Rechtsprechung
AG Hamm, 04.03.2002 - 30 F 10/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Mülheim/Ruhr, 07.05.2001 - 28 FH 6/01
- AG Hamm, 04.03.2002 - 30 F 10/02
- OLG Hamm, 07.02.2003 - 11 WF 147/02
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 03.06.2002 - 9 WF 56/02
Zum besonders groben Missverhätnis der beiderseitigen Leistungen in einem …
Sowohl bei der Bewertung der Leistungen als auch für die daran anknüpfenden Schlussfolgerungen auf die Gesinnung des Antragsgegners wäre noch zu berücksichtigen, dass - wie die Antragstellerin in ihrer Anhörung vom 20.02.2002 im einstweiligen Verfügungsverfahren (30 F 10/02 - AG Lübben) erklärt hat - die Übertragung der Grundstückshälfte auf den Antragsgegner auch erfolgt sei, weil das gemeinsame Kind der Parteien bei diesem verblieben war und sie "den Jungen sichern wollte".