Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 16.01.2007 - 30 C 1774/06 - 45   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21861
AG Frankfurt/Main, 16.01.2007 - 30 C 1774/06 - 45 (https://dejure.org/2007,21861)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.01.2007 - 30 C 1774/06 - 45 (https://dejure.org/2007,21861)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 30 C 1774/06 - 45 (https://dejure.org/2007,21861)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,21861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 254, 278, 667, 675 Abs. 1, § 676 f
    Kein Anscheinsbeweis für Sorgfaltsverstoß durch "PIN-Abbuchung" bei unterlassener Prüfung der Echtheit einer Debitkarte im Ausland

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2226
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 16.01.2007 - 30 C 1774/06
    36 Der BGH, auf den sich die Beklagte bezüglich des Anscheinsbeweises bezieht, hat in seiner Entscheidung vom 05.10.2004 (Az. XI ZR 210/03) zwar ausgeführt, dass grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins dafür spreche, dass der Karteninhaber die PIN auf der ec-Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt habe, wenn zeitnah nach dem Diebstahl einer ec-Karte unter Verwendung dieser Karte und Eingabe der richtigen PIN an Geldausgabeautomaten Bargeld abgehoben werde, sofern andere Ursachen für den Missbrauch nach der Lebenserfahrung außer Betracht blieben.

    Da auch nach der in der neueren Entscheidung vom 05.10.2004 (Az. XI ZR 210/03) zum Ausdruck gebrachten Ansicht des BGH autorisierte Geldabhebungen an einem Geldausgabeautomaten nur möglich sind, wenn sowohl die richtige PIN, als auch die richtige Karte eingegeben bzw. eingeführt wird, kann auch nach Ansicht des BGH der so genannte Beweis des ersten Anscheins nur dann für ein grob fahrlässiges Verhalten des Kunden streiten, wenn feststeht, dass sowohl die richtige Karte, als auch die richtige PIN eingegeben bzw. eingeführt wurde.

    89 Der BGH hat in der Entscheidung vom 05.10.2004 (Az. XI ZR 210/03) ausdrücklich klargestellt, dass der Anscheinsbeweis auch erschüttert werden könne, wenn unstreitig oder vom Inanspruchgenommenen bewiesen sei, dass ein schädigendes Ereignis durch zwei verschiedene Ursachen mit jeweils typischen Geschehensabläufen herbeigeführt worden sein kann und jede für sich allein den Schaden verursacht haben kann.

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 05.10.2004 (Az. XI ZR 210/03) aber ausdrücklich ausgeführt, dass sich zugunsten des Karteninhabers auswirken könne, dass derjenige, der die Gegenpartei schuldhaft in der Möglichkeit beschneide, den Anscheinsbeweis zu erschüttern oder zu widerlegen, sich nicht auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises berufen könne.

  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 119/94

    Führung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 16.01.2007 - 30 C 1774/06
    Selbst wenn man unabhängig von alledem den Anscheinsbeweis dennoch zu Ungunsten des Klägers anwenden wollte, wäre es der Beklagten im vorliegenden Fall schließlich verwehrt, sich auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises zu berufen, da sie den Kläger schuldhaft in der Möglichkeit beschnitten hat, den Anscheinsbeweis zu erschüttern oder zu widerlegen (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.1997, Az. X ZR 119/94).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 17.06.1997, Az. X ZR 119/94) wird der Begriff der Beweisvereitelung allgemein in Fällen verwendet, in denen jemand seinem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht.

    Eine derartige Beweisvereitelung führt auch nicht lediglich zu Erleichterungen bei der etwaigen Erschütterung des prima-facie-Beweises, der BGH (Urteil vom 17.06.1997, Az. X ZR 119/94) hat diesbezüglich vielmehr ausgeführt, dass die Anwendung der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Anscheinsbeweises verlange, dass der Gegenseite die Möglichkeit verbleiben müsse, den Anscheinsbeweis zu erschüttern oder zu widerlegen.

  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 16.01.2007 - 30 C 1774/06
    90 Hafte der Inanspruchgenommene in einem solchen Fall nur für eine der möglichen Ursachen, seien die Regeln über den Anscheinsbeweis nicht anwendbar; dabei komme es auch nicht darauf an, ob die eine oder andere Verursachungsmöglichkeit nach den Erfahrungen des täglichen Lebens die wahrscheinlichere sei (vgl. BGHZ 24, 308, 313).

    Auf die Frage, ob nach den Erfahrungen des täglichen Lebens die Verwendung der Original-Karte wahrscheinlicher ist, als der Einsatz einer Kartendublette, kommt es nach der Rechtsprechung des BGH ausdrücklich nicht an (vgl. BGHZ 24, 308, 313).

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00

    Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 16.01.2007 - 30 C 1774/06
    Bereits in einer früheren Entscheidung hatte sich der BGH mit dem Einsatz von Zahlungskarten an Geldausgabeautomaten auseinandergesetzt und hervorgehoben, dass es hierbei zwei Sicherungsmerkmale - Karte und PIN - gibt (vgl. Urteil vom 17.10.2000, Az: XI ZR 42/00).
  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 16.01.2007 - 30 C 1774/06
    Ein Kunde, auf dessen Girokonto ohne seinen Auftrag oder sonstigen Rechtsgrund Belastungsbuchungen vorgenommen werden, kann die Rückbuchung und Auszahlung des sich nach der Berichtigung ergebenden Guthabens verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1992, Az. IX ZR 226/91, in BGHZ 121, 98, 106).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 17 U 170/07

    Missbrauch einer EC-Karte: Anscheinsbeweis und dessen Entkräftung

    Dementsprechend ist auch das vom Berufungsführer vorgelegte Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Januar 2001 (30 C 1774/06-45) - wenn man sich diesem anschließen wollte - nicht zu Gunsten des Klägers übertragbar, da sich die Entscheidung gerade mit den Besonderheiten der Verwendung von Kartendubletten beschäftigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht