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   OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - I-3 Wx 207/04   

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https://dejure.org/2004,4446
OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - I-3 Wx 207/04 (https://dejure.org/2004,4446)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2004 - I-3 Wx 207/04 (https://dejure.org/2004,4446)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - I-3 Wx 207/04 (https://dejure.org/2004,4446)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Beschlüssen von Wohnungseigentümern nach Eintragung in ein Beschlussbuch durch den Verwalter; Nichteintragung eines Beschlusses von Wohnungseigentümern in ein Beschlussbuch als Anfechtungsgrund für den Beschluss; Eintragung von Beschlüssen in ein ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gemeinschaftsbeschluß muß protokolliert werden!

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anfechtbarkeit eines nicht protokollierten Gemeinschaftsbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 100
  • NJW-RR 2005, 165
  • NZM 2005, 24
  • ZMR 2005, 218
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 3 Wx 207/04
    Die Bestimmungen der Teilungserklärung sind nach den für Grundbucheintragungen maßgeblichen Grundsätzen, d. h. am Wortlaut, an ihrem Sinn und an den systematischen Zusammenhang ausgerichtet, auszulegen (BGHZ 121, 236, 239).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 3 Wx 207/04
    Aus der Sicht eines unbefangenen Betrachters spricht zunächst der Wortlaut der Bestimmung dafür, dass die Eintragung in das Beschlussbuch eine Voraussetzung für die Wirksamkeit bzw. Existenz eines gefassten Beschlusses sein soll, denn - anders als in den vom Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 136, 187 = WE 1997, 466, 467) und OLG Hamm (ZWE 2002, 234) entschiedenen Fällen - ist nicht von der "Gültigkeit" der Beschlüsse die Rede und enthält die Regelung keinen einschränkenden Hinweis auf § 23 WEG (... in Ergänzung von § 23 WEG ...).
  • OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01

    Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 3 Wx 207/04
    Aus der Sicht eines unbefangenen Betrachters spricht zunächst der Wortlaut der Bestimmung dafür, dass die Eintragung in das Beschlussbuch eine Voraussetzung für die Wirksamkeit bzw. Existenz eines gefassten Beschlusses sein soll, denn - anders als in den vom Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 136, 187 = WE 1997, 466, 467) und OLG Hamm (ZWE 2002, 234) entschiedenen Fällen - ist nicht von der "Gültigkeit" der Beschlüsse die Rede und enthält die Regelung keinen einschränkenden Hinweis auf § 23 WEG (... in Ergänzung von § 23 WEG ...).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08

    Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses der WEG zur Hunde- und Katzenhaltung

    45 Auch die sonstige obergerichtliche Rechtsprechung tendiert dazu, das Fehlen vereinbarter Beschlusswirksamkeitsvoraussetzungen lediglich als Beschlussfehler einzustufen, der eine erfolgreiche Anfechtung begründet (Oberlandesgericht Schleswig ZMR 2006, 721; Oberlandesgericht Köln ZMR 2006, 711; Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2005, 218; vgl. auch Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 23, Rdnr. 57; Palandt/Bassenge: WEG, 70. Aufl., § 24, Rdnr. 21).
  • LG Saarbrücken, 27.10.2010 - 5 S 7/10

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit eines nicht in das Beschlussbuch eingetragenen

    Die Auslegung dieser Klausel der Gemeinschaftsordnung führt zu dem Ergebnis, dass die Eintragung der einzelnen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft keine Voraussetzung für die Existenz oder für die Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses darstellt (vgl. BGH NJW 1997, 2956 - 2957, zitiert nach juris, Rn. 14; KG WuM 1993, 710, 711; OLG Köln OLGZ 1979, 282; OLG Köln ZMR 2006, 711-712, zitiert nach juris Rn. 11, OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 165, zitiert nach juris Rn. 17; OLG München, NJW 2008, 156 - 157, zitiert nach juris Rn. 23, OLG Hamm, ZMR 2002, 540 - 542, zitiert nach juris Rn. 18).

    Die Bestimmungen in der Gemeinschaftsordnung sind entsprechend der für Grundbucheintragungen maßgeblichen Gründsätze auszulegen, wobei auf den Wortlaut der Vereinbarung, auf deren Sinn und auf den systematischen Zusammenhang abzustellen ist (vgl. BGHZ 121, 236, 239; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 165, juris, Rn. 16).

    Wenn auch diese Form der Dokumentation der Eigentümerbeschlüsse nicht im gleichen Maße eine nachträgliche Veränderung der Beschlussdokumentation ausschließt, wie dies bei einer Eintragung in ein gebundenes oder broschiertes Buch der Fall ist (vgl. dazu OLG Köln, ZMR 2006, 711 - 712, zitiert nach juris Rn. 7), so rechtfertigt es dieser Unterschied in der Beschlussdokumentation jedoch nicht, den jeweiligen Wohnungseigentümerbeschluss deshalb als unwirksam oder als nichtig anzusehen (vgl. BGH NJW 1997, 2956; OLG Düsseldorf NZM 2005, 24; OLG Köln a.a.O., juris Rn. 11).

  • OLG Köln, 09.02.2006 - 16 Wx 220/05

    Eintragung eines WEG -Beschlusses in ein "Protokollbuch"

    Der Senat folgt dieser von der Rechtsprechung vertretenen Meinung (BGH, NJW 1997, 2956; OLG Düsseldorf, NZM 2005, 24 m. w.N.).
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