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   BSG, 26.06.1975 - 3/12 RK 1/74   

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BSG, 26.06.1975 - 3/12 RK 1/74 (https://dejure.org/1975,1907)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1975 - 3/12 RK 1/74 (https://dejure.org/1975,1907)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1975 - 3/12 RK 1/74 (https://dejure.org/1975,1907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung von Kommanditisten einer inzwischen aufgelösten Kommanditgesellschaft (KG) für Beitragsschulden der KG aus der Zeit vor deren Eintragung in das Handelsregister - Eröffnung des Rechtsweges zu den Sozialgerichten - Zuweisung des Haftungsstreits an die Zivilgerichte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 40, 96
  • MDR 1976, 259
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.06.1973 - II ZR 133/70

    Wechselmäßige Haftung einer nicht im Handelsregister eingetragenen, als KG

    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74
    Selbst wenn dies nämlich der Fall gewesen wäre, würden die Kläger der Beklagten lediglich nach Maßgabe des von ihnen veranlaßten Rechtsscheins haften; sie müßten sich mithin so behandeln lassen, "als ob die KG bereits durch Eintragung nach außen wirksam geworden wäre" (BGHZ 61, 59, 65 ff. und Leitsatz 2 - NJW 73, 1691, mit insoweit zustimmender Anmerkung von Canaris in NJW 1974, 455 [BGH 25.06.1973 - II ZR 133/70]).

    Zwar wäre die als KG gegründete Gesellschaft, wenn sie kein Grundhandelsgewerbe nach § 1 Abs. 2 HGB betrieben hätte, bis zu ihrer Eintragung in das Handelsregister eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gewesen (BGHZ 59, 179, 181; 61, 59, 67; Schmidt, Der Betrieb 1973, 653).

    Die Beschränkung ist dann auch einem Dritten gegenüber wirksam, wenn sie für ihn - wie im vorliegenden Fall - aus dem Gesellschaftsvertrag oder in sonstiger Weise, insbesondere aus dem Auftreten als KG, klar erkennbar war (vgl. BGHZ 61, 59, 67; Staudinger-Kessler, BGB 11. Aufl., § 714 Randnummer 12; Schmidt a.a.O. S. 655 f.; enger Soergel-Siebert a.a.O. und Beyerle, Betriebs-Berater 1973, 1376, 1380 f.).

  • RG, 04.03.1930 - II 207/29

    1. Wie vollzieht sich bei den Personal-Gesellschaften des Handelsgesetzbuchs der

    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74
    Um ihn davor zu schützen und zugleich die Gesellschafter der KG zu veranlassen, die Gesellschaft sowie die Person der Kommanditisten und den Betrag ihrer Einlage (§ 162 Abs. 1 HGB) möglichst bald in das Handelsregister eintragen zu lassen, hat der Gesetzgeber die Kommanditisten, die dem Geschäftsbeginn zugestimmt haben, bis zum Tage der Registereintragung hinsichtlich der Haftung für Gesellschaftsschulden den Komplementären gleichgestellt, sofern der Dritte nicht positiv ihre Eigenschaft als Kommanditisten kennt (vgl., Schlegelberger-Gessler a.a.O. § 176 Anm. 1; RGZ 128, 172, 181: Unbeschränkte Haftung der Kommanditisten als "zivilrechtliche Strafe" für Nichtbefolgung der Anmeldepflicht) Diese unbeschränkte Kommanditistenhaftung bietet dem Geschäftsverkehr eine klare und sichere Grundlage für seine Dispositionen.

    Kommt hiernach eine Haftung der Kläger gegenüber der Beklagten aus einem anderen Rechtsgrunde als aus § 176 Abs. 1 HGB nicht in Betracht, so wird das LSG noch zu prüfen haben, ob die KG als Werbungsunternehmen ein Grundhandelsgewerbe, etwa wegen ihrer Druckereigeschäfte (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 9 HGB), betrieben, ob die Kläger - was sie bisher bestritten haben - der Aufnahme des Geschäftsbetriebes für die KG vor der Eintragung in das Handelsregister ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (vgl. RGZ 128, 172, 180; Schilling a.a.O. Anm. 8) zugestimmt haben, und, wenn beides der Fall gewesen sein sollte, ob andererseits der Beklagten bei der Entstehung ihrer Beitragsforderung die Eigenschaft der Kläger als Kommanditisten "bekannt war".

  • BSG, 11.11.1966 - 10 RV 87/65

    Unberechtigte Versorgunsbezüge - Rückerstattungsansprüche - Haftende Dritte -

    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74
    Die gleiche Auffassung hat das BSG bisher vor allem in Fällen der Inanspruchnahme eines Erben für eine öffentlich-rechtliche Schuld des Erblassers vertreten, obwohl auch hier ein im bürgerlichen Recht geregelter Vorgang - die Gesamtnachfolge des Erben in die Rechte und Pflichten des Erblassers (§ 1922 BGB) - zur Inanspruchnahme des Erben führt (BSG 24, 190, und die in BSG 25, 268, 270 genannten Entscheidungen).

    Anders beurteilt hat das BSG dagegen den Fall, daß zu Unrecht gezahlte Versorgungsleistungen nicht vom Empfänger der Leistungen, sondern von einer Person zurückgefordert werden, die nach § 419 BGB (vertragliche Vermögensübernahme) für die Verbindlichkeiten des Leistungsempfängers haftet; insoweit sei der Erlaß eines Verwaltungsaktes nicht zulässig, da hier - anders als gegenüber dem Erben - keine Ausnahme von dem Grundsatz gelte, daß durch Verwaltungsakt nur die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage entstandenen Verbindlichkeiten geregelt werden könnten (BSG 25, 268; vgl. ferner BSG 32, 145, wonach die Klage eines Rentenversicherungsträgers auf Rückzahlung eines Rentenbetrages, den ein Dritter nach dem Tod des Berechtigten unrechtmäßig in Empfang genommen hatte, keine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Angelegenheiten der Sozialversicherung, sondern von den Zivilgerichten zu entscheiden ist).

  • BGH, 13.07.1972 - II ZR 111/70

    Kaufmannseigenschaft eines Bauunternehmers

    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74
    Zwar wäre die als KG gegründete Gesellschaft, wenn sie kein Grundhandelsgewerbe nach § 1 Abs. 2 HGB betrieben hätte, bis zu ihrer Eintragung in das Handelsregister eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gewesen (BGHZ 59, 179, 181; 61, 59, 67; Schmidt, Der Betrieb 1973, 653).
  • BSG, 26.03.1963 - 1 RA 168/60

    Entscheidungsbefugnis der Sozialgerichte - Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung gegen

    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74
    Im gleichen Sinne hat das BSG schon in einem Fall entschieden, in den ein Versicherungsträger den Alleingesellschafter einer GmbH neben dieser für eine gegen die GmbH gerichtete Beitragsforderung als haftbar angesehen hatte: Dabei handele es sich "ebenfalls um eine öffentlich-rechtliche Forderung aus dem Bereich der Sozialversicherung", denn in deren Recht sei geregelt, wer die Beiträge zur Sozialversicherung schulde (BSG 19, 18, 19 f.; vgl. ferner Urteil des erkennenden Senats vom 20. Dezember 1966 zur persönlichen Haftung der Gesellschafter einer im Gründungsstadium befindlichen GmbH für Versicherungsbeiträge der bei der Gründungsgesellschaft beschäftigten Arbeitnehmer, SozR Nr. 2 zu § 393 RVO; für zivilrechtlich hat der BGH andererseits eine auf § 823 Abs. 2 BGB gestützte Schadensersatzklage gehalten, die ein Sozialversicherungsträger gegen einen Bevollmächtigten des Arbeitgebers wegen Nichtabführung einbehaltener Beitragsanteile der Versicherten erhoben hatte, NJW 1962, 200).
  • BGH, 07.11.1961 - VI ZR 5/61
    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74
    Im gleichen Sinne hat das BSG schon in einem Fall entschieden, in den ein Versicherungsträger den Alleingesellschafter einer GmbH neben dieser für eine gegen die GmbH gerichtete Beitragsforderung als haftbar angesehen hatte: Dabei handele es sich "ebenfalls um eine öffentlich-rechtliche Forderung aus dem Bereich der Sozialversicherung", denn in deren Recht sei geregelt, wer die Beiträge zur Sozialversicherung schulde (BSG 19, 18, 19 f.; vgl. ferner Urteil des erkennenden Senats vom 20. Dezember 1966 zur persönlichen Haftung der Gesellschafter einer im Gründungsstadium befindlichen GmbH für Versicherungsbeiträge der bei der Gründungsgesellschaft beschäftigten Arbeitnehmer, SozR Nr. 2 zu § 393 RVO; für zivilrechtlich hat der BGH andererseits eine auf § 823 Abs. 2 BGB gestützte Schadensersatzklage gehalten, die ein Sozialversicherungsträger gegen einen Bevollmächtigten des Arbeitgebers wegen Nichtabführung einbehaltener Beitragsanteile der Versicherten erhoben hatte, NJW 1962, 200).
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74
    Daß hiernach die Sozialgerichtsbarkeit in einem Beitragsstreit u.U. mit darüber zu entscheiden hat, ob ein Dritter nach den - insoweit analog anwendbaren - Vorschriften des bürgerlichen Rechts für die Erfüllung der Beitragsschuld haftet, wird man dabei eher hinnehmen können, als wenn umgekehrt eine "fachfremde" Gerichtsbarkeit im Haftungsstreit das Bestehen des Beitragsanspruches mit zu prüfen hätte (zur Verwertung des Gedenkens der Sachnähe bei Abgrenzung der Rechtswege vgl., Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 4. Juni 1974, BSG 37, 292, 296 mit weiteren Nachweisen; ferner die neue Vorschrift des § 393 Abs. 3 RVO, die ausdrücklich eine sozialversicherungsrechtliche Haftung des Entleihers von Arbeitskräften für Beitragsverpflichtungen des Verleihers vorsieht.
  • BSG, 17.12.1965 - 8 RV 749/64
    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74
    Die gleiche Auffassung hat das BSG bisher vor allem in Fällen der Inanspruchnahme eines Erben für eine öffentlich-rechtliche Schuld des Erblassers vertreten, obwohl auch hier ein im bürgerlichen Recht geregelter Vorgang - die Gesamtnachfolge des Erben in die Rechte und Pflichten des Erblassers (§ 1922 BGB) - zur Inanspruchnahme des Erben führt (BSG 24, 190, und die in BSG 25, 268, 270 genannten Entscheidungen).
  • BSG, 16.08.1961 - 11 RV 1112/60
    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74
    Selbst wenn sie gegenüber den Klägern mangels einer öffentlich-rechtlichen Beziehung zwischen ihnen und der Beklagten nicht hätten ergehen dürfen und schon deshalb als rechtswidrig aufzuheben wären, hätten die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit diese Entscheidung zu treffen (BSG 15, 14; 24, 190, 191; 25, 268, 269).
  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 34/59

    Freiwillige Weiterversicherung in der Krankenversicherung im Anschluss an die

    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74
    Wenn es bisher noch an einer ausdrücklichen Verweisung auf diese Vorschriften fehlt, so erklärt sich das aus der Lückenhaftigkeit des öffentlichen Rechts, die selbst bei so einem ausgeformten Gesetz wie der RVO noch zu mannigfachen Rückgriffen auf das bürgerliche Recht zwingt, beispielsweise auf Vorschriften des BGB über die Unterbrechung der Verjährung, die in ständiger Rechtsprechung ergänzend herangezogen werden (BSG 19, 173, 177; 25, 73, 75; allgemein zur analogen Anwendung zivilrechtlicher Normen im öffentlichen Recht Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 10. Aufl., S. 167 ff. insbesondere 174 f).
  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59

    Entrichtung von Beiträgen zur Kranken-, Angestellten- und

  • BSG, 29.04.1971 - 3 RK 55/67

    Konkurs des Beitragsschuldners - Forderungen der Krankenkasse - Konkursvorrecht -

  • BSG, 15.12.1970 - 12 RJ 132/69

    Sozialversicherungsangelegenheiten - Öffentlich-rechtliche Streitigkeit -

  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 11/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII -

    Denn die Beitragserhebung ist zur Finanzierung der von den Sozialversicherungsträgern nach dem Gesetz zu erfüllenden Aufgaben unerlässlich und stellt damit einen Kernbereich ihrer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit dar (vgl BSG, Urteil vom 26. Juni 1975 - 3/12 RK 1/74 - BSGE 40, 96, 99 = SozR 2200 § 393 Nr. 2 S 5; BSG, Urteil vom 2. Februar 1978 - 12 RK 29/77 - BSGE 45, 296, 298 = SozR 2200 § 381 Nr. 26 S 65 f; BSG, Urteil vom 12. Februar 1980 - 7 RAr 26/79 - BSGE 49, 291, 295 = SozR 4100 § 145 Nr. 1 S 5; BSG, Urteil vom 24. November 1987 - 3 RK 13/87 - BSGE 62, 251, 254 = SozR 1500 § 54 Nr. 84 S 83; BSG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 12 RK 72/93 - SozR 3-1500 § 54 Nr. 22 S 54 f; Senatsurteil vom 13. Dezember 2005, aaO).

