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   BSG, 12.11.1975 - 3/12 RK 13/74   

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BSG, 12.11.1975 - 3/12 RK 13/74 (https://dejure.org/1975,338)
BSG, Entscheidung vom 12.11.1975 - 3/12 RK 13/74 (https://dejure.org/1975,338)
BSG, Entscheidung vom 12. November 1975 - 3/12 RK 13/74 (https://dejure.org/1975,338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungspflicht - Berufsschullehrer - Sonderausbildung - Beurlaubung - Anschließendes Studium - Dauer der Verpflichtung

Papierfundstellen

  • BSGE 41, 24
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R

    Student - Versicherungsfreiheit - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild -

    Das BSG hat in diesen Fällen Versicherungsfreiheit regelmäßig verneint, auch wenn die Arbeitszeit mit Rücksicht auf das Studium verringert worden war (vgl BSGE 27, 192 = SozR Nr. 3 zu § 1228 Reichsversicherungsordnung zum Abendstudium an einer Bauschule neben einer Beschäftigung; BSGE 33, 229 = SozR Nr. 14 zu § 172 RVO zur Ganztagsbeschäftigung neben tageweisem Studium; BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2 zur Beschäftigung mit Beurlaubung für Studienzeiten unter Zahlung einer Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber; BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8 zur Beurlaubung für die Dauer des Studiums unter Fortzahlung des nur unwesentlich gekürzten Gehalts; BSGE 78, 229 = SozR 3-2500 § 6 Nr. 11 zur Beschäftigung mit Sonderurlaub für ein Studium bei Zahlung einer Studienförderung).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung

    Ebenso besteht eine Beschäftigung fort, wenn die Arbeitsvertragsparteien einverständlich am Arbeitsverhältnis festhalten, um es nach einer Zeit der Freistellung von der Arbeitsleistung fortzusetzen (vgl zur Freistellung zur Durchführung eines Studiums BSG, Urteil vom 12.11.1975, 3/12 RK 13/74, BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8; zur Fortführung während einer Wehrübung BSG, Urteil vom 14.9.1989, 4 RA 56/88, BSGE 65, 266 = SozR 2400 § 2 Nr. 28; zur Aufrechterhaltung trotz Inhaftierung des Arbeitnehmers BSG, Urteil vom 18.4.1991, 7 RAr 106/90, BSGE 68, 236 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R

    Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit

    Ebenso besteht eine Beschäftigung fort, wenn die Arbeitsvertragsparteien einverständlich am Arbeitsverhältnis festhalten, um es nach einer Zeit der Freistellung von der Arbeitsleistung fortzusetzen (vgl zur Freistellung zur Durchführung eines Studiums BSG, Urteil vom 12.11.1975, 3/12 RK 13/74, BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8; zur Fortführung während einer Wehrübung BSG, Urteil vom 14.9.1989, 4 RA 56/88, BSGE 65, 266 = SozR 2400 § 2 Nr. 28; zur Aufrechterhaltung trotz Inhaftierung des Arbeitnehmers BSG, Urteil vom 18.4.1991, 7 RAr 106/90, BSGE 68, 236 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Hierin ist eine Konkretisierung und behutsame Weiterentwicklung der in der Rechtsprechung bereits vorher herausgearbeiteten Rechtsgrundsätze zu sehen (vgl Knospe in Hauck/Noftz, SGB IV, Stand August 2009, K § 7 RdNr 9 unter Hinweis auf BSGE 37, 10, 13; 41, 24, 25; 41, 41, 53; vgl zur Entwicklung des § 7 SGB IV in der Folgezeit: Seewald in Kasseler Kommentar, § 7 SGB IV RdNr 1, Stand April 2012 sowie Rittweger in BeckOK SGB IV, § 7 RdNr 1, Stand 1.3.2012) .
  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Dabei ist unerheblich, dass der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeit nicht absehbar ist oder das Arbeitsentgelt während der Freistellung verringert wird (vgl. BSG 18. April 1991 - 7 RAr 106/90 - BSGE 68, 236 - für Weiterzahlung des Arbeitsentgelts während der Inhaftierung des Arbeitnehmers - sowie BSG 12. November 1795 - 3/12 RK 13/74 - BSGE 41, 24 - für Freistellung des Arbeitnehmers zu Studienzwecken).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

    Die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung ist jedoch nicht stets notwendige Voraussetzung für den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSGE 13, 263, 264; 33, 254, 257; BSGE 41, 24, 25 f = SozR 2200 § 165 Nr. 8; BSGE 41, 41, 52 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 13).

