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   LG Frankfurt/Main, 04.05.2021 - 3-06 O 40/20   

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https://dejure.org/2021,12440
LG Frankfurt/Main, 04.05.2021 - 3-06 O 40/20 (https://dejure.org/2021,12440)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.05.2021 - 3-06 O 40/20 (https://dejure.org/2021,12440)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - 3-06 O 40/20 (https://dejure.org/2021,12440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 651 h Abs. 5 BGB, § 3a VWG
    Verpflichtung zur unverzüglichen Rückerstattung des Reisepreises bei Rücktritt

  • reiserechtfuehrich.com

    Ein Reiseveranstalter, der nicht auf die Pflicht zur unverzüglichen Rückerstattung des Reisepreises bei Rücktritt wegen Corona hinweist, führt den Verbraucher in die Irre und muss mit Haft bis 6 Monate rechnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Marktverhaltensregel § 651 h Abs. 5 BGB wenn Reiseveranstalter Reisepreis nach Rücktritt nicht unverzüglich zurückerstattet

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur unverzüglichen Rückerstattung des Reisepreises bei Rücktritt: ... - Corona-Virus

  • drboese.de (Kurzinformation)

    Nichterstattung nach Corona-Reisestornierung ist wettbewerbswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    14-tägige Rückzahlungspflicht nach stornierter Reise auch während Coronapandemie fix!

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Verpflichtung zur unverzüglichen Rückerstattung des Reisepreises bei Reiserücktritt

Besprechungen u.ä.

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Verpflichtung zur unverzüglichen Rückerstattung des Reisepreises bei Reiserücktritt

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.02.2020 - I ZR 93/18

    SEPA-Lastschrift - Verletzung der SEPA-Verordnung durch Zwang zur Verwendung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.05.2021 - 6 O 40/20
    Dabei handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung, da Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 UKlaG in der Regel zugleich Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG sind (BGH, Urteil vom 6.2.2020, Az. I ZR 93/18, zit. nach juris, Tz. 40 - SEPA-Lastschrift; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 39. Aufl. 2021, UKlaG, § 2 Rn. 33).

    Ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 22 AGBG a.F., der § 2 UKlaG vorangegangen ist, dient eine Norm dem Schutz der Verbraucher, wenn der Verbraucherschutz ihr eigentlicher Zweck ist, also nicht nur in der Norm von untergeordneter Bedeutung oder eine zufällige Nebenwirkung ist (BGH, Urteil vom 6.2.2020, Az. I ZR 93/18, zit. nach juris, Tz. 15 - SEPA-Lastschrift).

  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.05.2021 - 6 O 40/20
    Gegenstand einer solchen irreführenden Angabe kann die Erweckung des Eindrucks sein, eine Ware oder Dienstleistung sei vom Verbraucher bereits bestellt worden (BGH GRUR 2012, 184 Rn. 18 - Branchenbuch Berg).
  • OLG Hamm, 30.08.2021 - 22 U 33/21

    Schulreise; entschädigungsloser Rücktritt vom Reisevertrag; Covid 19-Pandemie

    Ob dies, wie erforderlich, zum Zeitpunkt der Reise der Fall sein wird, ist bei einer vor Reiseantritt abgegebenen Rücktrittserklärung durch eine Prognoseentscheidung zu beurteilen, im Rahmen welcher danach zu fragen ist, ob die konkrete Reise aus einer ex-ante-Betrachtung heraus erheblich beeinträchtigt sein wird (vgl. AG Frankfurt, Urteil vom 11.08.2020 - 32 C 2136/20 -, juris Rn. 38; AG München, Urteil vom 27.10.2020 - 159 C 13380/20 -, juris Rn. 19; LG Frankfurt, Urteil vom 04.05.2021 - 3-06 O 40/20 -, juris Rn. 28; BeckOK BGB/Geib 58. Ed. 1.5.2021, BGB § 651h Rn. 21a).

    Dies ist indes nicht entscheidend, da eine für den Reisezeitraum geltende Reisewarnung zwar ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer hinreichenden Gefahrenlage darstellt (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 04.05.2021, aaO Rn. 28; BeckOGK/Harke BGB § 651h Rn. 47), aber keine Voraussetzung für einen Rücktritt gemäß § 651h Abs. 3 BGB ist (vgl. AG Köln, Urteil vom 14.09.2020, aaO Rn. 18; AG Stuttgart, Urteil vom 13.10.2020 aaO Rn. 18; BeckOGK/Harke BGB § 651h Rn. 47).

