Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 14.08.2018 - 3-06 O 8/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Briefkastenwerbung mit Waschmittelproben ist unzulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Verbraucherschutz: Keine Waschmittelproben im Briefkasten
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Werbung mit Waschmittelproben in Briefkästen unzulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Werbesendung mit Waschmittelproben in Briefkästen unzulässig - Als Sondermüll zu entsorgende Werbung stellt unzumutbare Belästigung von Verbrauchern dar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.03.2011 - I ZR 167/09
Kreditkartenübersendung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.08.2018 - 6 O 8/18
Eine Unzumutbarkeit ist anzunehmen, wenn die Belästigung eine solche Intensität erreicht, dass sie von einem großen Teil der Verbraucher als unerträglich empfunden wird, wobei der Maßstab des durchschnittlich empfindlichen Adressaten zu Grunde zu legen ist (BGH GRUR 2011, 747 [BGH 03.03.2011 - I ZR 167/09] , Tz. 17 - Kreditkartenübersendung). - BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02
Ansprechen in der Öffentlichkeit II
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.08.2018 - 6 O 8/18
Grundsätzlich ist bei der Abwägung das Interesse des Umworbenen an einer ungestörten Individualsphäre höher zu bewerten, weil dem Werbenden in der Regel ausreichende sonstige Werbemöglichkeiten zu Gebote stehen (BGH WRP 2005, 485, 487 [BGH 09.09.2004 - I ZR 93/02] - Ansprechen in der Öffentlichkeit II).