Rechtsprechung
   BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58, 2 BvE 3/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,47
BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58, 2 BvE 3/58 (https://dejure.org/1959,47)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.1959 - 2 BvE 2/58, 2 BvE 3/58 (https://dejure.org/1959,47)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 1959 - 2 BvE 2/58, 2 BvE 3/58 (https://dejure.org/1959,47)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,47) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Redezeit

Art. 38 GG, Rederecht des Abgeordneten im Bundestag ist verfassungsrechtlich gewährleistet, jedoch ist die Verteilung der Redezeit auf die Fraktionen gemäß ihrer Größe zulässig;

Art. 43 Abs. 2 Satz 2 GG, Rederecht der Regierungsmitglieder ist nur durch das Mißbrauchsverbot beschränkt

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Redezeit

  • opinioiuris.de

    Redezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Begrenzung der Redezeit im Deutschen Bundestag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 24.07.1959)

    Ein Wehr für den Redefluß - Karlsruhe Entscheid: Bundestagsdebatten dürfen begrenzt werden

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 10, 4
  • NJW 1959, 1723
  • DVBl 1960, 148
  • DÖV 1959, 695
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58
    Jeder einzelne Bundestagsabgeordnete ist berechtigt, gegen Maßnahmen, die seinen Status als Abgeordneten verletzen, d. h. seine verfassungsmäßig gewährleistete Rechtsstellung beeinträchtigen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, §§ 63 ff. BVerfGG; BVerfGE 2, 144 [164]; 4, 144 [148]).

    Sie nehmen daher an dem Organprivileg des § 22 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG teil (BVerfGE 4, 144 [152]).

  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58
    Die Parlamentsfraktionen sind notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens (vgl. BVerfGE 2, 143 [160, 167]).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Im Organstreitverfahren entfällt das Rechtsschutzinteresse nicht allein dadurch, dass die beanstandete Rechtsverletzung in der Vergangenheit liegt und bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 49, 70 ; 121, 135 ; 131, 152 ).
  • BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen

    Sie würde es ermöglichen, dass die Ausübung der Abgeordnetenrechte nicht von der Gewissensentscheidung des einzelnen Abgeordneten abhinge, sondern von einem Mehrheitsbeschluss der Fraktion oder gar nur einer Entscheidung der Fraktionsführung (vgl. zur Stellung der Abgeordneten im Verhältnis zu den Fraktionen BVerfGE 10, 4 ; 114, 121 ; Badura, in: Bonner Kommentar, Bd. 7, Art. 38 Rn. 89, 91 ; Klein, in: Maunz/Dürig, GG; Art. 38 Rn. 201 ; Magiera, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 38 Rn. 49; Trute, in: v.Münch/Kunig, GG, Bd. 1, 6. Aufl. 2012, Art. 38 Rn. 89, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Zu den sich so ergebenden Befugnissen des Abgeordneten rechnen vor allem das Rederecht (vgl. BVerfGE 10, 4 [12]; 60, 374 [379]) und das Stimmrecht, die Beteiligung an der Ausübung des Frage- und Informationsrechts des Parlaments (vgl. BVerfGE 13, 123 [125]; 57, 1 [5]; 67, 100 [129]; 70, 324 [355], das Recht, sich an den vom Parlament vorzunehmenden Wahlen zu beteiligen und parlamentarische Initiativen zu ergreifen, und schließlich das Recht, sich mit anderen Abgeordneten zu einer Fraktion zusammenzuschließen [vgl. BVerfGE 43, 142 [149]; 70, 324 [354]].

    Was aus den Grenzen und Bindungen dieser Regelungsmacht im einzelnen folgt, muß nach dem jeweiligen Gegenstand bestimmt werden (vgl. BVerfGE 10, 4 [12 ff.] - Rederecht und Fraktionsbindung; 70, 324 [355] - Informationsrecht des Abgeordneten).

    Demgegenüber regelt die Geschäftsordnung nur die Art und Weise der Ausübung der Rechte der Abgeordneten; durch sie können diese Rechte mithin nur eingeschränkt, aber nicht entzogen werden (C. I. 2.; zum Rederecht vgl. BVerfGE 10, 4 [13]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 10.05.1960 - 3/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,729
EuGH, 10.05.1960 - 3/58 (https://dejure.org/1960,729)
EuGH, Entscheidung vom 10.05.1960 - 3/58 (https://dejure.org/1960,729)
EuGH, Entscheidung vom 10. Mai 1960 - 3/58 (https://dejure.org/1960,729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Barbara Erzbergbau / EGKS Hohe Behörde

    EGKS-VERTRAG, ARTIKEL 70
    1 . TRANSPORTWESEN - GRUNDSATZ DER NICHTDISKRIMINIERUNG - UNMITTELBARE ANWENDBARKEIT

  • EU-Kommission

    Barbara Erzbergbau AG und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stah

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbare Anwendbarkeit des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung im Transportwesen; Begriff der Diskriminierung im Sinne des Art. 70 EGKS- Vertrag; Anzeichen eines Schadens als Tatbestandsmerkmal der Diskriminierung im Sinne des Art. 70 EGKS- Vertrag; Merkmale der ...

