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   BSG, 24.01.1990 - 3/8 RK 16/87   

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BSG, 24.01.1990 - 3/8 RK 16/87 (https://dejure.org/1990,2178)
BSG, Entscheidung vom 24.01.1990 - 3/8 RK 16/87 (https://dejure.org/1990,2178)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - 3/8 RK 16/87 (https://dejure.org/1990,2178)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1564
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 15.02.1978 - 3 RK 36/76

    Blindenschrift-Schreibmaschine als Hilfsmittel iS der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 8 RK 16/87
    Hierdurch unterscheiden sich die Besonderheiten dieses Falles von der Notwendigkeit der Benutzung einer elektrischen Schreibmaschine sowie einer Blindenschreibmaschine, die von der Rechtsprechung verneint wurden (BSG Urteile vom 22. Februar 1974 - 3 RK 27/73 - sowie vom 15. Februar 1978 - 3 RK 36/76 = SozR 2200 § 182b Nr. 5).
  • BSG, 22.02.1974 - 3 RK 27/73

    Hilfsmittel für Behinderte und Leistungspflicht der KK

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 8 RK 16/87
    Hierdurch unterscheiden sich die Besonderheiten dieses Falles von der Notwendigkeit der Benutzung einer elektrischen Schreibmaschine sowie einer Blindenschreibmaschine, die von der Rechtsprechung verneint wurden (BSG Urteile vom 22. Februar 1974 - 3 RK 27/73 - sowie vom 15. Februar 1978 - 3 RK 36/76 = SozR 2200 § 182b Nr. 5).
  • BSG, 12.10.1988 - 8 RK 36/87

    Hilfsmittel - Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens - Befriedigung von

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 8 RK 16/87
    Weiter muß es zur Befriedigung von Grundbedürfnissen - gesunde Lebensführung, allgemeine Verrichtungen des täglichen Lebens, geistige Betätigung und Erweiterung des durch die Behinderung eingeschränkten Freiraumes - dienen (BSG vom 12. Oktober 1988 - 3/8 RK 36/87 = SozR 2200 § 182b Nr. 37).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Die Vermeidung einer Isolation durch Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Kommunikation hat die Rechtsprechung des BSG älteren und behinderten Menschen stets als ein elementares Bedürfnis angesehen, das die Eintrittspflicht der gesetzlichen KV rechtfertigt (BSG Urteil vom 24. Januar 1990 - 3/8 RK 16/87; vom 22. Mai 1984 - 8 RK 45/83 = SozR 2200 § 182b Nr. 30; Urteil vom 3. November 1993 - 1 RK 42/92 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 5).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Hilfsmittel - Behinderungsausgleich -

    Die Zuordnung bestimmter Betätigungen zu den Grundbedürfnissen hängt deshalb von individuell unterschiedlichen Faktoren ab; dies kann das Alter eines Versicherten sein (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 S 158), die Förderung des Integrationsprozesses (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S 258 ff), die Schwere einer Behinderung (Urteil des Senats vom 24. Januar 1990 - 3/8 RK 16/87 -, NJW 1991, 1564) oder die Notwendigkeit medizinischer Intensivbehandlung, die die Individualität eines Lebenssachverhalts ausmachen.
  • LSG Hessen, 05.08.2021 - L 1 KR 65/20

    Anspruch auf Versorgung mit einem Handbike mit zuschaltbarem Elektroantrieb als

    Der Anspruch eines Versicherten auf Ausstattung mit einem Hilfsmittel ist nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot dann ausgeschlossen, wenn der mit dem Hilfsmittel verfolgte Zweck auch auf andere Weise, z.B. mit Behindertensport oder gemeinsamer Sportausübung bzw. mit geringerem finanziellen Aufwand ebenso wirksam erreicht werden kann (BSG Urteil vom 24.01.1990, 3/8 RK 16/87; BSG Urteil vom 26.03.2003, B 3 KR 26/02 R) bzw. wenn ein anderes Hilfsmittel zur Verfügung steht, mit dem die Behinderung in annähernd gleichem Umfang ausgeglichen wird (BSG Urteil vom 21.11.1991, 3 RK 43/89).
  • BSG, 26.02.1991 - 8 RKn 13/90

    Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel

    Ob der Kläger den schwenkbaren Autositz zur Befriedigung seines notwendigen körperlichen Freiraumes trotz des Vorhandenseins der von der Beklagten zur Verfügung gestellten Leistungen - dem Rollstuhl und der Finanzierung der Fahrten zu Ärzten und zur Rehabilitation - zur Befriedigung seines Grundbedürfnisses auf Fortbewegung in einem der Zielsetzung des § 182 Abs. 2 RVO entsprechenden Umfang benötigt, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl Urteil des 3. Senats des BSG vom 24. Januar 1990 - 3/8 RK 16/87 -, nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - L 11 KR 1850/03

    Anspruch auf Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Zu letzterem ist auch eine Intimsphäre, in der sich ein Mensch betätigen kann, ohne dabei von anderen beobachtet zu werden, zu rechnen (vgl. BSG Urteil vom 24.01.1990 - 3/8 RK 16/87).