  • LG Frankfurt/Main, 10.08.2021 - 24 S 31/21

    Corona: Rückzahlungsanspruch nach Stornierung einer Reisebuchung

    Nach Auffassung der Kammer würde es der Natur des Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters nach § 651h Abs. 1 S. 3 BGB und der Zielrichtung des Verbraucherschutzes in Art. 12 Abs. 2 der Pauschalreiserichtlinie widersprechen, wenn dem Reiseveranstalter nach seiner Reiseabsage wegen Unmöglichkeit der Reise noch ein Entschädigungsanspruch zustünde (so im Ergebnis auch LG Frankfurt am Main, Urteil vom 04.05.2021, Az. 3-06 O 40/20; AG Stuttgart NJW-RR 2021, 313, 314; Führich, MDR 2021, 777, 778; Harke, RRA 207, 210; Harke in BeckOGK BGB, Stand: 01.05.2021, § 651h Rn. 48).
  • LG Frankfurt/Main, 14.10.2021 - 24 S 40/21

    Reisestornierung wegen Corona: Reisepreisrückzahlung

    Letztlich würde es nach Auffassung der Kammer der Natur des Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters nach § 651h Abs. 1 S. 3 BGB und der Zielrichtung des Verbraucherschutzes in Art. 12 Abs. 2 der Pauschalreiserichtlinie widersprechen, wenn dem Reiseveranstalter nach seiner Reiseabsage wegen Unmöglichkeit der Reise noch ein Entschädigungsanspruch zustünde (so im Ergebnis auch LG Frankfurt, Urteil vom 10. August 2021 - 2-24 S 31/21 -, juris sowie LG Frankfurt am Main, Urteil vom 04.05.2021, Az. 3-06 O 40/20; AG Stuttgart NJW-RR 2021, 313, 314; Führich, MDR 2021, 777, 778; Harke, RRa 2020, 207, 210; Harke in BeckOGK BGB, Stand: 01.05.2021, § 651h Rn. 48).
  • LG Kassel, 05.10.2021 - 5 O 459/21

    Reiserücktrittsversicherung - Zahlung bei Covid-Verdacht

    Ob dies zum Zeitpunkt der Reise der Fall sein wird, ist bei einer vor Reiseantritt abgegebenen Rücktrittserklärung durch eine Prognoseentscheidung zu beurteilen, im Rahmen welcher danach zu fragen ist, ob die konkrete Reise aus einer ex-ante-Betrachtung heraus erheblich beeinträchtigt sein wird; maßgeblich ist demnach allein der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung, sodass spätere Veränderungen sowohl zum Positiven als auch zum Negativen unbeachtlich sind (vgl. beispielhaft OLG Hamm Urt. v. 30.8.2021 - 22 U 33/21, BeckRS 2021, 24178; AG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2021 - 37 C 471/20, NJW-RR 2021, 930; AG Frankfurt, Urteil vom 11.08.2020 - 32 C 2136/20 -, juris Rn. 38; AG München, Urteil vom 27.10.2020 - 159 C 13380/20 -, juris Rn. 19; LG Frankfurt, Urteil vom 04.05.2021 - 3-06 O 40/20 -, juris Rn. 28; AG Duisburg, BeckRS 2021, 21052; BeckOK BGB/Geib 58. Ed. 1.5.2021, BGB § 651h Rn. 21a; Löw, MW 2020, 1252 (1253); Staudinger/Achilles-Pujol in: Schmidt, COVID-19, § 7 Rn. 26; Staudinger/Ruks, DAR 2020, 314 (315)).
  • OLG Stuttgart, 12.10.2023 - 2 U 123/21

    Berechtigter Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag aufgrund einer

    Die in § 651h Abs. 5 BGB gesetzlich vorgegebene Rückzahlungspflicht stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne der §§ 3, 3a UWG zum Schutz des Verbrauchers dar (s. auch LG Frankfurt am Main, Urteil vom 04. Mai 2021 ­ 3-06 O 40/20, juris Rn. 23 f., m.w.N.).
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