Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 05.08.2014 - 30 C 293/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- anwalt.de (Kurzinformation und Volltext)
Filesharing-Klage abgewiesen: Internetanschluss begründet keine Gefährdungshaftung
Kurzfassungen/Presse
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)
Anschlussinhaber trifft keine allgemeine Gefährdungshaftung für seinen Internetanschluss
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 05.08.2014 - 30 C 293/14
Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und ggf. welche anderen Personen selbstständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (BGH, WM 2014, 1143 f.). - BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12
Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 05.08.2014 - 30 C 293/14
Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder aber - wie hier - bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde (BGH, GRUR 2013, 511).