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   OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3 - 44/11 (REV) - 1 Ss 105/11   

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OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3 - 44/11 (REV) - 1 Ss 105/11 (https://dejure.org/2011,2122)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.09.2011 - 3 - 44/11 (REV) - 1 Ss 105/11 (https://dejure.org/2011,2122)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. September 2011 - 3 - 44/11 (REV) - 1 Ss 105/11 (https://dejure.org/2011,2122)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    § 28 Abs. 4 Nr. 3 Satz 1 FeV
    Nichtanerkennung einer nach Verzicht auf die deutsche Fahrerlaubnis im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

  • Justiz Hamburg

    EU-Fahrerlaubnis: Nichtanerkennung einer nach Verzicht auf die deutsche Fahrerlaubnis im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis bei vorherigem Verzicht auf die inländische (hier: deutsche) Fahrerlaubnis

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EU-Fahrerlaubnis nach Fahrerlaubnisentziehung in Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3
    Nichtanerkennung einer nach Verzicht auf die deutsche Fahrerlaubnis im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de

    FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3
    Anerkennung einer nach Verzicht auf die deutsche Fahrerlaubnis im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahren ohne Führerschein nach Verzicht auf Fahrerlaubnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 25 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahrlässige Begehung; Nichtgeltung einer tschechischen

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11
    Wie sich bereits aus der Norm selbst ergibt, hat die EU-Fahrerlaubnis in den Fällen des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass es einer konstitutiven Aberkennungsentscheidung in Gestalt eines Verwaltungsaktes bedarf (BVerwG, Beschl. v. 25.08.2011 - 3 C 25.10, 3 C 28.10, 3 C 9.11 - zitiert nach "juris"; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 207; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.02.2011, 2 Ss 222/10 - zitiert nach "juris"; Dauer a.a.O., § 28 FeV, Rn. 39).

    Zur weiteren Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Zuschrift vom 2. September 2011 verwiesen (vgl. auch OLG Koblenz, Beschl. v. 07.02.2011, 2 Ss 222/10 - zitiert nach "juris").

  • OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 2 Ss 269/10

    Anerkennung einer im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11
    Die jetzt maßgebliche 3. Führerscheinrichtlinie gebietet keine einschränkende Auslegung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur 2. Führerscheinrichtlinie (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Mai 2010, 2 Ss 269/10, NJW 2010, 2818; gegen OVG Koblenz, Beschluss vom 17. Februar 2010, 10 B 11351/09, NJW 2010, 2825).(Rn.15)(Rn.18)(Rn.20).

    Entgegen der Ansicht der Revision steht das bundesdeutsche Recht mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Einklang (so auch: OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 15 m.w.Nachw., VGH Baden-Württemberg, NJW 2010, 2821, OVG Nordrhein-Westfalen, VRS 118, 314 - zitiert nach "juris", OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 23.02.2010, 1 M 172/09 - zitiert nach "juris"; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 07.09.2011, OVG 1 S 4.11 - zitiert nach "juris"):.

  • OLG Hamm, 23.06.1982 - 2 Ss 819/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11
    Insoweit muss der Senat nicht entscheiden, ob ein vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis ein für die Sicherheit des Straßenverkehrs ähnliches Fehlverhalten darstellt und bereits der durch eine solche Tat vermittelte ungünstige Eindruck - wie bei einer Katalogtat nach § 69 Abs. 2 StGB - ein ausreichendes Indiz für die künftige charakterliche Ungeeignetheit des Täters ist (verneinend: Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 69 Rn. 46; Athing in Münchener Kommentar zum StGB, § 69 Rn. 82; Geppert in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 69 Rn. 106; vgl. dazu auch BGH NStZ-RR 2007, 89; OLG Hamm VRS 63, 346).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11
    Bei einem solchen Vergehen kann sich eine fehlende charakterliche Unzuverlässigkeit des Täters nur im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung der weiteren Tatumständen und der Täterpersönlichkeit ergeben, wobei auch Umstände aus dem Vorleben des Täters in die Beurteilung einzubeziehen sind, sofern sich daraus tragfähige Schlüsse auf eine künftige Gefahr des Täters für die Verkehrssicherheit ziehen lassen (vgl. dazu BGHSt 50, 93, 103).
  • BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06

    Konkurrenzen bei Mittätern (Tateinheit und Tatmehrheit); Entziehung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11
    Insoweit muss der Senat nicht entscheiden, ob ein vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis ein für die Sicherheit des Straßenverkehrs ähnliches Fehlverhalten darstellt und bereits der durch eine solche Tat vermittelte ungünstige Eindruck - wie bei einer Katalogtat nach § 69 Abs. 2 StGB - ein ausreichendes Indiz für die künftige charakterliche Ungeeignetheit des Täters ist (verneinend: Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 69 Rn. 46; Athing in Münchener Kommentar zum StGB, § 69 Rn. 82; Geppert in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 69 Rn. 106; vgl. dazu auch BGH NStZ-RR 2007, 89; OLG Hamm VRS 63, 346).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2010 - 1 M 172/09

