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   LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 3-5 O 328/08   

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LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 3-5 O 328/08 (https://dejure.org/2009,12815)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.03.2009 - 3-5 O 328/08 (https://dejure.org/2009,12815)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. März 2009 - 3-5 O 328/08 (https://dejure.org/2009,12815)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1422
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Frankfurt/Main, 05.08.2008 - 5 O 15/08

    Übernahmerechtliches Squeeze-out: Widerlegung der Vermutung der Angemessenheit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 328/08
    Dies ist bei den sog. "irrevocable undertakings" hier der Fall, weil hier erst die Aktien aufgrund des formellen Angebotverfahrens an die Antragstellerin veräußert und übertragen wurden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.12.2008 - WpÜG 2/08a.a.O.; Kammerbeschluss vom 5.8.2008 - 3-05 O 15/08 - NZG 2008, 665).

    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob es sich hier um eine unwiderlegliche Vermutung (so: Steinmeyer in Häger/Santelmann WpÜG 2. Aufl. § 39a Rz. 25; Hörmann/Feldhaus BB 2008, 2035; Dieckmann NJW 2007, 17, 20; Holzborn BKR 2007, 101, 106) handelt.

    Selbst wenn man es als eine widerlegliche Vermutung ansehen wollte (so: Kammerbeschluss vom 5.8.2008 - 3-05 O 15/08 - a.a.O., offen gelassen in der Beschwerdeentscheidung hierzu durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschl. v. 9.12.2008 - WpÜG 2/08 - a.a.O.) wäre die Vermutung hier nicht entkräftet.

    Es bleibt daher bei der gesetzlichen Vermutung der Angemessenheit, ohne dass es darauf ankommt, ob im Verfahren nach §§ 39a, 39b WpÜG überhaupt eine Beweiserhebung zum Wert der Zielgesellschaft statthaft wäre (verneinend: Kammerbeschluss vom 5.8.2008 - 3-05 O 15/08 - a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 5 W 22/07

    Aktiengesellschaft: Neues Freigabeverfahren für ein Squeeze-out nach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 328/08
    Soweit aus dem Internetauftritt der BaFin sich ggf. für bestimmte Zeitpunkte noch von den vorgelegten Meldungen abweichende Beteiligungsquoten ergeben haben sollte kommt es hierauf nicht an (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 5.11.2007 - 5 W 22/07 - Kammerurteil v. 18.3.2008 - 3-05 O 211/07 -), die BaFin weist selbst in ihrem Internetauftritt darauf hin, dass es regelmäßig bei der Veröffentlichung der gemeldeten Stimmrechtsanteile in der Stimmrechtsdatenbank zu Verzögerungen komme, und die Datenbank daher in keinen Fall als Nachweis dafür dienen kann, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt worden sind.
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 328/08
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist auch das Gericht nicht zwingend an den gestellten Antrag gebunden (vgl. BGH NJW 1983, 173).
  • BGH, 23.04.2007 - II ZB 29/05

    Rechtstellung des einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage auf Klägerseite

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 328/08
    An einen derartigen, im Gesetzestext nicht manifestierten Willen des Gesetzgebers sind die Gerichte nicht nach Art. 20 Abs. 3 und 97 GG gebunden (vgl. BGH, Beschl. v. 26.5.2008 - II ZB 23/07 - BGH AG 2007, 629-631 = NZG 2007, 675 zur Zulässigkeit von Nebeninterventionen bei der aktienrechtlichen Anfechtungsklage) und es gebietet auch der Respekt vor dem Gesetzgeber nicht die Berücksichtigung dieser im Gesetzgebungsverfahren gemachten Äußerung.
  • BGH, 26.05.2008 - II ZB 23/07

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage und Nebenintervention

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 328/08
    An einen derartigen, im Gesetzestext nicht manifestierten Willen des Gesetzgebers sind die Gerichte nicht nach Art. 20 Abs. 3 und 97 GG gebunden (vgl. BGH, Beschl. v. 26.5.2008 - II ZB 23/07 - BGH AG 2007, 629-631 = NZG 2007, 675 zur Zulässigkeit von Nebeninterventionen bei der aktienrechtlichen Anfechtungsklage) und es gebietet auch der Respekt vor dem Gesetzgeber nicht die Berücksichtigung dieser im Gesetzgebungsverfahren gemachten Äußerung.
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 328/08
    Vielmehr bestimmt der Gesetzgeber durch den normativen Gesetzestext unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zusteht und welchen Inhalt es haben soll (vgl. BVerfG NJW 1989, 666).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2008 - WpÜG 2/08

    Übernahmerechtliches Squeeze-out: Vermutung der Angemessenheit der Abfindung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 328/08
    Macht er wie vorliegend von diesem Recht durch die Bestimmung eines bundeseinheitlichen Gerichtsstandes für Verfahren nach §§ 39a, 39b WpÜG Gebrauch, so kommt es auf Ländervereinbarungen im Wege eines Staatsvertrages nicht mehr an (so auch OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 9.12.2008 - WpÜG 2/08 - NJW 2009, 375 = NZG 2009, 74).
  • LG Frankfurt/Main, 15.11.2011 - 5 O 53/11

    Angemessenheitsvermutung beim übernahmerechtlichen Squeeze-out: Anforderungen an

    Dies wäre überflüssig, wenn der Bieter die 95 % Schwelle in der Angebotsfrist erreichen müsste (so bereits Kammerbeschluss vom 13.03.2009 - 3-5 O 328/08 -, AG 2009, 421; zustimmend Nagel AG 2009, 393; Müller EWiR 2009, 523; Grunewald in MünchKomm AktG 3. Aufl. § 39a Rz. 20; a. A.: LG Berlin ZIP 2010, 884; Merkt EWiR 2010, 303; Bork NZG 2011, 650; Heidel/Lochner, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. § 39a WpÜG Rz 20 m. w. Nachw. zum Streitstand).

