Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 3-08 O 140/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- webshoprecht.de
Werbung mit "Blitzversand" und Einfügung der eigenen Marke bei Amazon
- kanzlei.biz
Nachträgliches Einfügen einer Marke in Amazon-Artikelbeschreibung sowie Werbung mit Blitzversand unzulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)
§§ 3; 4 Nr. 10 UWG
Wer sein Amazon-Angebot nachträglich mit einer Marke versieht, um Konkurrenten abzuwehren, die sich dem Angebot "angeschlossen” haben, handelt wettbewerbswidrig - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Werbung mit "Blitzversand" bei später Versendung der Ware wettbewerbswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Einfügen von Markennamen in Amazon-Artikelbeschreibung unzulässig
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)
Nachträgliches Ergänzen einer Amazon-Beschreibung mit einer Marke ist wettbewerbswidrig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Die nachträgliche Ergänzung einer Amazon-Beschreibung mit einer Marke ist wettbewerbswidrig.
Besprechungen u.ä. (2)
- medienrecht-blog.com (Entscheidungsbesprechung)
Wer anderen eine Grube gräbt…
- st-sozien.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Das Anhängen an Angebote bei Amazon (RA Dr. Bernd Lorenz; K&R 2016, 145-149)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05
150 % Zinsbonus
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 8 O 140/10
Allerdings kann in solchen Fällen eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teil hat, dadurch die Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar ist (BGH NJW 2008, 231 Tz. 23 - 150 % Zinsbonus).Denn eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben bleibt nur dann gewahrt, wenn davon auszugehen ist, dass der situationsadäquate, aufmerksame Verbraucher die aufklärenden Hinweise wahrnimmt (BGH NJW 2008, 231 Tz. 23 - 150 % Zinsbonus).
- BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06
Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 8 O 140/10
Hierzu zählt insbesondere das Markieren eines Feldes auf der Internetseite (BGH NJW 2008, 3055 Tz. 28 - "Opt-in"¬Klausel für Werbung per E-Mail / SMS unter Hinweis auf Erwägungsgrund 17 der Richtlinie 2082 / 58 / EG).Die geforderte spezifische Angabe verlangt vielmehr eine gesonderte Erklärung durch individuelles Markieren eines entsprechenden Feldes, sogenannte "Opt-in"-Erklärung (BGH NJW 2008, 3055 Tz. 28 und 29).
- BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08
Gewährleistungsausschluss im Internet
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 8 O 140/10
Allerdings widerspricht es den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt eines Unternehmers (§ 3 Absatz 2 Satz 1 UWG), wenn dieser Verbrauchern gegenüber unwirksame Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Abschluss von Verträgen stellt (BGH Urteil vom 31.03.2010 Az. I ZR 34/08 Tz. 17 -Gewährleistungsausschluss im Internet).Die angegriffene Klausel ist deshalb geeignet, den Absatz der Waren der Beklagten zu fördern (BGH Urteil vom 31.03.2010 Tz. 18 Az. I ZR 34/08 - Gewährleistungsausschluss im Internet).
- BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04
Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 8 O 140/10
Entscheidend ist, ob die Auswirkungen der Handlung auf das Wettbewerbsgeschehen bei objektiver Betrachtung so erheblich sind, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Gesetzes von den Marktteilnehmern nicht hingenommen werden müssen (BGH GRUR 2007, 800 Tz. 21 - Außendienstmitarbeiter).Als gezielt ist danach eine Behinderung dann anzusehen, wenn bei objektiver Würdigung aller Umstände die Maßnahme in erster Linie nicht auf die Förderung der eigenen wettbewerblichen Entfaltung, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung der Mitbewerber gerichtet ist (BGH GRUR 2007, 800 Tz. 23 - Außendienstmitarbeiter).
- BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 8 O 140/10
Insbesondere ist eine Abkürzung der Verjährungsfrist verboten (BGH NJW 2007, 674; 2009, 1486). - BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 141/06
Freizeichnungsklauseln gegenüber Verbrauchern und Unternehmern
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 8 O 140/10
Aber den strikten Klauselverboten nach § 309 BGB kommt im Rahmen der Inhaltskontrolle nach § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB Indizwirkung für die Unwirksamkeit einer Klausel auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu (BGH NJW 2007, 3774 Tz. 12). - BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06
Thermoroll
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 8 O 140/10
Eine wettbewerbliche Relevanz liegt vor, wenn die Irreführung geeignet ist, die zu treffende Kaufentscheidung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (BGH NJW 2009, 2747 Tz. 18 - Thermoroll). - BGH, 26.02.2009 - Xa ZR 141/07
Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln unwirksam
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 8 O 140/10
Insbesondere ist eine Abkürzung der Verjährungsfrist verboten (BGH NJW 2007, 674; 2009, 1486). - BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89
Wettbewerbsverein IV
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 8 O 140/10
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 1990, 102, 105) darf eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe für sich genommen nicht unrichtig bzw. missverständlich sein; darauf, ob ihr richtiger Sinn sich aus anderen, ihrerseits nicht blickfangmäßig hervortretenden Angaben derselben Werbung bei näherer Befassung mit dieser entnehmen lässt, kommt es nicht an. - BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02
MEGASALE
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 8 O 140/10
Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH GRUR 2006, 243, 244 - Mega Sale). - OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 6 W 157/08
Gegenabmahnung
- OLG Hamm, 19.07.2011 - 4 U 22/11
Zur Markenrechtsverletzung durch "Anhängen" an Produktbeschreibungen und zur …
Im Hauptsacheverfahren umgekehrten Rubrums vor dem Landgericht Frankfurt, Az.: 3-08 O 140/10, sei nach mündlicher Verhandlung am 11.05.2011 ein klagestattgebendes Urteil ergangen.