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   LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 280/10   

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LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 280/10 (https://dejure.org/2010,11099)
LAG München, Entscheidung vom 29.07.2010 - 3 Sa 280/10 (https://dejure.org/2010,11099)
LAG München, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 3 Sa 280/10 (https://dejure.org/2010,11099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgeltung des übergesetzlichen tariflichen Urlaubs bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

  • hensche.de

    Urlaub: Krankheit, Krankheit: Urlaub, Urlaubsabgeltung, Mehrurlaub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgeltung des übergesetzlichen tariflichen Urlaubs bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • publicus-boorberg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs? - Schicksal des Urlaubsanspruches bei Langzeiterkrankung bleibt ungeklärt (RA Dr. Martin Römermann)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 280/10
    Der Kläger hat, Bezug nehmend auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts zum Verfall von Urlaub bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit (EuGH 20.01.2009 - C-350/06 und C-520/06 - "Schultz-Hoff, Stringer" u. a., im Folgenden: "Schultz-Hoff"; BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07), vorgebracht, er könne auch Abgeltung des übergesetzlichen tariflichen Urlaubs verlangen, weil § 26 TV-L nicht zwischen dem gesetzlichen und dem tariflichen Urlaub differenziere.

    Die vom Bundesarbeitsgericht (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07) geforderte richtlinienkonforme Fortbildung des § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG ergebe, dass Urlaubsansprüche nicht erlöschten, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahrs und/oder des Übertragungszeitraums infolge Krankheit arbeitsunfähig seien.

    Das Arbeitsgericht hat die vom Bundesarbeitsgericht im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 (C-350/06 und C-520/06, "Schultz-Hoff") in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - entwickelten Grundsätze im Ausgangspunkt zutreffend wiedergegeben.

    Das Arbeitsgericht ist - im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) - zu Recht auch davon ausgegangen, dass die Parteien des Einzelarbeitsvertrages Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von § 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen übersteigen, frei regeln können, dass jedoch für einen Regelungswillen der Parteien des Einzelarbeitsvertrages, der zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Ansprüchen unterscheidet, im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB deutliche Anhaltspunkte bestehen müssen.

    31 c) Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) folgt, dass sich die Abkoppelung des übergesetzlichen Urlaubs vom gesetzlichen Urlaub gerade auf die Regelung von Abgeltung und Verfall des Urlaubsanspruchs, also auf die konkrete urlaubsrechtliche Regelungsfrage beziehen muss, die den europarechtlichen Schutz durch Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG betrifft, und dass eine Unterscheidung zwischen dem übergesetzlichen und dem gesetzlichen Urlaub in irgendwelchen anderen Einzelpunkten insoweit nicht genügt, wenn sich die tarifliche Regelung des Mehrurlaubs nicht insgesamt in weiten Teilen von der Regelung des gesetzlichen Mindesturlaubs löst.

    Ein Vertrauensschutz steht dem Beklagten nicht zu, da die mit Klageeingang 13.07.2009 geltend gemachten Ansprüche nach Bekanntgabe der Vorlageentscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.08.2006 erhoben wurden und zum damaligen Zeitpunkt noch nicht verfallen waren (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, Juris - Rn. 69).

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 280/10
    Der Kläger hat, Bezug nehmend auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts zum Verfall von Urlaub bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit (EuGH 20.01.2009 - C-350/06 und C-520/06 - "Schultz-Hoff, Stringer" u. a., im Folgenden: "Schultz-Hoff"; BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07), vorgebracht, er könne auch Abgeltung des übergesetzlichen tariflichen Urlaubs verlangen, weil § 26 TV-L nicht zwischen dem gesetzlichen und dem tariflichen Urlaub differenziere.

    Das Arbeitsgericht hat die vom Bundesarbeitsgericht im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 (C-350/06 und C-520/06, "Schultz-Hoff") in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - entwickelten Grundsätze im Ausgangspunkt zutreffend wiedergegeben.

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Soweit die Instanzrechtsprechung einen eigenständigen, dem Gleichlauf von Mindest- und Mehrurlaub entgegenstehenden Regelungswillen bereits dann annimmt, wenn in einem Tarifvertrag von der Zwölftelungsregelung des § 5 BUrlG abgewichen wird (so ArbG München 11. Februar 2010 - 3 Ca 10454/09 -) , kann dem nicht zugestimmt werden (zutreffend LAG München 29. Juli 2010 - 3 Sa 280/10 - Rn. 25 ff.) .
  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Juli 2010 - 3 Sa 280/10 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben und der Tenor wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2019 - 2 Sa 4/19

    Verfall tarifvertraglicher Mehrurlaub - Langzeiterkrankung

    Es sei insbesondere auf die Entscheidung des LAG München 3 Sa 280/10 hinzuweisen.

    Die Beklagte verteidigt das erstinstanzliche Urteil und verweist darauf, dass die Entscheidung des LAG München vom 29. Juli 2010 (3 Sa 280/10) durch das BAG mit Urteil vom 22. Mai 2012 aufgehoben worden ist.

  • LAG Hamm, 24.02.2011 - 16 Sa 727/10

    Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im

    5) Die festzustellenden Abweichungen erlauben nach alledem nicht die Bewertung, dass sich die Tarifvertragsparteien in weiten Teilen vom gesetzlichen Urlaubsregime lösen und stattdessen eigene Regeln aufstellen wollten (so auch LAG München vom 29.07.2010, 3 Sa 280/10, a.A. LAG Rheinland-Pfalz vom 19.08.2010, 10 Sa 244/10 beide juris).
  • LAG Köln, 19.08.2011 - 12 Sa 110/11

    Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst;

    Nach alledem ist von einem eigenständigen Urlaubsregime im Bereich des TVöD auszugehen (so auch: LAG Düsseldorf vom 20.01.2011 - 11 Sa 1493/10 - Rdnr. 35 nach Juris, LAG Rheinland-Pfalz vom 19.08.2010 - 10 Sa 244/10 - Rdnr. 34 nach Juris; a.A.: LAG München, Urt. v. 29.07.2010 - 3 Sa 280/10; LAG Hannover, Urt. v. 04.10.2010 - 8 Sa 357/10; LAG Hamm, Urt. v. 20.01.2011 - 16 Sa 282/10 ).
  • LAG Hamm, 16.06.2011 - 16 Sa 1089/10

    Urlaubsabgeltung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente; unbegründete Klage bei

    c) Die festzustellenden Abweichungen erlauben nach alledem nicht die Bewertung, dass durch die Urlaubsregelungen des BAT-KF eine Loslösung vom gesetzlichen Urlaubsregime stattgefunden hat und eigene Regeln aufgestellt werden sollen (so auch für § 26 TVöD Entscheidung der Kammer vom 24.02.2011, 16 Sa 727/10; LAG München vom 29.07.2010, 3 Sa 280/10; a.A. LAG Rheinland-Pfalz vom 19.08.2010, 10 Sa 244/10, alle Juris).
  • LAG Köln, 21.04.2011 - 7 Sa 1425/10

    Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst;

    Für diese Auffassung beruft sich der Kläger unter anderem auf die Entscheidungen des LAG München vom 29.07.2010, 3 Sa 280/10, des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 11.02.2010 in Sachen 4 Ca 212/09 und des Arbeitsgerichts Herne vom 12.05.2010 in Sachen 1 Ca 2572/09.
  • LAG Hamm, 20.01.2011 - 16 Sa 282/10

    Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit

    5) Die festzustellenden Abweichungen erlauben nach alledem nicht die Bewertung, dass sich die Tarifvertragsparteien in weiten Teilen vom gesetzlichen Urlaubsregime lösen und stattdessen eigene Regeln aufstellen wollten (so auch für § 26 TVöD LAG München vom 29.07.2010, 3 Sa 280/10, a.A. LAG Rheinland-Pfalz vom 19.08.2010, 10 Sa 244/10 beide juris).
  • ArbG Würzburg, 12.07.2011 - 10 Ca 201/11

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs nach TV-LKein Urlaub im ruhenden

    Dieses Fehlen einer ausdrücklichen Abweichung betonen zutreffend die vom Kläger herangezogenen Entscheidungen des LAG München vom 29.07.2010 - 3 Sa 280/10, zitiert nach: JURIS sowie LAG Niedersachsen vom 04.10.2010 8 Sa 357/10 zitiert nach: JURIS).
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