Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 21.07.2006

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 10.08.2001 - 3/11 O 64/01, 3-11 O 64/01   

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https://dejure.org/2001,3804
LG Frankfurt/Main, 10.08.2001 - 3/11 O 64/01, 3-11 O 64/01 (https://dejure.org/2001,3804)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.08.2001 - 3/11 O 64/01, 3-11 O 64/01 (https://dejure.org/2001,3804)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. August 2001 - 3/11 O 64/01, 3-11 O 64/01 (https://dejure.org/2001,3804)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.06.2001)

    Streit um Medikamentenverkauf im Internet dürfte bis zum EuGH gehen // Vorlage erwogen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Artikel 28 EG und 30 EG - Richtlinien 92/28/EWG und 2000/31/EG - Nationale Rechtsvorschriften, die den Verkauf von Humanarzneimitteln über das Internet durch in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Apotheken beschränken - Erfordernis einer ärztlichen Verschreibung für die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2824 (Ls.)
  • GRUR-RR 2001, 254 (Ls.)
  • MMR 2001, 758
  • K&R 2001, 656
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • SG Frankfurt/Main, 09.08.2006 - S 21 KR 429/06

    Krankenversicherung - öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung zwischen

    Während nach den §§ 43 Abs. 1, 73 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung der Versandhandel mit Arzneimitteln nach deutschen Recht uneingeschränkt unzulässig war und sich seine Zulässigkeit auch nicht aus § 73 Abs. 2 Nr. 6a AMG a. F. ergab (siehe Kammergericht Berlin, Urteil vom 29.05.2001 - 5 U 10150/00; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.05.2001 -6 U 240/00; LG Frankfurt am Main Beschluss vom 10.08.2001 - 3/11 O 64/01) und primär die Frage umstritten war, ob dieses uneingeschränkte Verbot mit EG-Recht, insbesondere Artikel 28 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ([EGV] in der Fassung des Vertrages von Amsterdam vom 02.10.1997) vereinbar waren, erlaubt nun das ab 01.01.2004 geltende Recht den Versandhandel mit Arzneimitteln.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - L 5 KR 69/04

    Krankenversicherung

    Nach den der Verpflichtungsanordnung zu Grunde liegenden §§ 43 Abs. 1, 73 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung war der Versandhandel mit Arzneimitteln nach deutschem Recht uneingeschränkt unzulässig und ergab sich auch nicht aus § 73 Abs. 2 Nr. 6a AMG a. F. (s. KG, Urteil vom 29.05.2001 - 5 U 10150/00; OLG Frankfurt, Urteil vom 31.05.2001 - 6 U 240/00; LG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2001 - 3/11 O 64/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2003 - L 5 B 78/02

    Krankenversicherung

    § 73 Abs. 2 Nr. 6a AMG bezieht sich demgemäß nur auf in Deutschland zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Arzneimittel, die allerdings im Herkunftsland (hier Niederlande) in Verkehr gebracht werden dürfen (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 31.05.2001, Az.: 6 U 240/00, Krankenversicherung 2001, 251; LG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2001, Az.: 3/11 O 64/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2003 - L 16 B 66/02

    Krankenversicherung

    Zur Begründung führte es aus, es habe von der Möglichkeit, die aufschiebende Wirkung der Klage (hier: § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG)) anzuordnen, keinen Gebrauch gemacht, weil die Erfolgsaussichten der Klage gering seien; der beanstandete Beschaffungsweg verstoße gegen die Bestimmung des § 43 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG), nach der Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden dürften; dem gegenüber könne sich die Antragstellerin auch nicht auf die Regelung in § 73 Abs. 2 Nr. 6 a AMG berufen, dass Arzneimittel ausnahmsweise dann nach Deutschland verbracht werden dürften, wenn diese im Herkunftsland in Verkehr gebracht werden dürften und ohne gewerbs- oder berufsmäßige Vermittlung in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge aus einem Mitgliedsstaat der EU bezogen würden; diese Sicht der Dinge verstoße auch nicht gegen Art. 30 des EWG-Vertrages (EGV - freier Warenverkehr); demgegenüber könne sich die Antragstellerin auch nicht mit Erfolg auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts (LG) Frankfurt vom 10.8.2001 zum Aktenzeichen 3/11 O 64/01 berufen (mit dem das LG dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rechtsstreit des Deutschen Apothekenverbandes./ ... Fragen zur Vereinbarkeit des internetgestützten grenzüberschreitenden Bezugs von Arzneimitteln mit Art. 28 und 30 EGV vorgelegt hatte).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2003 - L 5 B 80/02

    Krankenversicherung

    § 73 Abs. 2 Nr. 6a AMG be zieht sich demgemäß nur auf in Deutschland zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Arzneimittel, die allerdings im Herkunftsland (hier Niederlande) in Verkehr gebracht werden dürfen (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 31.05.2001, Az.: 6 U 240/00, Krankenversicherung 2001, 251; LG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2001, Az.: 3/11 O 64/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2003 - L 5 B 74/02

    Krankenversicherung

    § 73 Abs. 2 Nr. 6a AMG be zieht sich demgemäß nur auf in Deutschland zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Arzneimittel, die allerdings im Herkunftsland (hier Niederlande) in Verkehr gebracht werden dürfen (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 31.05.2001, Az.: 6 U 240/00, Krankenversicherung 2001, 251; LG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2001, Az.: 3/11 O 64/01).
  • SG Münster, 21.06.2002 - S 11 KR 79/02

