Rechtsprechung
BVerfG, 25.11.1986 - 2 BvE 1/84, 2 BvE 3/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Organstreit - Parteifähigkeit - Organstreitverfahren - Vorgeblich politische Partei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 74, 44
- NJW 1987, 769
- NVwZ 1987, 315 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
Anforderungen an die Parteifähigkeit einer politischen Partei im …
Eine ihren Parteistatus berührende personelle Verflechtung mit der verbotenen ANS/NA (vgl. BVerfGE 74, 44 ) bestehe ebensowenig wie der vom Bundesminister des Innern behauptete Mangel an Selbständigkeit gegenüber der FAP.Politische Parteien können nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan im Organstreit geltend machen (vgl. BVerfGE 66, 107 >115<; 73, 40 >65<; 74, 44 >48 f.<).
Diese Definition steht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang (vgl. BVerfGE 3, 383 >403<; 47, 198 >222<; 74, 44 >50<).
Angesichts der der Nationalen Sammlung erklärtermaßen noch fehlenden Absicht, sich als politische Partei im Sinne des § 2 Abs. 1 PartG zu betätigen, braucht Bedenken gegen ihre politische und organisatorische Selbständigkeit im Verhältnis zur FAP, die eine weitere Voraussetzung der Parteieigenschaft bildet (vgl. BVerfGE 74, 44 >50 f.<), nicht nachgegangen zu werden.
Die Nationale Sammlung wäre im übrigen als Neben- oder Teilorganisation der FAP, wie von der Antragstellerin hilfsweise geltend gemacht, im Organstreit gleichfalls nicht parteifähig (vgl. BVerfGE 74, 44 >51<).
- BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86
Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl
Derartigen "sonstigen politischen Vereinigungen" ist der Weg des Organstreits verschlossen (BVerfGE 51, 222 (233); vgl. auch Beschluß vom 25. November 1986, 2 BvE 1/84, 2 BvE 3/84).
Rechtsprechung
EuGH, 15.05.1985 - 3/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Patrinos / ESC
1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - PROBEZEIT - ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE NICHTERNENNUNG DES BEAMTEN AUF PROBE ZUM BEAMTEN AUF LEBENSZEIT - BEGRÜNDUNG - ERFORDERNISSE
- EU-Kommission
Patrinos / ESC
- Wolters Kluwer
1. BEAMTE - EINSTELLUNG - PROBEZEIT - ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE NICHTERNENNUNG DES BEAMTEN AUF PROBE ZUM BEAMTEN AUF LEBENSZEIT - BEGRÜNDUNG - ERFORDERNISSE; ( BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 25 ABSATZ 2 UND 34 ABSATZ 2 ); 2.BEAMTE - EINSTELLUNG - PROBEZEIT - BEURTEILUNG DER ...
- Judicialis
EWG/EAGBeamtStat Art. 25; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 34
- rechtsportal.de
EWG/EAGBeamtStat Art. 25; EWG/EAGBeamtStat Art. 34
1. BEAMTE - EINSTELLUNG - PROBEZEIT - ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE NICHTERNENNUNG DES BEAMTEN AUF PROBE ZUM BEAMTEN AUF LEBENSZEIT - BEGRÜNDUNG - ERFORDERNISSE - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 25 ABSATZ 2 UND 34 ABSATZ 2] - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prüfungsumfang des EuGH bei Beurteilung einer Befähigung zur endgültigen Ernennung eines Beamten auf Probe im öffentlichen Dienst; Verpflichtung der Verwaltung zur Abmahnung eines Beamten auf Probe bei nicht zufriedenstellender Aufgabenerfüllung; Aufklärungspflicht der ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamtenstatut - Nichternennung zum Beamten auf Lebenszeit bei Ablauf der Probezeit.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1985 - 3/84
- EuGH, 15.05.1985 - 3/84
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 17.11.1983 - 290/82
Trefois / Gerichtshof
Auszug aus EuGH, 15.05.1985 - 3/84
In seinem Urteil vom 17. November 1983 in der Rechtssache 290/82 (Tréfois/Gerichtshof, Slg. 1983, 3751) hat der Gerichtshof den "Wesensunterschied zwischen einer Entscheidung dieser Art und der eigentlichen Entlassung einer bereits zum Beamten auf Lebenszeit ernannten Person hervorgehoben.
