Rechtsprechung
ArbG Stuttgart, 12.08.2002 - 30 Ca 1407/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 12.08.2002 - 30 Ca 1407/02
- ArbG Stuttgart, 12.08.2002 - 30 Ca 1 407/02
- LAG Baden-Württemberg, 09.04.2003 - 4 Sa 58/02
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 09.04.2003 - 4 Sa 58/02
Rettungsassistent; Nebentätigkeit als Taxifahrer
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 12.08.2002 - 30 Ca 1407/02 abgeändert:.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 12.08.2002 - 30 Ca 1407/02 - abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Zustimmung für die beantragte Nebentätigkeit als Taxifahrer auf der Grundlage des aktuellen Wechselschichtdienstplanes (4 Wochen) wie folgt zu erteilen:.