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 2; ; EGKS-Vertrag Art. 3; ; EGKS-Vertrag Art. 15; ; EGKS-Vertrag Art. 70; ; EGKS-Vertrag Art. 70 Abs. 1; ; EGKS-Vertrag Art. 70 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    1. TRANSPORTWESEN - GRUNDSATZ DER NICHTDISKRIMINIERUNG - UNMITTELBARE ANWENDBARKEIT

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 15.11.2012 - C-539/10

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit

    Zunächst folgt aus dieser Rechtsprechung, dass Art. 253 EG nicht dahin auszulegen ist, dass er dem Rat gebietet, auf die Äußerungen, die die Rechtsmittelführerin bei ihrer Anhörung vor Erlass des fraglichen Beschlusses gemacht hatte, im Einzelnen zu antworten (vgl. entsprechend Urteile vom 10. Mai 1960, Barbara Erzbergbau u. a./Hohe Behörde, 3/58 bis 18/58, 25/58 und 26/58, Slg. 1960, 372, 415, sowie vom 17. November 1987, British American Tobacco und Reynolds Industries/Kommission, 142/84 und 156/84, Slg. 1987, 4487, Randnrn.
  • EuG, 15.12.1999 - T-132/96

    Freistaat Sachsen / Kommission

    Zum anderen handele es sich bei Artikel 92 Absatz 2 Buchstabe c EG-Vertrag um eine Ausnahmevorschrift, die eng auszulegen sei (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 10. Mai 1960 in den Rechtssachen 3/58 bis 18/58, 25/58 und 26/58, Barbara Erzbergbau u. a./Hohe Behörde, Slg. 1960, 372, 415).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-57/00

    Freistaat Sachsen v Commission

    Daher sind .durch die Teilung verursachte wirtschaftliche Nachteile nur diejenigen wirtschaftlichen Nachteile, die durch die Isolierung aufgrund der Errichtung oder Aufrechterhaltung dieser Grenze - beispielsweise die Umschließung bestimmter Regionen (vgl. die Daimler-Benz-Entscheidung), die Unterbrechung der Verkehrswege (vgl. die Tettau-Entscheidung) oder für einige Unternehmen der Verlust ihrer natürlichen Absatzgebiete, so dass sie einer Unterstützung bedürfen, um sich den neuen Verhältnissen anzupassen oder um diese nachteilige Lage überstehen zu können (vgl. in diesem Sinne, allerdings zu Artikel 70 Absatz 4 EGKS-Vertrag, Urteil [vom 10. Mai 1960 in den Rechtssachen 3/58 bis 18/58, 25/58 und 26/58] Barbara Erzbergbau u. a./Hohe Behörde [Slg. 1960], 415) - entstanden sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20

    Hausangestellte in Spanien: Die Regelung, wonach Hausangestellte - bei denen es

    Vgl. Urteil vom 10. Mai 1960, Barbara u. a./Hohe Behörde (3/58 bis 18/58, 25/58 und 26/58, EU:C:1960:18, S. 411).
  • EuG, 13.11.2015 - T-424/14

    Nach Ansicht des Gerichts der EU sind Folgenabschätzungen, die der Information

    Therefore, the Commission was entitled, in the contested decisions, to confine itself to setting out the positive reasons why it considered that the first subparagraph of Article 4(3) of Regulation No 1049/2001 was applicable, and was not required to reject or to criticise other possible interpretations of that provision (see, to that effect and by analogy, judgment of 10 May 1960 in Barbara and Others v High Authority, 3/58 to 18/58, 25/58 and 26/58, ECR, EU:C:1960:18, p. 411).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.10.1958 - P OVG 3/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1779
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.10.1958 - P OVG 3/58 (https://dejure.org/1958,1779)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.10.1958 - P OVG 3/58 (https://dejure.org/1958,1779)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Oktober 1958 - P OVG 3/58 (https://dejure.org/1958,1779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,1779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 83 ArbGG; § 76 Abs. 2 PersVG; § 44 Abs. 1 PersVG; § 22 PersVG
    Durchführung eines verwaltungsgerichtlichen Wahlanfechtungsverfahrens; Einordnung der durch eine Wahlanfechtung entstandenen Rechtsanwaltskosten; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes bei einem Wahlanfechtungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines verwaltungsgerichtlichen Wahlanfechtungsverfahrens; Einordnung der durch eine Wahlanfechtung entstandenen Rechtsanwaltskosten; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes bei einem Wahlanfechtungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 907
  • NJW 1959, 907 (Volltext mit amtl. LS)
  • DÖV 1959, 192
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.03.1958 - P 1/58