    Wenn in diesem Sinne nicht nur unbezahlter Urlaub (BSGE 12, 190; 20, 154) und Streik (BSGE 33, 254; vgl aber BSGE 37, 10) jeweils von begrenzter Dauer als unschädlich für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses angesehen worden sind, sondern auch Krankheit, bezahlter Urlaub und Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts (BSGE 36, 161; BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8; SozR 2200 § 1227 Nr. 4; Urteil des Senats vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 1/81), so muß dies auch in Fällen wie dem vorliegenden gelten, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer trotz der Verhaftung des Arbeitnehmers vor der Verurteilung an dem Arbeitsvertrag festgehalten haben und der Arbeitgeber für mehr als ein halbes Jahr der Inhaftierung Arbeitsentgelt gezahlt hat.

    Insbesondere im Hinblick auf die Weiterzahlung des Arbeitsentgelts unterscheidet sich die Stellung des Klägers nicht von einem Arbeitnehmer, der unter Fortzahlung der Bezüge vorläufig von der Arbeit freigestellt ist, zB um ein Studium zu absolvieren (BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8; SozR 2200 § 1227 Nr. 4).

    Daß der Zweck der Freistellung hier ein anderer ist, hat für das Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses keine Bedeutung (vgl BSGE 41, 24, 27 = SozR 2200 § 165 Nr. 8).

    Es besteht daher in Fällen vorliegender Art keine Veranlassung, die Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses zeitlich zu beschränken, solange Arbeitsentgelt gezahlt wird (BSGE 41, 24, 27 = SozR 2200 § 165 Nr. 8).

  • BSG, 10.12.1998 - B 12 KR 22/97 R

    Versicherungs- bzw Beitragspflicht - berufsintegriertes Studium - Werkstudent -

    Später hat das BSG bei einer Beurlaubung für die Dauer des Studiums unter Fortzahlung des nur unwesentlich gekürzten Gehalts das Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses und Versicherungspflicht während des gesamten Studiums angenommen (BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8).
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 5/03 R

    Versicherungsfreiheit - Student - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild -

    Das BSG hat in diesen Fällen Versicherungsfreiheit regelmäßig verneint, auch wenn die Arbeitszeit mit Rücksicht auf das Studium verringert worden war (vgl BSGE 27, 192 = SozR Nr. 3 zu § 1228 Reichsversicherungsordnung zum Abendstudium an einer Bauschule neben einer Beschäftigung; BSGE 33, 229 = SozR Nr. 14 zu § 172 RVO zur Ganztagsbeschäftigung neben tageweisem Studium; BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2 zur Beschäftigung mit Beurlaubung für Studienzeiten unter Zahlung einer Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber; BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8 zur Beurlaubung für die Dauer des Studiums unter Fortzahlung des nur unwesentlich gekürzten Gehalts; BSGE 78, 229 = SozR 3-2500 § 6 Nr. 11 zur Beschäftigung mit Sonderurlaub für ein Studium bei Zahlung einer Studienförderung).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 20/07 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - Fortbestand eines

    Soweit solche Verhältnisse in den entschiedenen Fällen (auch) dadurch gekennzeichnet waren, dass die Arbeitnehmer im Hinblick auf ihre Ausbildung bzw das Studium beurlaubt oder teilzeitbeschäftigt waren, der Arbeitsvertrag also rechtlich weiter bestanden hatte (vgl Urteil vom 18.4.1975, 3/12 RK 10/73, BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2; Urteil vom 12.11.1975, 3/12 RK 13/74, BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8; Urteil vom 31.8.1976, 12/3/12 RK 20/74, SozR 2200 § 1227 Nr. 4; Urteil vom 21.5.1996, 12 RK 77/94, BSGE 78, 229 = SozR 3-2500 § 6 Nr. 11; Urteil vom 10.12.1998, B 12 KR 22/97 R, SozR 3-2500 § 6 Nr. 16), führen die Auflösung des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses und der Abschluss eines als "Ausbildungsdienstverhältnis" bezeichneten neuen Vertrags hier zu keiner anderen Beurteilung.