    Außerdem wird sie auch in die Lage versetzt, Hilfe herbeizurufen (so auch BSG, Urteil vom 24.01.1990 - 3/8 RK 16/87 - SG Stralsund Urteil vom 30.07.2002 - S 3 KR 7/02 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - L 11 (2) KR 107/05

    Krankenversicherung

    Die Zuordnung bestimmter Betätigungen zu den Grundbedürfnissen hängt deshalb von individuell unterschiedlichen Faktoren ab wie z.B. dem Alter eines Versicherten (BSG SozR 3/2500 § 33 Nr. 27 S. 158), die Förderung des Integrationsprozesses (BSG SozR 3/2500 § 33 Nr. 46 S. 2588 ff.), die Schwere einer Behinderung (BSG-Urteil vom 24.01.1990 - Az.: 3/8 RK 16/87 -, njw 1991, 1564) oder die Notwendigkeit medizinischer Intensivbehandlungen, die die Individualtät eines Lebenssachverhaltes ausmachen.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2005 - L 11 KR 4607/04

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Liegedreirad - Behinderungsausgleich -

    Dies könne das Alter eines Versicherten sein (BSG BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46">SozR 3-2500 § 33 NR. 27), die Förderung des Integrationsprozesses (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46) die Schwere einer Behinderung (Urteil des Senats vom 24.01.1990 - 3/8 RK 16/87 -) oder die Notwendigkeit medizinischer Intensivbehandlung, die die Individualität eines Lebenssachverhalts ausmache.
  • SG Dortmund, 22.05.2001 - S 41 KR 66/00

    Krankenversicherung

    Bereits dieses Bedürfnis stellt nach ständiger Rechtsprechung ein elementares Bedürfnis dar, das die Eintrittspflicht der Beklagten rechtfertigt (BSG, urteil vom 03.11.1993, Az.: l RK 42/92; BSG/ Urteil vom 24.01.1990, Az.: 3/8 RK 16/87; BSG, Urteil vom 22.05.1984, Az.: 8 RK 45/83).
  • SG Stralsund, 30.07.2002 - S 3 KR 7/02

    Krankenversicherung - Kostenübernahme eines Umfeldkontrollgerätes bei

    Im Übrigen weise er auf das Urteil des BSG vom 24. Januar 1990 -- 3/8 RK 16/87 -- hin.

    Weiter muss es zur Befriedigung von Grundbedürfnissen -- gesunde Lebensführung, allgemeine Verrichtungen des täglichen Lebens, geistige Betätigung und Erweiterung des durch die Behinderung eingeschränkten Freiraumes -- dienen ( Urteil des BSG vom 24.01.1990 -- 3/8 RK 16/87 -- in NJW 1991, 1564).

  • VG Bayreuth, 24.05.2022 - B 5 K 21.1134

    Beihilfe, Beihilfefähigkeit eines Hilfsmittels, Sondersteuerung für Rollstuhl

    Schließlich gehört zu den elementaren Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auch ein persönlicher Freiraum, eine Intimsphäre, in der sich ein Mensch betätigen kann, ohne dabei von anderen beobachtet zu werden (st.Rspr. vgl. nur: BSG, U.v. 24.5.2006 - 3 B KR 16/05 R - juris Rn. 14; U.v. 24.1.1990 - 3/8 RK 16/87 - NJW 1991, 1564 f. = juris Rn. 18; Pitz in: Engelmann/Schlegel, jurisPK-SGB V, 4. Aufl. 2020, Stand: 9.8.2021, Rn. 34 ff. zu § 33 SGB V).

    Sie dient ferner der Befriedigung von Grundbedürfnissen, wie z.B. der allgemeinen Verrichtungen des täglichen Lebens bzw. der Erweiterung des durch die Behinderung eingeschränkten Freiraumes (so zur vergleichbaren Problematik im Rahmen von § 182b RVO (jetzt § 33 Abs. 1 SGB V): BSG U.v. 24.1.1990 - 3/8 RK 16/87 - NJW 1991, 1564 f. = juris Rn. 18).

  • LSG Bayern, 26.07.2001 - L 4 KR 6/01

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Oberschenkelprothese mit Kniegelenk C-LEG -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - L 16 KR 77/05

    Krankenversicherung

  • LSG Hessen, 07.07.2005 - L 1 KR 5/04

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung eines

  • SG Darmstadt, 05.06.2020 - S 8 KR 204/18
  • LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05

    Kein Anspruch auf Versorgung mit dreirädrigem Fahrrad

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 1 KR 422/09
  • VG Osnabrück, 28.02.2007 - 3 A 71/06

    Beamter; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; Einhandgeodreieck; Einhandlineal;

  • LSG Thüringen, 07.06.1995 - L-3/Kr-221/94
  • VG Hannover, 30.03.2017 - 13 A 6499/16

    Beihilfe; Fürsorgepflicht; Negativliste; Prozesszinsen; Umweltkontrollgerät

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