- EuG, 01.04.1992 - T-26/91
Leonella Kupka-Floridi gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte - …
Herr Vermeylen hatte nämlich im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes Herrn Pertoldi, der als unmittelbarer Vorgesetzer in enger Arbeitsbeziehung zur Klägerin stand, mit der Leitung der Probezeit betraut (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 1. Juni 1978 in der Rechtssache 99/77, D' Auria/Kommission, Slg. 1978, 1267, Randnr. 12, und vom 15. Mai 1985 in der Rechtssache 3/84, Patrinos/Wirtschafts- und Sozialausschuß, Slg. 1985, 1421, Randnr. 23).38 Was den Vorwurf betrifft, der Klägerin seien die Protokolle des Beurteilungsausschusses nicht mitgeteilt worden, so bietet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Zuleitung der Stellungnahme des Beurteilungsausschusses an den Beamten auf Probe hinreichende Gewähr dafür, daß der Grundsatz des rechtlichen Gehörs beachtet wurde (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-17/88, Patrinos/Wirtschafts- und Sozialausschuß, Slg. 1989, 4249, Randnr. 48, abgekürzte Veröffentlichung).
Wie der Gerichtshof entschieden habe, sei "die Verwaltung nicht verpflichtet..., den Beamten auf Probe, dessen Leistungen nicht zufriedenstellend sind, zu einem bestimmten Zeitpunkt abzumahnen" (Urteil vom 15. Mai 1985 in der Rechtssache 3/84, Patrinos, a. a. O., Randnr. 19).
Diese Notwendigkeit ist mit dem Begriff der Probezeit untrennbar verbunden und ergibt sich stillschweigend aus dem vorgenannten Artikel 34 Absatz 2, wie durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes bestätigt wird (vgl. insbesondere Urteile vom 12. Dezember 1956 in der Rechtssache 10/55, Mirossevich/Hohe Behörde, Slg. 1956, 381, insbesondere 402 ff., und vom 15. Mai 1985 in der Rechtssache 3/84, Patrinos, a. a. O., Randnr. 20).
Nach einer gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofes bedeutet dies praktisch, daß dem Beamten auf Probe nicht nur angemessene materielle Arbeitsbedingungen zu gewähren sind, sondern daß ihm je nach Art der von ihm wahrgenommenen Aufgaben auch geeignete Anweisungen und Ratschläge erteilt werden müssen, damit er in die Lage versetzt wird, sich den mit der von ihm ausgeuebten Tätigkeit verbundenen Anforderungen anzupassen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Mai 1985 in der Rechtssache 3/84, Patrinos, a. a. O., Randnr. 21).
Zunächst einmal sei es "Sache der zuständigen Verwaltungsbehörde..., nach ihrem Ermessen die Befähigung des Betroffenen zur Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben zu beurteilen, wobei die Ausübung dieses Ermessens der gerichtlichen Kontrolle durch den Gerichtshof im Hinblick auf offensichtliche Fehler unterliegt" (…Urteil vom 25. März 1982 in der Rechtssache 98/81, Munk, a. a. O., Randnr. 16; vgl. ferner Urteile vom 5. April 1984 in der Rechtssache 347/82, Alvarez/Parlament, Slg. 1984, 1847, Randnr. 16, und vom 15. Mai 1985 in der Rechtssache 3/84, Patrinos, a. a. O.).
Es ist daher nicht Sache des Gerichts, seine Beurteilung an die Stelle derjenigen des beteiligten Gemeinschaftsorgans zu setzen, was die von diesem vorgenommene Bewertung des Ergebnisses einer Probezeit sowie der Eignung eines seine endgültige Ernennung im Öffentlichen Dienst der Gemeinschaft anstrebenden Bewerbers betrifft, es sei denn, die Beurteilung ist offensichtlich irrig oder es liegt Ermessensmißbrauch vor, wie der Gerichtshof im Urteil vom 15. Mai 1985 in der Rechtssache 3/84 (…Patrinos, a. a. O., Randnr. 25) ausgeführt hat (…vgl. auch Urteile vom 25. März 1982 in der Rechtssache 98/81, Munk, a. a. O., Randnr. 16…, vom 17. November 1983 in der Rechtssache 290/82, Tréfois, a. a. O., Randnr. 29, …und vom 5. April 1984 in der Rechtssache 347/82, Alvarez, a. a. O., Randnr. 16).
