Rechtsprechung
LG Hannover, 07.06.2013 - 30 Qs 16/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Braunschweig, 19.04.2018 - 4 Qs 72/18
DNA-Identitätsfeststellung, Negativprognose, Anforderungen
Dementsprechend genügt die bloße kriminalistische Erfahrung, dass bei Personen, die geneigt sind, sich aus sexueller Motivation kinderpornographische Bilder zu beschaffen und zu betrachten, nicht, auch wenn bei diesen Personen grundsätzlich von einer erhöhten Wahrscheinlichkeit künftiger gleich gelagerter Straftaten auszugehen ist (LG Hannover, Beschl. v. 07.06.2013 - 30 Qs 16/13; LG Darmstadt, Beschl. v. 28.03.2011 - 3 Qs 152/11).Ferner genügt allein die Tatsache, dass der Beschwerdeführer (auch) wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften verurteilt worden ist, nicht, um eine Negativprognose zu begründen (LG Hannover, Beschl. v. 07.06.2013 - 30 Qs 16/13).
Solches könnte hingegen ein besonderer Umstand in obigem Sinne sein (siehe auch LG Hannover, Beschl. v. 07.06.2013 - 30 Qs 16/13; LG Darmstadt, Beschl. v. 28.03.201 1 - 3 Qs 152/11).
Bei Straftaten, die auf diese Weise begangen werden, können gespeicherte DNA-Muster nicht zu einem Ermittlungsansatz führen, weil sich das DNA-Material nur an dem Computer finden ließe (LG Hannover, Beschl. v. 07.06.2013 - 30 Qs 16/13; LG Darmstadt, Beschl. v. 28.03.2011 - 3 Qs 152/11).