    Bei der beantragten Übertragung für die Angemessenheit der Abfindung kann sich die Antragstellerin auf die gesetzliche Vermutung berufen, dass der Preis des Angebots von EUR 26, 00 je Stückaktie auch im Rahmen der Aktienübertragung nach § 39a Abs. 1 WpÜG durch Gerichtsbeschluss ein angemessener Preis ist, wobei grundsätzlich die Vermutung einer marktpreisorientierten Angemessenheitsvermutung nicht zu beanstanden ist (vgl. Kammerbeschluss vom 13.3.2009 - 3-05 O 328/08 - AG 2009, 421; sowie im Einzelnen: Stöwe - Der Übernahmerechtliche Squeeze-out -, Europ. Hochschulschriften Bd./Vol. 4628, S. 63 ff, 97 ff m.w.Nachw.).

    Im Gegensatz zum Verfahren 3-05 O 328/08 = WpÜG 1/09 OLG Frankfurt am Main, auf dass sich die Antragsgegner berufen, gibt es hier keine sog. irrevocable undertakings zur Aktienübertragung im Rahmen des Angebots zwischen Vorstandsmitgliedern der Zielgesellschaft und der Antragstellerin.

  • BGH, 18.12.2012 - II ZR 198/11

    Aktiengesellschaft: Frist für die Ausübung des Aktionärsrechts zur Annahme eines

    Schließlich wird angenommen, das Übernahmerecht bestehe auch dann, wenn die 95 %-Schwelle innerhalb der dreimonatigen Antragsfrist nach Ablauf der Annahmefrist (§ 39a Abs. 4 Satz 1 WpÜG) erreicht sei (OLG Frankfurt am Main, ZIP 2012, 1602, 1605, Rechtsbeschwerde anhängig unter II ZB 14/12; Paefgen, WM 2007, 765, 766; Ott, WM 2008, 384, 387; Nagel, AG 2009, 395 ff.; Müller, EWiR 2009, 523, 524; Noack/Zetzsche in Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 4. Aufl., WpÜG § 39a Rn. 9; Hasselbach in Kölner KommWpÜG, 2. Aufl., § 39a Rn. 45; Schüppen/Tretter in Haarmann/Schüppen, Frankfurter Kommentar zum WpÜG, 3. Aufl., § 39a Rn. 17; Merkner/Sustmann in Baums/Thoma, WpÜG, Stand 10/10, § 39a Rn. 18, Holzborn/Müller in Bürgers/Körber, AktG, 2. Aufl., Anh. § 327a/§§ 39a39c WpÜG Rn. 7; für Erwerbe bis zur gerichtlichen Entscheidung wohl MünchKommAktG/Grunewald, 3. Aufl., WpÜG § 39a Rn. 20, 22).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2010 - WpÜG 1/09

    Rücknahme eines Squeeze-out-Antrages

    Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.03.2009 (Az.: 3-5 O 328/08) ist nach Rücknahme des Antrags durch die Antragstellerin wirkungslos.
  • LG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 5 O 116/12

    Squeeze-out-Verfahren: Berechnung der für einen Markttest erforderlichen

    Auf diesen Zeitpunkt kommt es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH Urteil vom 18.12.2012 - II ZR 198/11 - BeckRS 2013, 02427; aA noch OLG Frankfurt Beschluss v. 21.05.2012 - WpÜG 10/11 - BeckRS 2012, 12084; Kammerbeschlüsse vom 15.11.2011 - 3-05 O 53/11 - BeckRS 2011, 26940; v. 13.03.2009 - 3-05 O 328/08 -, AG 2009, 421 ) an.
  • LG Frankfurt/Main, 27.10.2022 - 5 O 19/22
    Bei der beantragten Übertragung für die Angemessenheit der Abfindung kann sich die Antragstellerin auf die gesetzliche Vermutung berufen, dass der Preis des Angebots von EUR 43, 00 je Stückaktie auch im Rahmen der Aktienübertragung nach § 39a Abs. 1 WpÜG durch Gerichtsbeschluss ein angemessener Preis ist, wobei grundsätzlich die Vermutung einer marktpreisorientierten Angemessenheitsvermutung nicht zu beanstanden ist (vgl. bereits Kammerbeschluss vom 13.3.2009 - 3-05 O 328/08 - AG 2009, 421; sowie im Einzelnen: Stöwe - Der Übernahmerechtliche Squeeze-out -, Europ. Hochschulschriften Bd./Vol. 4628, S. 63 ff, 97 ff m.w.Nachw.).
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