    Anfechtung der Wahl des Personalrats und Festsetzung der entstandenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.10.1958 - P 3/58
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Rechtsanwalts ... hat der Vorsitzende des Fachsenats für Personalvertretungssachen bei dem Oberverwaltungsgericht durch Beschluß vom 13. März 1958 (P OVG 1/58) zurückgewiesen mit der Begründung, daß der Personalrat für das Kostenfestsetzungsverfahren nicht parteifähig sei.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.12.1967 - P L 1/67

    Anspruch des Personalrates auf Erstattung von notwendigen

    Daß die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes - je nach der Gesetzeslage - allgemeine Geschäftsführungskosten bzw. "durch die Tätigkeit des Personalrats entstandene Kosten" - bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sind, haben Schrifttum und Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen (vgl. OVG Lüneburg, Fachsenat für Bundes-Personalvertretungssachen, Beschl, v. 12.12.1962 - P OVG B 5/62 - = ZBR 63, 153 u. Beschl. v. 15.10.1958 = ZBR 1958, 38 = Die Personalvertretung 1958, 43 = NJW 1959, 907; OVG Münster, Beschl, v. 18. Oktober 1965 = Die Personalvertretung 1966, 201; Windscheid, ZBR 1961, 205 m.weit.Hinw.; Fitting-Heyer-Lorenzen, Personalvertretungsgesetz 3. Aufl. 1964, Rand-Nr. 4 zu § 44 BPersVG; Ballerstedt-Engelhard, Bayerisches Personalvertretungsgesetz 2. Aufl. 1963, Rand-Nr. 7 zu Art. 44).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 11.04.1960 - 3/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1939
EuGH, 11.04.1960 - 3/58 (https://dejure.org/1960,1939)
EuGH, Entscheidung vom 11.04.1960 - 3/58 (https://dejure.org/1960,1939)
EuGH, Entscheidung vom 11. April 1960 - 3/58 (https://dejure.org/1960,1939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,1939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Barbara Erzbergbau / EGKS Hohe Behörde

  • EU-Kommission

    Barbara Erzbergbau AG und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stah

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.05.1960 - 18/58

    Unmittelbare Anwendbarkeit des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung im

    Auszug aus EuGH, 11.04.1960 - 3/58
    - EISERFELDER HÜTTE GmbH, 14/58 - NIEDERDREISBACHERHÜTTE GmbH, 15/58 - GEWERKSCHAFT GRÜNEBACHER HÜTTE, 16/58 - BIRLENBACHER HÜTTE, SCHLEIFENBAUM & Co. KG, 18/58 - ILSEDER HÜTTE AG,.

    Beistand in den Rechtssachen 3 bis 16/58, 25 und 26/58: Dr. Heinrich Lietzmann, Barrister at Law, Essen; in der Rechtssache 18/58: Dr. Ludwig Raiser, Professor der Rechte an der Universität Tübingen; Zustellungsbevollmächtigter: Dr. A. Woopen, Luxemburg, Rue du Fort Elisabeth 2,.

    Sachen ergeht, aussetzen, und zwar soweit die Antragstellerinnen die vorgenannten Entscheidungen oder Empfehlungen der Hohen Behörde mit ihren Klagen angefochten haben." In ihrem am 1. April 1960 bei der Kanzlei eingereichten Schriftsatz beantragt die Klägerin in der Rechtssache 18/58, "den Vollzug der Entscheidung der Hohen Behörde vom 9. Februar 1958, soweit sie unter den Ziffern II und III C 2 und 3 die Tarifstelle 71 b (jetzt 65) des Tarifes für die Schiffahrtsabgaben auf den westdeutschen Kanälen betrifft, bis zu dem Zeitpunkt aussetzen, in dem das Endurteil in der Rechtssache 18/58 ergeht." Die Antragstellerinnen behaupten, ihr Antrag sei zulässig.

