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   AG Frankfurt/Main, 14.06.2013 - 30 C 3078/12 (75)   

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https://dejure.org/2013,16857
AG Frankfurt/Main, 14.06.2013 - 30 C 3078/12 (75) (https://dejure.org/2013,16857)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.06.2013 - 30 C 3078/12 (75) (https://dejure.org/2013,16857)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - 30 C 3078/12 (75) (https://dejure.org/2013,16857)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Filesharing - Nutzung eines werkseitig vorgegebenen WLAN-Passworts genügt der Sorgfaltspflicht

  • JurPC

    Entkräftung der tatsächlichen Vermutung in Filesharing-Fällen; WLAN-Verschlüsselung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 97 Abs. 2 UrhG

  • info-it-recht.de

    Keine Verletzung der Sorgfaltspflicht, wenn WLAN-Router mit dem werkseitig voreingestellten Authentifizierungsschlüssel genutzt wurde (sekundäre Darlegungslast)

  • richter-sueme.de PDF
  • kanzlei-rader.de

    Keine Verletzung von Prüfpflichten durch Verwendung der werksseitigen WLAN-Verschlüsselung einer FritzBox

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Genügt das werkseitig vorgegebene Standardpasswort der Fritzbox?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Werkseitig vorgebenen Authentifizierungsschlüssel für WLAN benutzt. Keine Störerhaftung?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Passwort ab Werk schützt vor Abmahnungen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Filesharing - Personalisierung des Kennworts eines WLAN-Routers

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Störerhaftung bei voreingestelltem individuellem WLAN-Passwort

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Störerhaftung bei Nutzung des Hersteller-WLAN-Kennworts

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Rechtsprechung bei Abmahnungen wg. Filesharing weiter uneinheitlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine P2P-Störerhaftung bei Nutzung eines werksseitig eingestellten W-LAN-Schlüssels

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Entkräftung der tatsächlichen Vermutung in Filesharing-Fällen

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Anforderung an das WLAN-Passwort

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prüfpflichten bei WLAN-Nutzung

Besprechungen u.ä.

  • retosphere.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kein persönlicher WLAN-Schlüssel bei werksseitigem individuellen Schlüssel erforderlich

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 605
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 14.06.2013 - 30 C 3078/12
    Denn die tatsächliche Vermutung, dass der Inhaber eines Internet­anschlusses für eine von diesem Anschluss aus begangene Rechtsverletzung verantwort­lich ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2010, I ZR 121/08 - juris), ist hinreichend entkräftet.

    Dies ist vorliegend der Fall, da der Beklagte der ihm nach der Rechtsprechung des Bun­desgerichtshofs obliegenden sekundären Darlegungslast (BGH, Urteil vom 12.05.2010, I ZR 121/08) nachgekommen ist.

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Stö­rer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2010, I ZR 121/08 - juris).

    Aller­dings handelt es sich - gerichtsbekannt - bei den auf einer Fritz-Box seit 2004 verwende­ten Authentifizierungsschlüsseln um solche, die bereits ab Werk individuell pro Gerät ver­geben werden, Vor diesem Hintergrund ist der seitens des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 12.05.2010, I ZR 121/08 erstrebte Zweck eines hohen Schutzniveaus, welches den Zugriff unbefugter Dritter ausschließt, auch ohne ein persönliches Passwort - ­das regelmäßig nicht länger als 13-stellig sein wird - erreicht.

  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 199/08

    Anforderungen an das Maß der gebotenen Aufsicht bei Kindern im Alter von 7 ½

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 14.06.2013 - 30 C 3078/12
    Dabei hängt es hauptsächlich von den Eigenheiten des Kindes und seinem Befol­gen von Erziehungsmaßnahmen ab, in welchem Umfang allgemeine Belehrungen und Verbote ausreichen oder deren Beachtung auch überwacht werden muss (vgl. BGH, NJW 2009, 1952 Rn. 17; NJW 2009, 1954 Rn. 14, jeweils mwN).
  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 51/08

