Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 25.03.2010 - 30 C 2598/08 - 25 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de
§ 97 UrhG
Filesharing - Keine Haftung des Anschlussinhabers, wenn der eigentliche Täter instruiert wurde - openjur.de
§ 97 UrhG
Kein Schadensersatzanspruch gegen den Anschlussinhaber eines Internetanschlusses wegen einer Urheberrechtsverletzung, wenn diese durch einen Dritten begangen und keine Sorgfaltspflicht durch den Anschlussinhaber verletzt wurde - LawCommunity.de
Keine Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechsverletzung bei Belehrung des Nutzers
- JurPC
Keine Haftung des Anschlussinhabers für Handlungen eines Dritten bei belehrendem Hinweis durch den Anschlussinhaber
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Keine Haftung des Anschlussinhabers bei belehrendem Hinweis
- retosphere.de (Kurzinformation)
Keine Störerhaftung des Anschlussinhabers bei Belehrung des rechtsverletzenden Dritten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Haftung des Anschlussinhabers bei belehrendem Hinweis
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Haftung des Anschlussinhabers bei belehrendem Hinweis
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Internet-Anschlussinhaber muss Dritte bei Nutzung des PCs nicht überwachen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Überwachungspflicht des Internet-Anschlussinhabers
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Keine Haftung des Anschlussinhabers bei ausdrücklicher Belehrung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Keine Haftung bei ausdrücklicher Belehrung - Filesharing
- 123recht.net (Kurzinformation)
Keine Haftung des Anschlussinhabers bei ausdrücklicher Belehrung // Vermeidung der Störerhaftung
Sonstiges
- lawblog.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
"EU-Recht, Sie verstehen”
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07
Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.03.2010 - 30 C 2598/08
Nach der Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt am Main, die sich im Übrigen auf die Rechtssprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 20.12.2007) zu Aktenzeichen 11 W 58/07) stützt, und der sich nunmehr auch das hier erkennende Gericht anschließt, besteht nicht bereits deshalb Anlass, nahestehende Personen bei der Benutzung eines Internetanschlusses zu überwachen, nur weil Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und die Medien darüber umfangreich berichtet haben.