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   ArbG Berlin, 04.09.2002 - 30 Ca 8920/02   

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https://dejure.org/2002,18020
ArbG Berlin, 04.09.2002 - 30 Ca 8920/02 (https://dejure.org/2002,18020)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 04.09.2002 - 30 Ca 8920/02 (https://dejure.org/2002,18020)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 04. September 2002 - 30 Ca 8920/02 (https://dejure.org/2002,18020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Nicht-Arbeitgebers; Anspruch auf Gehaltszahlungen; Überleitung des Arbeitsverhältnisses ; Schriftformerfordernis des Aufhebungsvertrags; Suspendierung der Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 63 (Leitsatz)

    §§ 125 Satz 1, 140, 428 Abs. 1, 429 Abs. 1, 623 BGB
    Aufhebungsvertrag - Dreiecksgeschäft

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 332 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10

    Auflösungsvertrag, Schriftform, Beendigung, tarifkonstitutive, Auslegung,

    (1) Verabreden ein Arbeitnehmer, sein bisheriger Arbeitgeber sowie ein potenzieller neuer Arbeitgeber im Zuge eines einheitlichen Rechtsgeschäftes, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Tage nur noch mit dem neuen Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis stehen und für diesen ausschließlich tätig werden solle, so beinhaltet dieses Dreiecksgeschäft im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag im Sinne von § 623 BGB (Arbeitsgericht Berlin vom 04.09.2002 - 30 Ca 8920/02 - zitiert nach Juris; LAG Köln vom 19.06.2006 - 14 Sa 250/06 - zitiert nach Juris, Rz. 37).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 2 Sa 136/10

    Auflösungsvertrag, Schriftform, Beendigung, tarifkonstitutive, Auslegung,

    (1) Verabreden ein Arbeitnehmer, sein bisheriger Arbeitgeber sowie ein potenzieller neuer Arbeitgeber im Zuge eines einheitlichen Rechtsgeschäftes, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Tage nur noch mit dem neuen Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis stehen und für diesen ausschließlich tätig werden solle, so beinhaltet dieses Dreiecksgeschäft im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag im Sinne von § 623 BGB (Arbeitsgericht Berlin vom 04.09.2002 - 30 Ca 8920/02 - zitiert nach Juris; LAG Köln vom 19.06.2006 - 14 Sa 250/06 - zitiert nach Juris, Rz. 37).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 137/10

    Auflösungsvertrag, Schriftform, Beendigung, tarifkonstitutive, Auslegung,

    (1) Verabreden ein Arbeitnehmer, sein bisheriger Arbeitgeber sowie ein potenzieller neuer Arbeitgeber im Zuge eines einheitlichen Rechtsgeschäftes, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Tage nur noch mit dem neuen Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis stehen und für diesen ausschließlich tätig werden solle, so beinhaltet dieses Dreiecksgeschäft im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag im Sinne von § 623 BGB (Arbeitsgericht Berlin vom 04.09.2002 ­ 30 Ca 8920/02 ­ zitiert nach Juris; LAG Köln vom 19.06.2006 ­ 14 Sa 250/06 ­ zitiert nach Juris, Rz. 37).
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