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   LAG Hessen, 13.07.2007 - 3/6 Sa 172/07   

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LAG Hessen, 13.07.2007 - 3/6 Sa 172/07 (https://dejure.org/2007,20743)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.07.2007 - 3/6 Sa 172/07 (https://dejure.org/2007,20743)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. Juli 2007 - 3/6 Sa 172/07 (https://dejure.org/2007,20743)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 172/07
    Kommt der Wille des Erklärenden nicht oder nicht vollständig zum Ausdruck, gehört dies zu dessen Risikobereich (BAG 18.4.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 30 zitiert nach juris).

    Dies bedeutet für die Auslegung von Bezugnahmeklauseln, dass ihr Bedeutungsgehalt in erster Linie anhand des Wortlauts zu ermitteln ist (BAG 18.4.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 31 zitiert nach juris).

    Eine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung wäre nur dann möglich, wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärungen in einer sich im Wortlaut nicht niederschlagenden Weise beeinflusst haben (Vgl. BAG 18.4.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 31 zitiert nach juris; BAG 30.8.2000 - 4 AZR 581/99 - LS 1 zitiert nach juris; BAG 25.9.2002 - 4 AZR 294/01 - Rn.19 zitiert nach juris).

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 172/07
    Sie sind nicht nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes, insbesondere nicht unter Beteiligung von Gewerkschaften (vgl. § 2 Abs. 1 TVG) zustande gekommen (vgl. z.B. BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 56, zitiert nach Juris; BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 45, zitiert nach Juris mit weiteren Nachweisen).

    Das säkulare Recht enthält aber keine Bestimmung, welche die normative Wirkung der so entstandenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen anordnet (so überzeugend BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 75, zitiert nach Juris).

    Die Anordnung einer normativen Geltung gegenüber Arbeitnehmern, die nur aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages mit der Kirche oder einer ihrer Einrichtungen verbunden sind, ist auch mittels Kirchenrechts nicht möglich (so überzeugend BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 79, zitiert nach Juris).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 172/07
    51 Im Streitfall wird die Dynamik durch den Wortlaut der Regelung dahingehend begrenzt, dass das Arbeitsverhältnis dem BAT - wenn auch in modifizierter Form - zeitdynamisch unterstellt wird (vgl. dazu BAG 30.8.2000 - 4 AZR 581/99 - Rn. 21 zitiert nach juris).

    Eine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung wäre nur dann möglich, wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärungen in einer sich im Wortlaut nicht niederschlagenden Weise beeinflusst haben (Vgl. BAG 18.4.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 31 zitiert nach juris; BAG 30.8.2000 - 4 AZR 581/99 - LS 1 zitiert nach juris; BAG 25.9.2002 - 4 AZR 294/01 - Rn.19 zitiert nach juris).

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 172/07
    Die Vereinbarung in § 2 des Arbeitsvertrages über die Anwendung des BAT in der Fassung des Diakonischen Werkes nebst Änderungen ist dynamisch (vgl. zu vergleichbaren Formulierungen: BAG 18.9.1991 - 5 AZR 620/90 - NZA 1992, 282(282); BAG 25.9.2002 - 4 AZR 294/01 - Rn.23 zitiert nach juris).

    Eine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung wäre nur dann möglich, wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärungen in einer sich im Wortlaut nicht niederschlagenden Weise beeinflusst haben (Vgl. BAG 18.4.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 31 zitiert nach juris; BAG 30.8.2000 - 4 AZR 581/99 - LS 1 zitiert nach juris; BAG 25.9.2002 - 4 AZR 294/01 - Rn.19 zitiert nach juris).

  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 11/02

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Kürzung von Ansprüchen

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 172/07
    Soweit sich die Beklagtenseite unter Hinweis auf die Entscheidung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2003 - 4 AZR 11/02 - darauf beruft, die Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag beinhalte zwingend eine Verweisung auf das Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst (Arbeitsrechtsregelungsgesetz - ARRG), gibt dies im Streitfall keine Handhabe dafür, den Wortlaut der arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel zu überspielen.
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 172/07
    Sie darf nämlich nicht im Widerspruch zu dem im Vertrag ausgedrückten Parteiwillen stehen (z.B. BAG 03.06.1998 - 5 AZR 552/97 - Rn 42 zitiert nach juris) und auch nicht dazu benützt werden, den Vertrag inhaltlich abzuändern oder zu erweitern (vgl. BGH NJW 2002, 2310 (2311)).
  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 558/95

    Zuwendung - Kürzung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 172/07
    Mit anderen Worten: eine Änderung auf andere Weise - z.B. durch ein weisungsgebundenes und nicht paritätisch besetztes Gremium - wäre durch die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel nicht gedeckt, das heißt, eine solche Änderung würde nicht Vertragsbestandteil (vgl. BAG 17. April 1996 - 10 AZR 558/95 - NZA 1997, 55 (56)).
  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97

    Anspruch auf Vergütung bei Wegfall einer "Topfabrede", mit der das

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 172/07
    Sie darf nämlich nicht im Widerspruch zu dem im Vertrag ausgedrückten Parteiwillen stehen (z.B. BAG 03.06.1998 - 5 AZR 552/97 - Rn 42 zitiert nach juris) und auch nicht dazu benützt werden, den Vertrag inhaltlich abzuändern oder zu erweitern (vgl. BGH NJW 2002, 2310 (2311)).
  • BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05

    Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 172/07
    Bei der Auslegung eines Rechtsgeschäft kann das nachträgliche Verhalten der Parteien nur in der Weise berücksichtigt werden, als es Rückschlüsse auf ihren tatsächlichen Willen und ihr tatsächliches Verständnis im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung zulässt (vgl. BGH 07. Dezember 2006 - VII ZR 166/05 - Rn. 18, zitiert nach Juris).
  • BGH, 28.03.1962 - VIII ZR 250/61
    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 172/07
    Willenserklärungen haben mit dem Augenblick des Wirksamwerdens grundsätzlich einen unveränderlichen Erklärungswert (vgl. BGH 28. März 1962 - VIII ZR 250/61 - Rn. 15, zitiert nach Juris).
  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03

    Zuwendung - Vertragsauslegung

  • BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 287/96

    Rückzahlung einer Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 620/90

    Pflichtstundenzahl für Lehrer; Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf eine

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04

    Vertrag zugunsten Dritter

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 845/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Juli 2007 - 3/6 Sa 172/07 - aufgehoben.
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