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   AG Steinfurt, 02.04.2003 - 30 F 323/02   

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https://dejure.org/2003,54594
AG Steinfurt, 02.04.2003 - 30 F 323/02 (https://dejure.org/2003,54594)
AG Steinfurt, Entscheidung vom 02.04.2003 - 30 F 323/02 (https://dejure.org/2003,54594)
AG Steinfurt, Entscheidung vom 02. April 2003 - 30 F 323/02 (https://dejure.org/2003,54594)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 12.03.2008 - 8 UF 148/07

    Positive Einkommensentwicklung infolge Karrieresprung nach Ehescheidung weiterhin

    Das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Steinfurt vom 2. April 2003 (Az. 30 F 323/02) in der Fassung des Urteils des Senats vom 15. Oktober 2003 (Az. 8 UF 94/03) wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger an die Beklagte ab März 2006 nachehelichen Unterhalt wie folgt zu zahlen hat:.

    Das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Steinfurt vom 2. April 2003 (Az. 30 F 323/02) wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger an den Drittwiderkläger zu Händen der Beklagten für die Zeit von Juli bis einschließlich Dezember 2007 Kindesunterhalt in monatlicher Höhe von 312 EUR zu zahlen hat.

    Hinsichtlich des Kindesunterhalts für M - insoweit erfolgte keine Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils - war der jetzige Kläger durch das erstinstanzliche Urteil vom 02.04.2003 - 30 F 323/02 AG Steinfurt - verurteilt worden, an das Kind laufend ab Juli 2002 über vereinbarte 228, 55 EUR hinaus monatlich weitere 36, 45 EUR (insgesamt also 265 EUR) zu zahlen.

    das Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Steinfurt vom 04.02.2003 - 30 F 323/02 - dahin abzuändern, dass er ab dem 01.03.2006 an die Beklagte nachehelichen Unterhalt nur noch in Höhe von 85, 91 EUR und ab dem 01.08.2006 keinen nachehelichen Unterhalt mehr zu zahlen habe.

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