- EuG, 27.06.2002 - T-373/00
Tralli / EZB
Eine am Ende der Probezeit ergangene Kündigungsentscheidung ist aufzuheben, wenn es dem Betroffenen nicht ermöglicht wurde, seine Probezeit unter normalen Bedingungen abzuleisten (vgl. hinsichtlich des Statuts Urteile des Gerichtshofes vom 15. Mai 1985 in der Rechtssache 3/84, Patrinos/WSA, Slg. 1985, 1421, Randnrn.Insoweit ist daran zu erinnern, dass das Gericht - außer im Fall offensichtlicher Beurteilungsfehler oder eines Ermessensmissbrauchs - nicht in die Beurteilung der Gemeinschaftsorgane hinsichtlich des Ergebnisses einer Probezeit und der Bewertung der Befähigung eines Bewerbers für die endgültige Ernennung im öffentlichen Dienst der Gemeinschaften eingreifen darf (Urteile Patrinos/WSA, zitiert oben in Randnr. 69, Randnr. 25, und Rozard-Lambiotte/Kommission, zitiert oben in Randnr. 65, Randnr. 112).
- EuG, 24.04.1996 - T-551/93 Zweitens richte sich der Umfang der Begründungspflicht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 25. Oktober 1984 in der Rechtssache 185/83, Rijksuniversiteit te Groningen, Slg. 1984, 3623, vom 15. Mai 1985 in der Rechtssache 3/84, Patrinos/WSA, Slg. 1985, 1421, vom 19. September 1985 in den verbundenen Rechtssachen 172/83 und 226/83, Hoogovens Gröp/Kommission, Slg. 1985, 2831, und vom 26. Juni 1986 in der Rechtssache 203/85, Nicolet Instrument, Slg. 1986, 2049) danach, in welchem Zusammenhang die Entscheidung ergehe; daher müssten die den Klägerinnen schon erläuterten Gesichtspunkte in der Entscheidung nicht wiederholt werden.
- EuGöD, 09.12.2008 - F-52/05
Q / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Mobbing - Beistandspflicht der …
Auch wenn für Recht erkannt worden ist, dass die Verwaltung nicht verpflichtet ist, den Beamten auf Probe, dessen Leistungen nicht zufriedenstellend sind, zu einem bestimmten Zeitpunkt abzumahnen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 15. Mai 1985, Patrinos/WSA, 3/84, Slg. 1985, 1421, Randnr. 19; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. März 1997, Rozand-Lambiotte/Kommission, T-96/95, Slg. ÖD 1997, I-A-35 und II-97, Randnr. 102), ist insoweit hervorzuheben, dass der Anhörungsbeauftragte in seinem Verwaltungsuntersuchungsbericht "die Umstände [bedauerte], die die Erstellung [des ersten Probezeitberichts] begleitet [hätten]", und insbesondere feststellte, dass ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht vorliege, weil die Klägerin "keine Möglichkeit gehabt [habe], sich rechtzeitig zu den Schwächen, die ihr Referatsleiter entdeckt [habe], zu äußern und vor allem keine Maßnahmen zur Abhilfe dieser Schwächen mit ihren Vorgesetzten [habe] vereinbaren können". - Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl …
Zu Beamtensachen, in denen die Geschäftsordnung eines Organs eher beiläufig zur Sprache kommt, siehe Urteil vom 15. Mai 1985 in der Rechtssache 3/84 (Patrinos/Wirtschafts- und Sozialausschuß, Slg. 1985, 1421, Randnrn. 7 und 21); Urteil vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 87/77 und 130/77, 22/83 und 10/84 (Salerno/Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523, Randnrn. 7 und 50) (Interne Regelung der Europäischen Gesellschaft für Zusammenarbeit). - EuGH, 09.03.2023 - C-648/22
SB/ eu-LISA
Par ailleurs, dans le cadre de son premier moyen, le requérant ne conteste pas, en tant que telle, l'affirmation du Tribunal contenue au point 34 de l'arrêt attaqué selon laquelle, ainsi qu'il résulte d'une jurisprudence établie (arrêts du 15 mai 1985, Patrinos/CES, 3/84, EU:C:1985:202, point 13 ; du 25 juin 2015, Mikulik/Conseil, F-67/14, EU:F:2015:65, point 29 et jurisprudence citée, ainsi que du 25 octobre 2018, DI/EASO, T-129/17 RENV, non publié, EU:T:2018:722, point 79) l'intensité de l'obligation de motivation doit être déterminée en fonction de la nature de la décision examinée et, en ce qui concerne une décision de non-titularisation à l'issue du stage, l'examen peut être plus global. - EuGöD, 16.04.2008 - F-73/07
Doktor / Rat
Gerichtshof: 12. Dezember 1956, Mirossevich/Haute Autorité, 10/55, Slg. 1956, 381, 402 ff.; 15. Mai 1985, Patrinos/WSA, 3/84, Slg. 1985, 1421, Randnrn. - EuGöD, 18.10.2007 - F-112/06
Krcova / Gerichtshof
Gerichtshof: 12. Dezember 1956, Mirossevich/Hohe Behörde, 10/55, Slg. 1956, 381, 402 ff.; 15. Mai 1985, Patrinos/WSA, 3/84, Slg. 1985, 1421, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-301/02
Tralli / EZB
69 Eine am Ende der Probezeit ergangene Kündigungsentscheidung ist aufzuheben, wenn es dem Betroffenen nicht ermöglicht wurde, seine Probezeit unter normalen Bedingungen abzuleisten (vgl. hinsichtlich des Statuts Urteile des Gerichtshofes vom 15. Mai 1985 in der Rechtssache 3/84, Patrinos/WSA, Slg. 1985, 1421, Randnrn. - EuGöD, 02.07.2009 - F-49/08
Giannini / Kommission
Gerichtshof: 15. Mai 1985, Patrinos/WSA, 3/84, Slg. 1985, 1421, Randnrn. - EuGöD, 25.06.2015 - F-67/14
Mikulik / Rat
- EuGöD, 06.11.2014 - F-4/14
DH / Parlament
- EuGöD, 09.07.2009 - F-85/08
Notarnicola / Rechnungshof
- EuGöD, 15.10.2014 - F-15/14
De Bruin / Parlament
- EuGöD, 03.03.2009 - F-63/07
Patsarika / Cedefop
- EuGöD, 10.07.2008 - F-61/06
Sapara / Eurojust
- EuG, 16.04.2008 - T-73/07
Frantisek Doktor gegen Rat der Europäischen Union.
Rechtsprechung
OLG München, 07.02.1985 - U 3/84 Bau |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1985 - 3/84 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Dimitrios Patrinos gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss.
