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ArbG Stuttgart, 21.02.2005 - 30 Ca 9327/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 21.02.2005 - 30 Ca 9327/04
- LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05
Außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des ausschließlich zu …
Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 21. Februar 2005 - Az.: 30 Ca 9327/04 - unter Zurückweisung der Berufung des Klägers abgeändert:.das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 21.02.2005 - Az. 30 Ca 9327/04 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis auch durch die ordentliche Kündigung vom 16.08.2004 nicht aufgelöst worden ist.
das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 21.02.2005 - Az.: 30 Ca 9327/04 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.