    Nichtanerkennung einer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11
    Entgegen der Ansicht der Revision steht das bundesdeutsche Recht mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Einklang (so auch: OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 15 m.w.Nachw., VGH Baden-Württemberg, NJW 2010, 2821, OVG Nordrhein-Westfalen, VRS 118, 314 - zitiert nach "juris", OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 23.02.2010, 1 M 172/09 - zitiert nach "juris"; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 07.09.2011, OVG 1 S 4.11 - zitiert nach "juris"):.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08

    Ausländische Fahrerlaubnis; Verzicht auf Fahrerlaubnis und Entzug derselben

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11
    Denn es ist im Hinblick auf die erheblichen Gefahren, die von einem charakterlich ungeeigneten Verkehrsteilnehmer ausgehen, sachgerecht, den zur Vermeidung eines förmlichen Entzugs der Fahrerlaubnis erklärten Verzicht gleich zu behandeln (VGH Baden-Württemberg, NZV 2009, 359 mit Hinweis auf BayVGH, Beschl. v. 12.12.2008).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11
    Eine solche Einschränkung ergibt sich nicht aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG (sog. 2. Führerscheinrichtlinie) (vgl. dazu EuGH, NJW 2007, 1863 - Kremer, NJW 2008, 2403 - Wiedemann und Funk, NJW 2010, 217 - Wierer).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11
    Wie sich bereits aus der Norm selbst ergibt, hat die EU-Fahrerlaubnis in den Fällen des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass es einer konstitutiven Aberkennungsentscheidung in Gestalt eines Verwaltungsaktes bedarf (BVerwG, Beschl. v. 25.08.2011 - 3 C 25.10, 3 C 28.10, 3 C 9.11 - zitiert nach "juris"; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 207; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.02.2011, 2 Ss 222/10 - zitiert nach "juris"; Dauer a.a.O., § 28 FeV, Rn. 39).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 4.11

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Feststellungsbescheid; polnische

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11
    Entgegen der Ansicht der Revision steht das bundesdeutsche Recht mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Einklang (so auch: OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 15 m.w.Nachw., VGH Baden-Württemberg, NJW 2010, 2821, OVG Nordrhein-Westfalen, VRS 118, 314 - zitiert nach "juris", OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 23.02.2010, 1 M 172/09 - zitiert nach "juris"; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 07.09.2011, OVG 1 S 4.11 - zitiert nach "juris"):.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 16 B 814/09

    Ende des EU-Führerscheintourismus durch die 3. Führerscheinrichtlinie

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

  • VGH Hessen, 04.12.2009 - 2 B 2138/09

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2010 - 10 B 11351/09

    Fahrerlaubniserteilung während des Laufs einer Sperrfrist

  • OLG Oldenburg, 16.03.2011 - 1 Ss 32/11

    Fahrlässiges Führen eine Kfz ohne Fahrerlaubnis bei Gebrauch einer unter

  • AG München, 30.12.2011 - 424 C 28560/10

    Abschleppen eines unberechtigt auf einem Privatparkplatz abgestellten Fahrzeugs:

    Allerdings vertritt Lorenz (DAR 2011, 647) die Auffassung, der Geschädigte dürfe die gesamte Abwicklung des Schadens einschließlich des Inkassos auf Dritte übertragen; die dadurch entstehenden Kosten stellten einen adäquat-kausal verursachten Schaden des Grundstückbesitzers dar.
  • OLG Celle, 10.05.2012 - 32 Ss 59/12

    Erteilung der Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat bei bestandskräftiger

    Sinn und Zweck der Vorschrift, im allgemeinen Interesse der öffentlichen Verkehrssicherheit die Umgehung der im deutschen Recht vorgesehenen besonderen Voraussetzungen für die Neuerteilung einer versagten oder entzogenen Fahrerlaubnis zu verhindern, sind nur dann zu erreichen, wenn beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV ausländische Fahrerlaubnisse bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an unwirksam sind (vgl. OLG Koblenz, NStZ-RR 2011, 154 nach juris; OLG Hamburg DAR 2011, 647 nach juris.; Hentschel-Dauer a. a. O., § 28 FeV Rdnr. 39).
  • LG Itzehoe, 17.08.2022 - 3 Ns 314 Js 28038/20

    Ausländische Fahrerlaubnis, Erwerb, Verzicht auf deutsche Fahrerlaubnis

    Soweit das OLG Hamburg 'dies in einem Beschluss vom 29.09.2011 (Az.: - 3- 44/11) noch anders gesehen hatte, ist dieser Entscheidung durch die nachfolgenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs, wie oben ausgeführt, die Grundlage entzogen worden.
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