    Krankenversicherung

    Soweit sich die Antragstellerin darauf beruft, durch den angefochtenen Bescheid würden ihre Rechte und Pflichten, d.h. auch ihre Interessen als "Treuhänder eines funktionierenden Binnenmarktes" verletzt insbesondere auch im Hinblick auf die zu erwartende Entscheidung des EuGH aufgrund des Vorlagebeschlusses des LG Frankfurt vom 10.08.2001 ( Az.: 3/11 O 64/01 und 3-11 O 64/01), ist dem entgegenzuhalten, dass die Förderung eines funktionierenden Binnenmarktes jedenfalls nicht zu den Rechten oder Pflichten einer gesetzlichen Krankenkasse gehört, deren Tangierung ein Recht, bzw. ein berücksichtigungsfähiges Interesse begründet an der Aufrechterhaltung einer vermutlich rechtswidrigen Praxis im Rahmen des krankenversicherungsrechtlichen Leistungsrechtes.
  • LSG Bayern, 05.11.2002 - L 4 B 326/02
    Die Rechtsschutzwirkung des beim EuGH aufgrund der Vorlage des Landgerichts Frankfurt/Main vom 10.08.2001 (3/11 0 64/01) anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens müsse berücksichtigt werden.
  • LG Frankfurt/Main, 05.09.2001 - 12 O 107/01
    Im Hauptklageverfahren hat das LG Frankfurt a.M. mit Beschl. v. 10.8.2001 (GRUR-RR 2001, 254 L) den Rechtsstreit gem. § 148 ZPO ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 21.07.2006 - 3-11 O 64/01   

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https://dejure.org/2006,6655
LG Frankfurt/Main, 21.07.2006 - 3-11 O 64/01 (https://dejure.org/2006,6655)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.07.2006 - 3-11 O 64/01 (https://dejure.org/2006,6655)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - 3-11 O 64/01 (https://dejure.org/2006,6655)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Internet-Versandhandel mit Arzneimitteln zulässig

  • manager-magazin.de (Pressebericht, 25.07.2006)

    Internetapotheken - Endlich frei

  • apothekenrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Der Versand von nicht zugelassenen Arzneimitteln an deutsche Endverbraucher ist auch ausländischen Internetapotheken verwehrt

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Ausländische Internetapotheke darf Medikamente im Inland per Versandhandel vertreiben

  • beck.de (Leitsatz)

    "DocMorris"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Versandhandel DocMorris mit Arzneimitteln zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Internetapotheke darf apothekenpflichtige Medikamente per Versandhandel vertreiben - Ausnahme sind in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 64
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Sachsen, 16.04.2008 - L 1 KR 16/05
    Ob die Gerichte an den Inhalt dieser Bekanntmachung gebunden sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20.12.2007 - I ZR 205/04 - GesR 2008, 215, 217; LG Frankfurt, Urteil vom 21.07.2006 - 3-11 O 64/01 - A&R 2006, 174 sowie das dieses bestätigende Urteil des OLG Frankfurt vom 28.06.2007 - 6 U 126/06 - OLGR Frankfurt 2007, 944, 945) und welchen Rechtscharakter sie hat, kann dahingestellt bleiben.
  • SG Frankfurt/Main, 09.08.2006 - S 21 KR 429/06

    Krankenversicherung - öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung zwischen

    Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Vergleichbarkeit der Sicherheitsstandards für den elektronischen Handel mit Arzneimitteln für die N. am 16.06.2005 festgestellt, was das Landgericht Frankfurt am Main in seinem jüngsten Urteil vom 21.07.2006 (3-11 O 64/01) veranlasst hat, die Klage des Deutschen Apothekerverbandes auf Verurteilung des Internet Arzneimittelanbieters D. M. es zu unterlassen, in Deutschland zugelassene registrierte oder von der Zulassung der Registrierung freigestellte apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege des Versandhandels in den Verkehr zu bringen oder an Endabnehmer in Deutschland abzugeben, abzuweisen.
  • VG Halle, 18.08.2010 - 1 A 47/09

    Dienstbereitschaftsregelung für Apotheken

    Dabei verlangt die Bekanntmachung der Übersicht nach § 73 Abs. 1 Satz 3 AMG für in den Niederlanden ansässige Versandapotheken, dass gleichzeitig jeweils Präsenzapotheke unterhalten werden müssen, die zudem gleichfalls die Notdienstbereitschaft sicherstellen müssen (LG Frankfurt, Urteil vom 21. Juli 2006, 3 - 11 O 64/01, 3/11 O 64/01 -, Juris, insbesondere zu dem Ergebnis der hierzu durchgeführten Beweisaufnahme).
  • LG Berlin, 09.02.2007 - 96 O 87/06

    Arzneimittelversandhandel: Anforderungen an die Zulässigkeit des

    40 Ob dies der Fall ist und auch die Frage, ob die in § 73 Abs. 1 S. 3 AMG vorgesehene Übersicht, die nach der Gesetzesbegründung dem Verbraucher zur Orientierung beim Bezug von Arzneimittel aus EWR-Vertragsstaaten und somit dem Schutz der Verbraucher dienen soll (vgl. BT-Drucks. 15/1525, S. 166), eine rechtliche Bindungswirkung entfalten kann (so LG Frankfurt am Main, MMR 2007, 64, 66f) oder nur kraft Überzeugungskraft der ihr zugrunde liegenden Untersuchungen eine mehr oder weniger weit reichende Vermutung begründet, kann für die Entscheidung dahin stehen.
  • LG Berlin, 28.02.2008 - 27 O 1105/07
    (Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-322/01 , Deutscher Apothekerverband, Slg. 2003, I-14887, Rn. 36 ff.; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. Juli 2006, Az. 3-11 O 64/01 , A&R; 2006, 174, 176 f.) Der planmäßig organisierte, aktiv initiierte Versand nicht zugelassener Arzneimittel durch Versandapotheken erfüllte dabei auch nicht die Voraussetzungen einer zulässigen Einzeleinfuhr gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 6a AMG .
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