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   LG Frankfurt/Main, 28.04.2003 - 3-7 O 47/02, 3-07 O 47/02   

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https://dejure.org/2003,4304
LG Frankfurt/Main, 28.04.2003 - 3-7 O 47/02, 3-07 O 47/02 (https://dejure.org/2003,4304)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.04.2003 - 3-7 O 47/02, 3-07 O 47/02 (https://dejure.org/2003,4304)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. April 2003 - 3-7 O 47/02, 3-07 O 47/02 (https://dejure.org/2003,4304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Aktienkursverlust bei erfundenen und falschen Unternehmenszahlen - Haftung

  • archive.org

    Haftung für Aktienkursverlust bei erfundenen und falschen Unternehmenszahlen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 31 § 249 § 826
    Haftung für Aktienkursverlust bei erfundenen und falschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 826, 31
    Haftung für Aktienkursverlust bei erfundenen und falschen Unternehmenszahlen ("Comroad II")

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Täuschung bei ständigem Werben mit falschen Ad-hoc-Mitteilungen

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Haftung für Aktienkursverlust bei erfundenen und falschen Unternehmenszahlen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Täuschung bei ständigem Werben mit falschen Ad-hoc-Mitteilungen -

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1049
  • ZIP 2003, 1092
  • NZG 2003, 786
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90

    Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2003 - 7 O 47/02
    Bereits eine bewußt unrichtige Auskunft aus eigennützigem Interesse über die Absicht, sich durch Zeichnung von Aktien an einer Kapitalerhöhung zu beteiligen, wird als sittenwidrig gewertet (BGH NJW 1992, 3167 [3174]).
  • OLG Nürnberg, 11.11.1993 - 8 U 1741/93

    Anspruch gegen Versicherung auf Erstattung von gezahlten Versicherungsbeiträgen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2003 - 7 O 47/02
    Er war bereits durch die Zahlung des Kaufpreises und nicht erst durch den späteren Verfall des Aktienkurses geschädigt worden, weil die Geldanlage mit der gewollten nicht mehr vergleichbar war (OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 1515 ; BGH NJW 1992, 228 ).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2003 - 7 O 47/02
    Er war bereits durch die Zahlung des Kaufpreises und nicht erst durch den späteren Verfall des Aktienkurses geschädigt worden, weil die Geldanlage mit der gewollten nicht mehr vergleichbar war (OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 1515 ; BGH NJW 1992, 228 ).
  • OLG München, 14.05.2002 - 30 U 1021/01

    Haftung von Vorständen einer Aktiengesellschaft für Kursverluste von Anlegern bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2003 - 7 O 47/02
    Anders als bei den bisher veröffentlichten Entscheidungen (z. B. OLG München ZIP 2002, 1727 ) geht es hier nicht nur um Täuschungen über einige das Unternehmen betreffende Einzeltatsachen, die Kaufentscheidungen beeinflußt haben können; vielmehr wurde durch die ständige Werbung mit Falschmeldungen in Zwischenberichten, Ad-hoc-Meldungen und sonstigen Erklärungen über Umsatz- und Gewinnsteigerungen (vgl. Anlage des Klägers A 3) eine andere Qualität der Beeinflussung erreicht.
  • OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03

    Sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzanspruch gegenüber einer

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24.04.2003 (Az. 3-7 O 47/02) aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • OLG Stuttgart, 19.12.2008 - 20 U 17/06

    Kapitalanlageverlust beim Aktienkauf: Schadensersatz wegen einer vorsätzlich grob

    Zwar hat das Landgericht Frankfurt/Main angenommen, dass sich aus einer Vielzahl von Kaufempfehlungen und positiven Berichten eine "positive Anlagestimmung" ergeben könne (LG Frankfurt/Main, ZIP 2003, 1092 [juris Rn. 16]); das OLG Frankfurt/Main hat diese Auffassung im Berufungsverfahren aber zu Recht unter Hinweis auf die mangelnde Übertragbarkeit der im Rahmen der Prospekthaftung entwickelten Rechtsfigur der "positiven Anlagestimmung" auf Einzelmeldungen abgelehnt (OLG Frankfurt/Main, ZIP 2005, 710 [juris Rn. 23]).
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