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   OLG Hamburg, 01.06.2011 - 3 - 26/11 (RB)   

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https://dejure.org/2011,50419
OLG Hamburg, 01.06.2011 - 3 - 26/11 (RB) (https://dejure.org/2011,50419)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.06.2011 - 3 - 26/11 (RB) (https://dejure.org/2011,50419)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 3 - 26/11 (RB) (https://dejure.org/2011,50419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes und zur Schätzung der Rotlichtdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1997 - 5 Ss OWi 30/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 01.06.2011 - 3-26/11
    Insoweit ist z.B. mitzuteilen, nach welcher Methode die Zeit von den Zeugen geschätzt wurde, in welcher Entfernung sich das betroffene Fahrzeug zur Lichtzeichenanlage bzw. der Haltelinie zu Beginn der Rotlichtphase befand und mit welcher Geschwindigkeit das Fahrzeug fuhr (OLG Düsseldorf VRS 93, 462, 463f; OLG Köln VRS 106, 214, 215; OLG Hamm NZV 2002, 577).
  • OLG Hamm, 29.08.2002 - 3 Ss OWi 729/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 01.06.2011 - 3-26/11
    Insoweit ist z.B. mitzuteilen, nach welcher Methode die Zeit von den Zeugen geschätzt wurde, in welcher Entfernung sich das betroffene Fahrzeug zur Lichtzeichenanlage bzw. der Haltelinie zu Beginn der Rotlichtphase befand und mit welcher Geschwindigkeit das Fahrzeug fuhr (OLG Düsseldorf VRS 93, 462, 463f; OLG Köln VRS 106, 214, 215; OLG Hamm NZV 2002, 577).
  • OLG Köln, 12.12.2003 - Ss 527/03

    Anforderungen an die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.06.2011 - 3-26/11
    Insoweit ist z.B. mitzuteilen, nach welcher Methode die Zeit von den Zeugen geschätzt wurde, in welcher Entfernung sich das betroffene Fahrzeug zur Lichtzeichenanlage bzw. der Haltelinie zu Beginn der Rotlichtphase befand und mit welcher Geschwindigkeit das Fahrzeug fuhr (OLG Düsseldorf VRS 93, 462, 463f; OLG Köln VRS 106, 214, 215; OLG Hamm NZV 2002, 577).
  • OLG Hamburg, 29.12.2004 - 3 Ss 114/04

    Anforderungen an die Feststellungen und die Beweiswürdigung bei einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.06.2011 - 3-26/11
    Dies gilt jedoch im Falle einer nicht gezielten Rotlichtüberwachung nur, wenn die im Urteil festgestellte Verkehrssituation mit konkreten Tatsachen belegt ist, auf denen die Schätzung der Dauer der Rotlichtphase zum Zeitpunkt des Überfahrens der Lichtzeichenanlage bzw. der ggf. vorhandenen Haltelinie beruht und die einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sind (OLG Hamm a.a.O.; HansOLG Hamburg NZV 2005, 209f).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2020 - 4 RBs 46/20

    Rotlichtverstoß, Feststellungen, Anforderungen, Beweiswürdigung

    a) Einen qualifizierten Rotlichtverstoß begeht ein Fahrzeugführer, der das Rotlicht"bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens" missachtet (Nr. 132.3 der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung).Für die Berechnung der insoweit maßgebenden Rotlichtdauer ist grundsätzlich das Überfahren der Haltelinie maßgebend (vgl. BGHSt 45, 134; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27. Januar 1994 - 2 ObOWi 483/93 -, für den Fall einer Fußgängerampel; OLG Hamm, Beschluss vom 2. November 2010 - III-4 RBs 374/10 -, ; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 3 - 26/11 (RB) -, ; OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2000 - Ss 51/00 B -, ; König, a.a.O., § 37 StVO Rn. 50 m.w.N.).

    Jedoch müssen derartige Schätzungen wegen der ihnen innewohnenden möglichen Fehlerquellen durch das Hinzutreten weiterer, im tatrichterlichen Bußgeldurteil anzugebender Umstände erhärtet (für den Fall der zufälligen Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 423/07 -, ; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 3 - 26/11 (RB) -, ; OLG Köln, Beschluss vom 7. September 2004 - 8 Ss-OWi 12/04 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. November 2002 - 2b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I -, ; für den Fall der gezielten Überwachungeiner Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2009 - 3 Ss OWi 55/09 -, ; OLG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - Ss 527/03 B -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Oktober 1999 - 2b Ss (OWi) 129/99 - (OWi) 65/99 I -, ; VRS 93, 462) und hinsichtlich ihrer Grundlagen sowie ihres Beweiswerts vom Tatrichter einer kritischen Würdigung unterzogen werden (vgl. OLG Köln,Beschluss vom 20. März 2012 - III-1 RBs 65/12 -, ; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 5. November 2015 - Ss (Bs) 76/2015 (44/15OWi) -, ).

  • OLG Saarbrücken, 05.11.2015 - Ss (BS) 76/15

    Rotlichtverstoß - Heranziehung einer Sekundenschätzung eines Polizisten

    Für die Berechnung der insoweit maßgebenden Rotlichtdauer ist grundsätzlich das Überfahren der Haltelinie maßgebend (vgl. BGHSt 45, 134 ff. - Rn. 11 nach juris; BayObLG VRS 87, 151 ff. - Rn. 9 nach juris für den Fall einer Fußgängerampel; OLG Hamm, Beschl. v. 02.11.2010 - 4 RBs 374/10, Rn. 7 nach juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 01.06.2011 - 3-26/11 (RB), Rn. 4 nach juris; König, a. a. O., § 37 StVO Rn. 50 m. w. N.).

    Jedoch müssen derartige Schätzungen wegen der ihnen innewohnenden möglichen Fehlerquellen durch das Hinzutreten weiterer, im tatrichterlichen Bußgeldurteil anzugebender Umstände erhärtet (für den Fall einer zufälligen Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm NZV 2008, 309 f. - Rn. 8 nach juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 01.06.2011 - 3-26/11 (RB), Rn. 7 nach juris; OLG Köln NJW 2004, 3439 f. - Rn. 11 nach juris; für den Fall einer gezielten Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm NZV 2001, 177 f. - Rn. 6 nach juris; NZV 2010, 44 f. - Rn. 7 nach juris; OLG Köln VRS 106, 214 ff. - Rn. 11 nach juris; für beide Fälle: vgl. OLG Düsseldorf DAR 2003, 234 - Rn. 7 f. nach juris) und hinsichtlich ihrer Grundlagen sowie ihres Beweiswerts vom Tatrichter einer kritischen Würdigung unterzogen werden (vgl. OLG Köln ZfSch 2012, 292 ff. - Rn. 22 nach juris).

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