    Die von der Antragstellerin in der Rechtssache Nr. 18/58 vorgebrachten Gründe stimmen ihrem Sinn nach mit den Ausführungen der sonstigen Antragstellerinnen überein.

  • EuGH, 10.05.1960 - 8/58

    Unmittelbare Anwendbarkeit des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung im

    Auszug aus EuGH, 11.04.1960 - 3/58
    - ERZBERGBAU SIEGERLAND AG, 8/58 - ERZBERGBAU STAUFENSTOLLN GmbH, Streithelfer: das Land Baden-Württemberg 9/58 - HESSISCHE BERG- UND HÜTTENWERKE AG, 10/58 - STAHLWERKE SÜDWESTFALEN AG, 11/58 - HÜTTENWERKE SIEGERLAND AG, 12/58 - FRIEDRICHSHÜTTE AG,.

    der Streithelfer in der Rechtssache 8/58, das Land Baden- Württemberg, vertreten durch den stellvertretenden Ministerpräsidenten und Wirtschaftsminister;.

    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE Im vorliegenden Verfahren mag dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Streithelfer befugt ist, Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung zu stellen; es sei lediglich festgestellt, daß bei einer Entscheidung über die in Rede stehenden Anträge der Antrag des Landes Baden-Württemberg als Streithelfer in der Rechtssache Nr. 8/58 unberücksichtigt bleiben kann.

  • EuG, 11.07.2002 - T-107/01

    Lormines / Kommission

    Insoweit hebt sie hervor, dass das Interesse des Verfahrens der einstweiligen Anordnung und sein Nutzen sich nicht mit einem übermäßig langen Zeitablauf vertrügen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. April 1960 in den Rechtssachen 3/58 bis 18/58, 25/58 und 26/58, Barbara Erzbergbau u. a./Hohe Behörde, Slg. 1960, 471).
  • EuGH, 22.06.1987 - 23/87

    Aldinger / Parlament

    1 1 Zu diesem Einwand ist festzustellen, daß, wie der Gerichtshof in seiner Verfügung vom 11. April 1960 in der Rechtssache 3/58 R u. a. (Barbara Erzbergbau AG/ Hohe Behörde der EGKS, Sig. 1960, 471) entschieden hat, es grundsätzlich Sache des Klägers ist, zu beurteilen, ob und in welchem Abschnitt des Verfahrens es erforderlich erscheint, einen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zu stellen.
  • EuGH, 22.06.1987 - 24/87

    Virgili-Schettini / Parlament

    1 1 Zu diesem Einwand ist festzustellen, daß, wie der Gerichtshof in seiner Verfügung vom 11. April 1960 in der Rechtssache 3/58 R u. a. (Barbara Erzbergbau AG/ Hohe Behörde der EGKS, Sig. 1960, 471) entschieden hat, es grundsätzlich Sache des Klägers ist, zu beurteilen, ob und in welchem Abschnitt des Verfahrens es.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG München, 18.07.1958 - P 3/58, P 4/58, P 58.5   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,10032
VG München, 18.07.1958 - P 3/58, P 4/58, P 58.5 (https://dejure.org/1958,10032)
VG München, Entscheidung vom 18.07.1958 - P 3/58, P 4/58, P 58.5 (https://dejure.org/1958,10032)
VG München, Entscheidung vom 18. Juli 1958 - P 3/58, P 4/58, P 58.5 (https://dejure.org/1958,10032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,10032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1960 - 3/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,5635
Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1960 - 3/58 (https://dejure.org/1960,5635)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.01.1960 - 3/58 (https://dejure.org/1960,5635)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Januar 1960 - 3/58 (https://dejure.org/1960,5635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,5635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Barbara Erzbergbau AG und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

  • EU-Kommission

    Barbara Erzbergbau AG und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stah

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 10.05.1960 - 19/58

    Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1960 - 3/58
    Alle diese Unterlagen, außer der letzten, sind übrigens in den Anlagen zur Klagebeantwortung der Hohen Behörde in der Rechtssache 19/58 enthalten.

    Zunächst zwei Fragen im Zusammenhang mit der von der Regierung der Bundesrepublik erhobenen Klage 19/58.

    die Klage der Regierung der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtssache Nr. 19/58 abzuweisen und die Kosten des Verfahrens der Klägerin aufzuerlegen; die Klagen in den verbundenen Rechtssachen Nr. 3 - 18/58, 25 und 26/58 abzuweisen und die Kosten den einzelnen Klägerinnen insoweit aufzuerlegen, als sie jeweils betroffen sind;.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht