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   OLG Nürnberg, 04.02.2013 - 3 W 81/13   

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https://dejure.org/2013,1462
OLG Nürnberg, 04.02.2013 - 3 W 81/13 (https://dejure.org/2013,1462)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.02.2013 - 3 W 81/13 (https://dejure.org/2013,1462)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 3 W 81/13 (https://dejure.org/2013,1462)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Streitwert bei unberechtigter Verwendung eines Produktfotos - Der Streitwert für ein auf Unterlassung gerichtetes einstweiliges Verfügungsverfahren wegen der unberechtigten Verwendung eines Produktfotos für einen privaten Verkauf über eine Internetauktion entspricht in ...

  • openjur.de

    §§ 97 Abs. 1, 72 Abs. 1 UrhG; § 3 ZPO

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schaden durch Fotoklau bei privater eBay-Auktion richtet sich nach üblicher Lizenzgebühr des Lichtbildners / 100 % Verletzerzuschlag gerechtfertigt

  • IWW
  • JurPC

    Streitwert bei unberechtigter Verwendung von Fotos im Rahmen einer eBay-Auktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schadens bei Verwendung eines fremden Lichtbildes für einen privaten Verkauf bei Ebay

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ebay-Auktion - Streitwert bei Urheberrechtsverletzung

  • kanzlei.biz

    Streitwert bei Bilderklau für eBay-Auktion

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 19a, 72 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG

  • rabüro.de

    Zum Streitwert bei unberechtigter Verwendung von Fotos im Rahmen einer eBay-Auktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 1; UrhG § 72 Abs. 1; UrhG § ZPO § 3
    Höhe des Schadens bei Verwendung eines fremden Lichtbildes für einen privaten Verkauf bei Ebay

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzerlizenz für Produktfoto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fotoklau bei eBay: Niedriger Streitwert ist ausreichend!

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei Bilderklau im Internet für private eBay-Auktion ist der Lizenzschaden nebst Verletzerzuschlag - hier 900 EURO

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Streitwert Bilderklau bei eBay

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streitwert bei Verwendung eines Fotos bei Ebay richtet sich nach Lizenzgebühr

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei geklauten Produkt-Fotos im Online-Bereich

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Herabsetzung des Streitwerts bei Abmahnungen wegen der privaten Verwendung von Lichtbildern

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    EUR 300,00 Streitwert für unberechtigte Nutzung eines Bildes in eBay-Auktion

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei geklauten Produktfotos im Online-Bereich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Überhöhte Abmahnkosten bei "Fotoklau

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen überhöhte Abmahnkosten wegen unberechtigter Lichtbildverwertung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    EBay-Fotos: Abmahnung wegen Produktfotoklau, eBay-Auktion, Unterlassungsanspruch-Streitwert 900 Euro statt 9000 Euro

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Private eBay-Auktion: Streitwert von 300 Euro pro geklautem Foto

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen überhöhte Abmahnkosten wegen unberechtigter Lichtbildverwertung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geringer Streitwert bei privater Bildernutzung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei Onlinenutzung von Produktfotografien

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Fotos und Artikelbeschreibungen in eBay-Privatauktionen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Streitwert bei Bilderabmahnung // Streitwert bei Abmahnung wegen unberechtigter Lichtbildverwendung durch Privatperson von EUR 9.000,00 auf EUR 900,00 reduziert

Besprechungen u.ä. (2)

  • mi-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Drastische Herabsetzung des Streitwertes bei Abmahnungen wegen der privaten Verwendung von Lichtbildern

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Produktbilder und der Streitwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 272
  • MIR 2013, Dok. 013
  • ZUM 2013, 410
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12

    Streitwert der Geltendmachung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2013 - 3 W 81/13
    7 Während in jüngster Zeit das OLG Hamm (Beschluss vom 13.09.2012 Az. I - 22 W 58/12) und das OLG Braunschweig (Beschluss vom 14.10.2011, Az. 2 W 92/11) bei Verwendung der Fremdbilder für einen Privatverkauf im Internet den Streitwert auf das Doppelte des vom Antragstellers angegebenen Lizenzsatzes festgesetzt haben, hat das OLG Köln (Beschluss vom 22.11.2011, Az. 6 W 256/11) bei Verwendung des Lichtbildes durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte einen Wert von 3.000,- EUR für angemessen erachtet.
  • OLG Köln, 22.11.2011 - 6 W 256/11

    Streitwert bei Verletzung des Fotoleistungsschutzrechts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2013 - 3 W 81/13
    7 Während in jüngster Zeit das OLG Hamm (Beschluss vom 13.09.2012 Az. I - 22 W 58/12) und das OLG Braunschweig (Beschluss vom 14.10.2011, Az. 2 W 92/11) bei Verwendung der Fremdbilder für einen Privatverkauf im Internet den Streitwert auf das Doppelte des vom Antragstellers angegebenen Lizenzsatzes festgesetzt haben, hat das OLG Köln (Beschluss vom 22.11.2011, Az. 6 W 256/11) bei Verwendung des Lichtbildes durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte einen Wert von 3.000,- EUR für angemessen erachtet.
  • KG, 30.12.2010 - 24 W 100/10

    Urheberrecht: Streitwert für die unerlaubte Nutzung einer Fotografie

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2013 - 3 W 81/13
    Das Kammergericht hat in einem Beschluss vom 30.12.2010 (Az. 24 W 100/10) den Streitwert für ein Verfahren betreffend eine Unterlassungsverfügung wegen unberechtigter öffentlicher Zugänglichmachung einer Produktfotografie auf der Internetseite eines Webshops auf 6.000,- EUR festgesetzt.
  • OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11

    Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2013 - 3 W 81/13
    7 Während in jüngster Zeit das OLG Hamm (Beschluss vom 13.09.2012 Az. I - 22 W 58/12) und das OLG Braunschweig (Beschluss vom 14.10.2011, Az. 2 W 92/11) bei Verwendung der Fremdbilder für einen Privatverkauf im Internet den Streitwert auf das Doppelte des vom Antragstellers angegebenen Lizenzsatzes festgesetzt haben, hat das OLG Köln (Beschluss vom 22.11.2011, Az. 6 W 256/11) bei Verwendung des Lichtbildes durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte einen Wert von 3.000,- EUR für angemessen erachtet.
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 272/14

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    (1) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015  4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    (1) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 43/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015  4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 44/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Gegenstandswert eines

    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015  4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • OLG München, 10.04.2015 - 6 W 2204/14

    Streitwert für Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Nutzung eines Lichtbildes

    Hinsichtlich der Wertfestsetzung bei geltend gemachten rechtswidrigen Nutzungen von Lichtbildern im Internet werden in der Instanzrechtsprechung sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten, So wird der Streitwert des Unterlassungsanspruchs, insbesondere bei Produktfotos in Verkaufsangeboten zum Teil ausgehend von dem geltend gemachten Lizenzwert des Lichtbildes im Wege der Verdoppelung (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 14.10.2011 - 2 W 92/11, ZUM 2012, 144 = WRP 2012, 597; OLG Hamm, Beschl. v. 13.9.2012 - 22 W 58/12, ZUM-RD 2013, 71; OLG Nürnberg, Beschl. v. 4.2.2013 - 3 W 81/13, WRP 2013, 667) bzw. der Verzehnfachung (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.8.2013 - 6 W 31/13, ZUM-RD 2014, 347) angesetzt (vgl. auch OLG Naumburg, Beschl. v. 24.5.2012 - 9 U 9/12, GRUR-RR 2013, 135: Streitwert in Höhe von EUR 1.500,- für ein einstweiliges Verfügungsverfahren betreffend die Nutzung mehrerer Fotos).
  • AG Düsseldorf, 20.05.2014 - 57 C 16445/13

    Filesharing - Schadensersatz für einen Pornofilm

    Die Höhe des Streitwertes des Unterlassungsanspruchs ist gegenüber Privatpersonen zurückhaltend zu bestimmen und beträgt im Hauptsacheverfahren das Dreifache der Lizenzgebühr im Fall eines Fotos bei einer Ebay-Versteigerung (OLG Nürnberg NJOZ 2013, 1035).
  • AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14

    Schadenersatz Lizenzanalogie Foto Ebay

    Die Höhe des Streitwertes des Unterlassungsanspruchs ist gegenüber Privatpersonen zurückhaltend zu bestimmen und beträgt nach teilweiser vertretener Auffassung im Hauptsacheverfahren sogar nur das Dreifache der Lizenzgebühr im Fall eines Fotos bei einer Ebay-Versteigerung (OLG Nürnberg NJOZ 2013, 1035).
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 97/15

    Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel in einer

    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • AG Düsseldorf, 14.10.2014 - 57 C 4661/13

    Filesharing: Schadensersatz von 263,12 EUR bei Musikalbum

    Die Höhe des Streitwertes des Unterlassungsanspruchs ist gegenüber Privatpersonen zurückhaltend zu bestimmen und beträgt im Hauptsacheverfahren das Dreifache der Lizenzgebühr im Fall eines Fotos bei einer Ebay-Versteigerung (OLG Nürnberg NJOZ 2013, 1035).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 6 W 31/13

    Das 10-fache des Lizenzsatzes als Streitwert

    Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 13.09.2012 - I-22 W 58/12) sowie des Oberlandesgerichts Braunschweig (Beschluss vom 14.10.2011 - 2 W 92/11) und des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 04.02.2013 -3 W 81/13) dem Grunde nach an.
  • AG Düsseldorf, 13.01.2015 - 57 C 7592/14

    Filesharing Lizenzanalogie Verjährung bereicherungsrechtlicher Anspruch

  • OLG Köln, 13.07.2016 - 6 W 71/16

    Streitwert der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen unberechtigter

  • AG Düsseldorf, 03.06.2014 - 57 C 3122/13

    Überkompensation bei Filesharingklagen

  • AG Düsseldorf, 24.07.2014 - 57 C 15659/13

    Filesharing: Schadensersatz verjährt in 3 Jahren

  • AG Düsseldorf, 24.03.2015 - 57 C 9341/14

    Filesharing Schadenersatz Lizenzanalogie

  • AG Düsseldorf, 10.03.2015 - 57 C 8861/14

    Schadenersatz Filesharing Internetrechte On Demand View

  • AG Düsseldorf, 14.07.2014 - 57 C 4962/14

    Streitwert für unberechtigte Fotonutzung im privaten Bereich

  • AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14

    Schadenersatz Lizenzanalogie konkreter Schaden Filesharing "keine Internetrechte"

  • AG Düsseldorf, 29.07.2015 - 10 C 20/15

    Angebot eines Musikalbums = EUR 2.400 Schadensersatz

  • AG Düsseldorf, 17.06.2014 - 57 C 1315/14

    Ein Anspruch auf Schadenersatz gemäß Lizenzanalogie ist durch die Klägerin nicht

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