Rechtsprechung
ArbG Berlin, 04.09.2002 - 30 Ca 8920/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung eines Nicht-Arbeitgebers; Anspruch auf Gehaltszahlungen; Überleitung des Arbeitsverhältnisses ; Schriftformerfordernis des Aufhebungsvertrags; Suspendierung der Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- NJ 2003, 332 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10
Auflösungsvertrag, Schriftform, Beendigung, tarifkonstitutive, Auslegung, …
(1) Verabreden ein Arbeitnehmer, sein bisheriger Arbeitgeber sowie ein potenzieller neuer Arbeitgeber im Zuge eines einheitlichen Rechtsgeschäftes, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Tage nur noch mit dem neuen Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis stehen und für diesen ausschließlich tätig werden solle, so beinhaltet dieses Dreiecksgeschäft im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag im Sinne von § 623 BGB (Arbeitsgericht Berlin vom 04.09.2002 - 30 Ca 8920/02 - zitiert nach Juris;… LAG Köln vom 19.06.2006 - 14 Sa 250/06 - zitiert nach Juris, Rz. 37). - LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 2 Sa 136/10
Auflösungsvertrag, Schriftform, Beendigung, tarifkonstitutive, Auslegung, …
(1) Verabreden ein Arbeitnehmer, sein bisheriger Arbeitgeber sowie ein potenzieller neuer Arbeitgeber im Zuge eines einheitlichen Rechtsgeschäftes, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Tage nur noch mit dem neuen Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis stehen und für diesen ausschließlich tätig werden solle, so beinhaltet dieses Dreiecksgeschäft im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag im Sinne von § 623 BGB (Arbeitsgericht Berlin vom 04.09.2002 - 30 Ca 8920/02 - zitiert nach Juris;… LAG Köln vom 19.06.2006 - 14 Sa 250/06 - zitiert nach Juris, Rz. 37). - LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 137/10
Auflösungsvertrag, Schriftform, Beendigung, tarifkonstitutive, Auslegung, …
(1) Verabreden ein Arbeitnehmer, sein bisheriger Arbeitgeber sowie ein potenzieller neuer Arbeitgeber im Zuge eines einheitlichen Rechtsgeschäftes, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Tage nur noch mit dem neuen Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis stehen und für diesen ausschließlich tätig werden solle, so beinhaltet dieses Dreiecksgeschäft im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag im Sinne von § 623 BGB (Arbeitsgericht Berlin vom 04.09.2002 30 Ca 8920/02 zitiert nach Juris;… LAG Köln vom 19.06.2006 14 Sa 250/06 zitiert nach Juris, Rz. 37).