Beamtenstatut - Nichternennung zum Beamten auf Lebenszeit bei Ablauf der Probezeit
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1985 - 3/84
- EuGH, 15.05.1985 - 3/84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 28.09.1983 - 131/82
Angelini / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1985 - 3/84
Bei dieser Sachlage - zu der auch gesagt werden muß, daß es nicht recht verständlich erscheint, wie nach den grundlegenden, offenbar mit fünf Stimmen bei einer Enthaltung getroffenen Feststellungen des Ausschusses zum Probezeitbericht gleichwohl drei Mitglieder des Ausschusses für eine Entlassung des Klägers eintraten - konnte zur Begründung der Entlassungsverfügung nicht einfach auf den Probezeitbericht zusammen mit der Stellungnahme des "Comité des rapports" Bezug genommen und daran die Schlußfolgerung geknüpft werden, aus beiden ergebe sich, daß der Kläger keine 1 - Urteil vom 28. September 1983 in der Rechtssache 131/82, Enrico Angelini/Kommission - Slg. 1983, 2801.2 - Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 176/82, Théo Nebe/Kommission - Slg. 1983, 2475.3 - Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Charles Lux/Rechnungshof der EG - Slg. 1984, 2447.4 - Urteil vom 12. Januar 1984 in der Rechtssache 266/82, Mariette Krecké, verheiratete Turner/Kommission - Slg. 1984, 1. - EuGH, 12.01.1984 - 266/82
Turner / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1985 - 3/84
Bei dieser Sachlage - zu der auch gesagt werden muß, daß es nicht recht verständlich erscheint, wie nach den grundlegenden, offenbar mit fünf Stimmen bei einer Enthaltung getroffenen Feststellungen des Ausschusses zum Probezeitbericht gleichwohl drei Mitglieder des Ausschusses für eine Entlassung des Klägers eintraten - konnte zur Begründung der Entlassungsverfügung nicht einfach auf den Probezeitbericht zusammen mit der Stellungnahme des "Comité des rapports" Bezug genommen und daran die Schlußfolgerung geknüpft werden, aus beiden ergebe sich, daß der Kläger keine 1 - Urteil vom 28. September 1983 in der Rechtssache 131/82, Enrico Angelini/Kommission - Slg. 1983, 2801.2 - Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 176/82, Théo Nebe/Kommission - Slg. 1983, 2475.3 - Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Charles Lux/Rechnungshof der EG - Slg. 1984, 2447.4 - Urteil vom 12. Januar 1984 in der Rechtssache 266/82, Mariette Krecké, verheiratete Turner/Kommission - Slg. 1984, 1. - EuGH, 14.07.1983 - 176/82
Nebe / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1985 - 3/84
Bei dieser Sachlage - zu der auch gesagt werden muß, daß es nicht recht verständlich erscheint, wie nach den grundlegenden, offenbar mit fünf Stimmen bei einer Enthaltung getroffenen Feststellungen des Ausschusses zum Probezeitbericht gleichwohl drei Mitglieder des Ausschusses für eine Entlassung des Klägers eintraten - konnte zur Begründung der Entlassungsverfügung nicht einfach auf den Probezeitbericht zusammen mit der Stellungnahme des "Comité des rapports" Bezug genommen und daran die Schlußfolgerung geknüpft werden, aus beiden ergebe sich, daß der Kläger keine 1 - Urteil vom 28. September 1983 in der Rechtssache 131/82, Enrico Angelini/Kommission - Slg. 1983, 2801.2 - Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 176/82, Théo Nebe/Kommission - Slg. 1983, 2475.3 - Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Charles Lux/Rechnungshof der EG - Slg. 1984, 2447.4 - Urteil vom 12. Januar 1984 in der Rechtssache 266/82, Mariette Krecké, verheiratete Turner/Kommission - Slg. 1984, 1. - EuGH, 21.06.1984 - 69/83
Lux / Rechnungshof
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1985 - 3/84
Bei dieser Sachlage - zu der auch gesagt werden muß, daß es nicht recht verständlich erscheint, wie nach den grundlegenden, offenbar mit fünf Stimmen bei einer Enthaltung getroffenen Feststellungen des Ausschusses zum Probezeitbericht gleichwohl drei Mitglieder des Ausschusses für eine Entlassung des Klägers eintraten - konnte zur Begründung der Entlassungsverfügung nicht einfach auf den Probezeitbericht zusammen mit der Stellungnahme des "Comité des rapports" Bezug genommen und daran die Schlußfolgerung geknüpft werden, aus beiden ergebe sich, daß der Kläger keine 1 - Urteil vom 28. September 1983 in der Rechtssache 131/82, Enrico Angelini/Kommission - Slg. 1983, 2801.2 - Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 176/82, Théo Nebe/Kommission - Slg. 1983, 2475.3 - Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Charles Lux/Rechnungshof der EG - Slg. 1984, 2447.4 - Urteil vom 12. Januar 1984 in der Rechtssache 266/82, Mariette Krecké, verheiratete Turner/Kommission - Slg. 1984, 1.