    Es ist daher in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass ein Haftungsanspruch in der Form des Verwaltungsaktes geltend zu machen ist (vgl BSG, Urteil vom 26. Juni 1975 - 3/12 RK 1/74 - aaO S 5; Urteil vom 7. Dezember 1983 - 7 RAr 20/82 -BSGE 56, 76, 79 = SozR 7685 § 13 Nr. 1 S 3; Urteil vom 8. Dezember 1999 - B 12 KR 18/99 R -BSGE 85, 200, 203 = SozR 3-2400 § 28e Nr. 2 S 14; Urteil vom 27. September 1994 - 10 RAr 1/92 - BSGE 75, 82, 84 = SozR 3-7685 § 13 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII -

    Denn die Beitragserhebung ist zur Finanzierung der von den Sozialversicherungsträgern nach dem Gesetz zu erfüllenden Aufgaben unerlässlich und stellt damit einen Kernbereich ihrer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit dar (vgl BSG, Urteil vom 26. Juni 1975 - 3/12 RK 1/74 - BSGE 40, 96, 99 = SozR 2200 § 393 Nr. 2 S 5; BSG, Urteil vom 2. Februar 1978 - 12 RK 29/77 - BSGE 45, 296, 298 = SozR 2200 § 381 Nr. 26 S 65 f; BSG, Urteil vom 12. Februar 1980 - 7 RAr 26/79 - BSGE 49, 291, 295 = SozR 4100 § 145 Nr. 1 S 5; BSG, Urteil vom 24. November 1987 - 3 RK 13/87 - BSGE 62, 251, 254 = SozR 1500 § 54 Nr. 84 S 83; BSG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 12 RK 72/93 - SozR 3-1500 § 54 Nr. 22 S 54 f; Senatsurteil vom 13. Dezember 2005, aaO).

    Es ist daher in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass ein Haftungsanspruch in der Form des Verwaltungsaktes geltend zu machen ist (vgl BSG, Urteil vom 26. Juni 1975 - 3/12 RK 1/74 - aaO; Urteil vom 7. Dezember 1983 - 7 RAr 20/82 - BSGE 56, 76, 79 = SozR 7685 § 13 Nr. 1 S 3; Urteil vom 8. Dezember 1999 - B 12 KR 18/99 R - BSGE 85, 200, 203 = SozR 3-2400 § 28e Nr. 2 S 14; Urteil vom 27. September 1994 - 10 RAr 1/92 - BSGE 75, 82, 84 = SozR 3-7685 § 13 Nr. 1 S 3).

  • BGH, 28.10.1981 - II ZR 129/80

    Pharmareferentin - § 176 Abs. 2 HGB, Haftung setzt keine Zustimmung zur

    Ob dieser Zweck es fordert, den nicht eingetragenen Kommanditisten für die aus einem Arbeitsverhältnis sich ergebenden öffentlich-rechtlichen Ansprüche der Sozialversicherungsträger haften zu lassen (Vgl. d. Urt. des BSG v. 27.6.75 u. 26.5.76 = MDR 1976, 259 und 962), ist hier nicht zu erörtern.
  • BSG, 28.06.2022 - B 12 KR 5/20 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Durchsetzung der zivilrechtlichen

    Das durch die originäre Beitragsforderung begründete Rechtsverhältnis ist daher insgesamt dem öffentlichen Recht zuzurechnen (so im Ergebnis bereits BSG Urteil vom 26.6.1975 - 3/12 RK 1/74 - BSGE 40, 96, 97 = SozR 2200 § 393 Nr. 2 S 3; vgl zur öffentlich-rechtlichen Natur des Anspruchs auf Zahlung der Gesamtversicherungsbeiträge im Wege der Durchgriffshaftung BSG Urteil vom 27.9.1994 - 10 RAr 1/92 - BSGE 75, 82 = SozR 3-7685 § 13 Nr. 1; vgl auch Werner in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, § 28e RdNr 48, Stand 1.8.2021) .
  • BSG, 07.12.1983 - 7 RAr 20/82

    Objektive Maßstäbe für Mißbrauch bei Durchgriffshaftung - Keine Subsidiarität bei

    Ob die Beklagte von Rechts wegen befugt war, diese Regelung - etwa wegen Fehlens einer öffentlich-rechtlichen Beziehung zwischen ihr und dem Kläger - zu treffen, ist für die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges ohne Bedeutung; die Sozialgerichte hätten auch dann zu entscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl. BSGE 40, 96, 97 = SozR 2200 § 393 Nr. 2 m.w.N.).