    Der Senat hat darin zu den Voraussetzungen für den Fortbestand einer Beschäftigung bei in Vollzug gesetztem Arbeitsverhältnis trotz fehlender (tatsächlicher) Arbeitsleistung entschieden, dass die (tatsächliche) Arbeitsleistung unter der Bedingung, dass das rechtliche Band fortbesteht, im Licht des Schutzzwecks der Sozialversicherung durch andere Umstände ersetzt werden kann, und gerade auch - unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 12.11.1975 (3/12 RK 13/74, BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8) - die Durchführung eines Studiums während der Freistellung als eine für die Annahme einer Beschäftigung ausreichende gemeinsame Betätigung des vertraglichen Bandes und ein hinreichendes Substrat für die Arbeitspflicht angesehen (vgl Urteile vom 24.9.2008, B 12 KR 22/07 R, Umdruck RdNr 15 und B 12 KR 27/07 R, Umdruck RdNr 16 zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und

    Die Rechtsprechung unterscheidet insoweit einen leistungsrechtlichen Begriff des Beschäftigungsverhältnisses, der an den tatsächlichen Verhältnissen ausgerichtet ist, und einen beitragsrechtlichen bzw versicherungsrechtlichen Begriff, der im wesentlichen mit den Merkmalen des Arbeitsverhältnisses übereinstimmt und der Unterbrechungen der tatsächlichen Beschäftigung "von begrenzter Dauer" für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses keine Bedeutung beimißt, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSGE 13, 263, 264; 33, 254, 257; BSGE 41, 24, 25 f = SozR 2200 § 165 Nr. 8; BSGE 41, 41, 52 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 13; BSGE 68, 236, 240).
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R

    Anwendung des Werkstudentenprivilegs

  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 77/94

    Versicherungs- und Beitragsfreiheit als Werkstudent

  • LSG Niedersachsen, 20.09.2000 - L 4 KR 110/98

    Sozialversicherungspflicht von Empfängern einer Studienbeihilfe;

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 9/08 R

    Bestandsrente des Beitrittsgebietes - Berechnung der Vergleichsrente bei früher

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 1 KR 189/05
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 82/91

    Gewährung von Arbeitslosengeld

  • SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06

    Streitigkeit über den Fortbestand eines versicherungsrechtlichen

  • LSG Berlin, 10.09.2003 - L 9 KR 740/01

    Rentenversicherungspflicht für bei einem Taxiunternehmen arbeitende Studierende ;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 16 (1) AL 33/09

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 24.07.2015 - B 12 KR 90/14 B

    Erstattung von anteiligen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Substantiierung

  • SG Hamburg, 06.08.2003 - S 23 KR 118/01

    Werkstudentenprivileg - Anpassung des Beschäftigungsverhältnisses an die

  • BSG, 25.11.1976 - 3 RJ 1/75

    Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Arbeiter für die Ausführung

  • BSG, 11.09.2015 - B 12 KR 76/14 B

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen; Begriff der Divergenz; Entwickeln

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 27/05

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2003 - L 5 KR 237/02

    Krankenversicherung

  • BSG, 29.09.1980 - 4 RJ 27/79

    Beginn des Studiums - Beschäftigungsverhältnis - Arbeitsentgelt -

  • BSG, 22.06.1998 - B 12 KR 85/97 B

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit, Abgabe einer

  • LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01
  • SG Speyer, 14.11.2006 - S 11 KR 87/05

    Fortbestehen eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses und

  • BSG, 07.03.2012 - B 12 KR 55/11 B
  • LSG Brandenburg, 25.06.2002 - L 10 AL 224/00

    Kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis für den Mitpächter einer Schulkantine

  • SG Karlsruhe, 10.05.2022 - S 2 AL 2473/20

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - durch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002 - L 5 KR 119/01

    Krankenversicherung

  • SG Köln, 14.12.2007 - S 6 R 58/06

    Sozialversicherung - Keine Beitragspflicht für Studierende im dualen System

  • LSG Thüringen, 22.09.1995 - L 2 Kn 281/94
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 143/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 143/04
  • SG Freiburg, 25.02.2021 - S 11 R 3558/16
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