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   VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15   

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VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15 (https://dejure.org/2015,18046)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07.07.2015 - 3-VI-15 (https://dejure.org/2015,18046)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 3-VI-15 (https://dejure.org/2015,18046)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtberücksichtigung des Vorbringen des Beschwerdeführers zum tatsächlichen Parteiwillen beim Abschluss eines atypisch stillen Gesellschaftsvertrags

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung des Vorbringens des Beschwerdeführers zum tatsächlichen Parteiwillen bei Abschluss eines atypisch stillen Gesellschaftsvertrags

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör, Unberücksichtigtes Vorbringen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 60-VI-10

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Grundrechts auf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58).

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 64, 52/58; VerfGH vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).

  • VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09

    Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15
    Durch die Aufhebung des Urteils des Landgerichts vom 24. September 2014 wird dessen Beschluss vom 4. November 2014 über die Anhörungsrüge gegenstandslos; eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70; vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102/103; vom 2.4.2015 - Vf. 72-VI-13 - juris Rn. 87).
  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15
    a) Der Verfassungsgerichtshof überprüft Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; vom 18.11.2014 - Vf. 64-VI-14 - juris Rn. 21; vom 25.11.2014 - Vf. 21-VI-14 - juris Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 25.11.2014 - 21-VI-14

    Zeitliche Grenzen der materiellen Rechtskraft

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15
    a) Der Verfassungsgerichtshof überprüft Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; vom 18.11.2014 - Vf. 64-VI-14 - juris Rn. 21; vom 25.11.2014 - Vf. 21-VI-14 - juris Rn. 23).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15
    Insbesondere darf das Ergebnis der ergänzenden Auslegung nicht im Widerspruch zum tatsächlichen Parteiwillen stehen (BGH vom 1.2.1984 BGHZ 90, 69/77; Busche in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 157 Rn. 55; Ellenberger in Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 157 Rn. 7 ff.; jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf Anordnung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 64, 52/58; VerfGH vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 18.11.2014 - 64-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zum Bestehen eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15
    a) Der Verfassungsgerichtshof überprüft Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; vom 18.11.2014 - Vf. 64-VI-14 - juris Rn. 21; vom 25.11.2014 - Vf. 21-VI-14 - juris Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13

    Teilung von Anwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15
    Durch die Aufhebung des Urteils des Landgerichts vom 24. September 2014 wird dessen Beschluss vom 4. November 2014 über die Anhörungsrüge gegenstandslos; eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70; vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102/103; vom 2.4.2015 - Vf. 72-VI-13 - juris Rn. 87).
  • VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15
    Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 8.10.2013 NStZ-RR 2014, 50).
  • VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13

    Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15
    Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 8.10.2013 NStZ-RR 2014, 50).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 135/07

    Zulassung der erstmals in der Berufungsinstanz erhobenen Verjährungseinrede;

  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

  • VerfGH Bayern, 14.07.2014 - 8-VI-14

    Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; vom 7.7.2015 - Vf. 3-VI-15 - juris Rn. 18).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; vom 7.7.2015 BayVBl 2015, 853 Rn. 18).
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 64, 52/58; VerfGH vom 7.7.2015 - Vf. 3-VI-15 - juris Rn. 18).
  • VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss wegen Gehörsverstoßes

    Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 7.7.2015 - Vf. 3-VI-15 - juris Rn. 18).

    Auf die weitere Rüge einer Verletzung des Art. 118 Abs. 1 BV wegen Willkür kommt es damit nicht mehr an (VerfGH vom 7.7.2015 BayVBl 2015, 853 Rn. 30; vom 20.10.2015 - Vf. 103-VI-14 - juris Rn. 32).

  • VerfGH Bayern, 27.02.2017 - 54-VI-15

    Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Substantiierung unzulässig

    Das rechtliche Gehör kann verletzt sein, wenn ein Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.7.2015 - Vf. 3-VI-15 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 13a ZB 16.30824

    Anforderungen an die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrages schließen (BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238), sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, B.v. 23.7.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/146; BayVerfGH, E.v. 7.7.2015 - Vf. 3-VI-15 - BayVBl 2015, 853).
  • VGH Bayern, 14.02.2017 - 13a ZB 17.30010

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in Asylstreitverfahren

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrages schließen (BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238), sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, B.v. 23.7.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/146; BayVerfGH, E.v. 7.7.2015 - Vf. 3-VI-15 - BayVBl 2015, 853).
  • VGH Bayern, 22.12.2016 - 13a ZB 16.30070

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Verstoßes gegen den Grundsatz

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (BVerfG, B. v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238), sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, B. v. 23.7.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; B. v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/146; BayVerfGH, E. v. 7.7.2015 - Vf. 3-VI-15 - BayVBl 2015, 853).
  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 13a ZB 16.30466

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrages schließen (BVerfG, B. v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238 zu BVerfGE 47, 182), sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, B. v. 23.7.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; B. v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/146; BayVerfGH, E. v. 7.7.2015 - Vf. 3-VI-15 - BayVBl 2015, 853 zu VerfGHE 47, 57).
  • VGH Bayern, 22.12.2016 - 13a ZB 16.30591

    Erfolgloser Berufszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (BVerfG, B. v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238), sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, B. v. 23.7.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; B. v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/146; BayVerfGH, E. v. 7.7.2015 - Vf. 3-VI-15 - BayVBl 2015, 853).
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   VerfGH Bayern, 18.03.2015 - 3-VI-15   

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https://dejure.org/2015,6944
VerfGH Bayern, 18.03.2015 - 3-VI-15 (https://dejure.org/2015,6944)
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VerfGH Bayern, Entscheidung vom 18. März 2015 - 3-VI-15 (https://dejure.org/2015,6944)
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  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen als Forderung i.R.d. Zwangsvollstreckung; Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00

    Aussetzung der Vollstreckbarkeit einer Verurteilung zur Zahlung eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.03.2015 - 3-VI-15
    Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.1.1998 VerfGHE 51, 27/30; BVerfG vom 10.10.2000 NJW 2001, 1484).
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