    Schadensersatzpflicht der Eltern eines 5 ½ jährigen Kindes wegen der Beschädigung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 14.06.2013 - 30 C 3078/12
    Dabei hängt es hauptsächlich von den Eigenheiten des Kindes und seinem Befol­gen von Erziehungsmaßnahmen ab, in welchem Umfang allgemeine Belehrungen und Verbote ausreichen oder deren Beachtung auch überwacht werden muss (vgl. BGH, NJW 2009, 1952 Rn. 17; NJW 2009, 1954 Rn. 14, jeweils mwN).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 14.06.2013 - 30 C 3078/12
    Zu derarti­gen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür ha­ben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt (BGH, Urteil v. 15.11.2012, I ZR 74/12 ­juris).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2013 - 11 W 8/13

    Haftung des Internetanschlussinhabers als Störer

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 14.06.2013 - 30 C 3078/12
    Sofern der Anschlussinhaber nicht mit einer Rechtsverletzung durch seinen Ehepartner rechnen muss, sind Hinweis-, Aufklä­rungs- und Überprüfungspflichten diesem gegenüber unzumutbar (OLG Frankfurt, Beschluss v. 22.03.2013, Az. 11 W 8/13).
  • OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11

    Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft des Inhabers eines

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 14.06.2013 - 30 C 3078/12
    Dafür wird es regelmäßig genügen, wenn Hausgenossen des Anschlussinhabers - wie sein Ehegatte - selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können (vgl. OLG Köln, Be­schluss vom 24.03.2011, 1-6 W 42/11,6 W 42/11 - juris; OLG Köln, Urteil v. 16.05.2012, 1­6 U 239/11, 6 U 239/11).
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 14.06.2013 - 30 C 3078/12
    Dafür wird es regelmäßig genügen, wenn Hausgenossen des Anschlussinhabers - wie sein Ehegatte - selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können (vgl. OLG Köln, Be­schluss vom 24.03.2011, 1-6 W 42/11,6 W 42/11 - juris; OLG Köln, Urteil v. 16.05.2012, 1­6 U 239/11, 6 U 239/11).
  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 220/15

    Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN verneint

    Hat der Hersteller hingegen jedes einzelne Gerät mit einem individuellen Passwort versehen, ist das Erfordernis der Individualität grundsätzlich gewahrt (vgl. AG Frankfurt am Main, MMR 2013, 605 mit zust. Anm. Mantz, MMR 2013, 605 und Koch, jurisPR-ITR 1/2014 Anm. 4; AG Hamburg, CR 2015, 335 mit zust. Anm. Rössel, ITRB 2015, 90, 91 und Rathsack, jurisPR-ITR 12/2015 Anm. 3).

    (2) Ein aus einer zufälligen 16-stelligen Ziffernfolge bestehendes, werkseitig individuell voreingestelltes Passwort ist im Ausgangspunkt nicht weniger sicher als ein vom Nutzer persönlich eingestelltes Passwort (vgl. AG Frankfurt am Main, MMR 2013, 605, 607; Mantz, MMR 2010, 568, 569 und MMR 2013, 605, 607).

  • LG Hamburg, 29.09.2015 - 310 S 3/15

    Störerhaftung des Internetanschlussinhabers: Pflicht zur Änderung eines

    Diese Frage ist bisher, soweit ersichtlich, höchstrichterlich nicht geklärt; eine Pflicht zur Änderung verneint haben auch das Amtsgericht Hamburg in der hiesigen Vorinstanz sowie das AG Frankfurt am Main (Urteil 14.06.2013, MMR 2013, 605).
  • AG Hamburg, 09.01.2015 - 36a C 40/14

    Störerhaftung des Internetanschlussinhabers: Urheberrechtsverletzung durch

    Das erkennende Gericht schließt sich dazu den folgenden Ausführungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 14.06.2013, MMR 2013, 605 - zitiert nach juris; dem zustimmend Mantz, MMR 2013, 607, sowie Koch, jurisPR-ITR 1/2014 Anm. 4) an:.
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