Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 05.10.2009 - 3-11 O 135/09 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - 3-11 O 135/09 (https://dejure.org/2009,79191)
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Kurzfassungen/Presse
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Health Claims Verordnung - Vorschriften werden gut zwei Jahre nach dem Inkrafttreten nicht hinreichend berücksichtigt
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Früchtequark
Zudem zeigen auch die Überschriften des Anhangs zu Art. 8 Abs. 1 der Verordnung, welche die ausdrücklich zugelassene nährwertbezogenen Angaben enthalten, dass der Verordnungsgeber trotz der weiten Formulierung "erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird" in Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 VNGA doch offenbar davon ausgeht, dass es sich bei einer nährwertbezogenen Angabe um eine recht spezifischen, konkreten Aussage handeln muss (wie etwa in Fällen LG Düsseldorf, GRUR-RR 2008, 439, wo für ein Getränk mit den Aussagen "mit viel Calcium, Magnesium", "... ist calciumreich" und "weitere wichtige Bestandteile sind Calcium und Magnesium" geworben wurde, und LG Frankfurt, Beschluss vom 05.10.2009, 3-11 O 135/09, angeführt bei Hagenmeyer, WRP 2010, 492 in Fn. 5, wo die Angabe "mit der Extraportion Calcium" lautete).