    Beruht sie - wie hier - auf öffentlichem Recht, gilt dies auch für ihre Geltendmachung gegenüber dem Gesellschafter; denn es handelt sich um denselben - identischen - Anspruch (vgl. dazu auch BSGE 40, 96, 97 = SozR 2200 § 393 Nr. 2).

  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 32/88

    Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Entscheidung über den Forderungserlaß

    Selbst dann, wenn ein Sozialversicherungsträger hoheitlich regelnd in ein Privatrechtsverhältnis eingreift, liegt ein Verwaltungsakt vor, über dessen Rechtmäßigkeit die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit als die gemäß § 51 SGG zuständigen Gerichte zu entscheiden haben (vgl BSGE 15, 14, 15; 24, 190, 191; 25, 268, 269; 40, 96, 97; BSG SozR Nr. 61 zu § 51 SGG, SozR 1500 § 51 Nr. 49; Brackmann aaO S 187n mwN).
  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 244/76

    Rückforderung von irrtümlichen Rentenzahlungen

    So ist es, wenn ein Dritter die für einen anderen bestimmte Rente nach dessen Tod von der Rentenzahlstelle abgeholt hat (BSGE 32, 145 für den Untermieter des verstorbenen Rentenberechtigten; bestätigt BSGE 40, 96, 97/98).
  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 109/76

    Rechtsweg

    Die Rechtsprechung hat dazu schon mehrfach entschieden, daß in solchen Fällen die Rechtsnatur der Verbindlichkeit für den Rechtsweg maßgebend ist (vgl. Senatsurteil vom 13. April 1972 - III ZR 206/70 = NJW 1972, 1237: Rechtsweg zu den Sozialgerichten für "Durchgriffshaftung" des Alleingesellschafters einer GmbH für von der Gesellschaft geschuldete Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung; ebenso BSG 40, 96 für Haftung des Kommanditisten für Beitragsrückstände der KG nach § 176 HGB; ferner BVerwG DÖV 1970, 820: Verwaltungsrechtsweg für Mithaftung und Bürgschaft Dritter für Aufbaudarlehen).

    Soweit der Entscheidung des Bundessozialgerichts darüber hinaus entnommen werden könnte, daß die Haftung des Vermögensübernehmers nach § 419 BGB insgesamt privatrechtlicher Natur sei, also als solche privatrechtliche Haftung neben die öffentlich-rechtliche des Veräußerers trete (vgl. zu den konstruktiven Schwierigkeiten einer solchen Lösung: BSG 40, 96 = SGb 1976, 144/146), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • BGH, 16.02.1984 - IX ZR 45/83

    Rechtsweg bei Bürgschaft für Sozialversicherungsbeiträge

    Der III. Zivilsenat (Urteil vom 13. April 1972, III ZR 206/70 = NJW 1972, 1237) hat in Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht (BSGE 19, 18; 40, 96) für die sogenannte Durchgriffshaftung des Alleingesellschafters einer GmbH für die von der Gesellschaft geschuldeten Arbeitgeberanteile die Sozialgerichte für zuständig erklärt.
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 26/79

    Schadenersatzanspruch - Unrichtige Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung - Klageart

    Im Gegensatz zu dem einen Subordinationsverhältnis zugerechneten Beitrag (BSGE 40, 96, 97 = SozR 2on 5 393 Nr. 2; 45, 296, 299 = SozR2200 5 381 Nr. 26) beruht auf dem Schadensersatzan5pruch nicht die Finanzierung der Aufgaben der Beklagten; vielmehr dient der Schadensersatz wie die Schadensersatzanspräche des bürgerlichen Rechts lediglich 11 -.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 247/02

    Sicherungs- und Sanierungsanordnung gegen die Rechtsnachfolgerin einer

  • BSG, 28.07.1982 - 2 RU 47/80
  • BSG, 28.02.1986 - 2 RU 21/85

    Haftung der Gesellschafter - Eintragung der GmbH

  • BSG, 27.09.2019 - B 8 SF 1/18 R

    Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit

  • BSG, 26.06.1990 - 3 RK 31/88

    Sozialgerichtliche Nachprüfung eines Verwaltungsaktes - Voraussetzungen für einen

  • ArbG Münster, 02.09.2004 - 3 Ca 563/04

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf

  • BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 83/81

    Rechtsweg bei Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 10 Abs 2 Schwb

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