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   LSG Niedersachsen, 25.04.2001 - L 3/5 KA 64/00   

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https://dejure.org/2001,13845
LSG Niedersachsen, 25.04.2001 - L 3/5 KA 64/00 (https://dejure.org/2001,13845)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.04.2001 - L 3/5 KA 64/00 (https://dejure.org/2001,13845)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. April 2001 - L 3/5 KA 64/00 (https://dejure.org/2001,13845)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 135 Abs 1 SGB V; § 92 Abs 1 Satz 2 Nr 5 SGB V; Ziffer 3.1 der NUB-Richtlinien
    Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur Diagnostik und Therapie der Schlafapnoe; Qualitätsnachweis der Leistungserbringer ("entsprechende Qualifikation"); Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde; Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur Diagnostik und Therapie der Schlafapnoe; Qualitätsnachweis der Leistungserbringer ("entsprechende Qualifikation"); Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde; Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 39/98 R

    Neue Laboruntersuchungsverfahren als neue Untersuchungsmethoden iS. des § 135 SGB

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 25.04.2001 - L 3/5 KA 64/00
    Diese sei nach der Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 25.08.1999 - B 6 KA 39/98 R - ">135%20SGB%20V%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 135 SGB V Nr. 11) jedenfalls in engen Grenzen zulässig.

    Nur insoweit handelt es sich um eine neue Methode, das heißt um eine auf einem eigenen theoretisch-wissenschaftlichen Konzept beruhende medizinische Vorgehensweise (vgl BSG, Urteil vom 25.08.1999 aaO), wohingegen mit dem Begriff Diagnostik und Therapie der Schlafapnoe im Übrigen nicht auf eine Methode, sondern auf ein Krankheitsbild abgestellt wird.

    Dies gilt in besonderem Maße im Verhältnis vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zu den Kassenärztlichen Vereinigungen, da sich sonst die Regelungskompetenz von einem Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung, das paritätisch mit Vertretern der Ärzte und Krankenkassen besetzt ist, an die ärztliche Selbstverwaltung ergäbe (vgl ebenfalls BSG, Urteil vom 25.08.1999 - B 6 KA 39/98 R -).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 1 BvR 674/70

    Formerfordernisse bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde - Teilweise

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 25.04.2001 - L 3/5 KA 64/00
    Für das vorliegende Verfahren bedeutet dies (vgl dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.03.1972 - 1 BvR 674/70 - E 32, 365, 372), dass die auf der bisherigen, mangels hinreichender Bestimmtheit rechtswidrigen, Fassung des Satzes 2 der Ziffer 3.1 der NUB-Richtlinien beruhenden angefochtenen Bescheide der Beklagten aufzuheben sind.
  • SG Marburg, 23.02.2011 - S 12 KA 382/10

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Sonderbedarfszulassung bei Zusatzbezeichnung

    Es handelt sich vielmehr um ein Querschnittsfach (vgl. LSG Niedersachsen, Urt. v. 25.04.2001 - L 3/5 KA 64/00 - juris Rdnr. 38), was auch die Einordnung der Schlafstörungsdiagnostik mit den Nr. 30900 und 30901 EBM 2009 als Abschnitt 30.9 in Kap. 30 EBM 2009 "Arztgruppenübergreifende bei spezifischen Voraussetzungen berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen" zeigt.
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