Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.02.2002 - 30 U 20/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9453
OLG Hamm, 13.02.2002 - 30 U 20/01 (https://dejure.org/2002,9453)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2002 - 30 U 20/01 (https://dejure.org/2002,9453)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 30 U 20/01 (https://dejure.org/2002,9453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des Mietzinses wegen Asbestkontaminierung des Mietobjektes; Eintritt von Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Asbest in Lüftungskanälen; Feststellung einer gravierenden Nutzungseinschränkung eines Betriebes bei Ausfall der Lüftungsanlage; Verursachung einer ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsgefährdung durch Warmluftheizung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Die Rechte des Mieters und Vermieters bei Schadstoffen und Schimmelbildung in Gewerberäumen // Wann ist die Mietsache mangelhaft?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietminderung bei toxischem Schimmel, ohne erkrankten Mieter? // Eine Artikelserie zum Dauerbrenner im Mietrecht: Schimmel.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 395 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.08.1999 - REMiet 6/98

    Schadstoffbelastung als Mangel der Mietwohnung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2002 - 30 U 20/01
    Hinsichtlich des Zeitpunktes für die Beurteilung dessen, was an Schadstoffen hinzunehmen ist, ist bei einem Mietverhältnis auch zur Überzeugung des Senates nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern auf den der jeweiligen Rechtsfolge abzustellen; die Veränderung von Anschauungen in Bezug auf Gesundheitsrisiken ist bei langfristigen Schuldverhältnissen, wie einem Mietverhältnis, zu berücksichtigen (so auch BayObLG, NZM 1999, 899; vgl. auch BVerfG, NZM 1999, 302).
  • BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch offenkundig unhaltbare

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2002 - 30 U 20/01
    Hinsichtlich des Zeitpunktes für die Beurteilung dessen, was an Schadstoffen hinzunehmen ist, ist bei einem Mietverhältnis auch zur Überzeugung des Senates nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern auf den der jeweiligen Rechtsfolge abzustellen; die Veränderung von Anschauungen in Bezug auf Gesundheitsrisiken ist bei langfristigen Schuldverhältnissen, wie einem Mietverhältnis, zu berücksichtigen (so auch BayObLG, NZM 1999, 899; vgl. auch BVerfG, NZM 1999, 302).
  • OLG Hamm, 25.03.1987 - 30 REMiet 1/86

    Verseuchung des Untergrunds einer Mietwohnung durch giftige Chemikalien als

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2002 - 30 U 20/01
    Ist ein Mietobjekt hingegen mit einem Schadstoff belastet, bei dem die Unzumutbarkeit einer potentiellen Gefährdung nicht hinreichend sicher an festgelegten Grenzwerten zu messen ist, so ist das Mietobjekt schon dann und genau deshalb mangelhaft, wenn und weil nur in der Befürchtung der Gefahrverwirklichung genutzt werden kann (Senat, WuM 1987, 248).
  • AG Dresden, 11.11.2013 - 148 C 5353/13

    Legionellen im Wasser: 25% Mietminderung!

    Schon die latent befürchtete Gefahr kann die Wertschätzung und den ungestörten Gebrauch der Sache beeinträchtigen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13.02.2002, Az.: 30 U 20/01).
  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 74/05

    Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung des Betriebs einer

    Zwar kann nach der Verkehrsanschauung gegebenenfalls bereits die begründete Besorgnis einer Gesundheitsgefahr die Gebrauchstauglichkeit der Mieträume zu Wohnzwecken beeinträchtigen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1987, 968, 969 und NZM 2003, 395, 396; BayObLG, NJW-RR 1999, 1533, 1534; Kraemer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III Rdnr. 1333; Staudinger/Emmerich, aaO, Rdnr. 8, 12 f.).
  • LG Dresden, 25.02.2011 - 4 S 73/10

    Ansprüche eines Mieters auf Schadensersatz aufgrund der behaupteten

    Dies entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2002, Az.: 30 U 20/01, Rn. 69; BayObLG, Rechtsentscheid vom 04.08.1999, Rn. 18 ff.; zitiert nach [...]) und steht auch mit der Kommentierung im Einklang (Schmitt/Futterer, Mietrecht, 10. Auflage, § 536, Rn. 23 ff.; Sternel, Mietrecht, 4. Auflage, Rn. VII1105; Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Auflage, § 535, Rn. 335).
  • LG Berlin, 17.06.2021 - 67 S 17/21

    Mangel einer Mietsache bei Legionellenbefall einer Trinkwasserversorgungsanlage

    Damit ist der ungestörte Gebrauch der Mietsache so lange beeinträchtigt, bis die Gesundheitsgefahr sicher behoben ist, ohne dass es aufgrund der bereits minderungsrelevanten latenten Gesundheitsgefahr eines tatsächlichen Schadenseintritts oder der Feststellung unmittelbar bevorstehender Schädigungen bedarf (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13. Februar 2002 - 30 U 20/01, NZM 2003, 395; juris Tz. 68; Beschl. v. 25. März 1987 - 30 REMiet 1/86, WuM 1987, 248, juris Tz. 20; BGH, Urt. v. 15. März 2006 - VIII ZR 74/05, NZM 2006, 504, juris Tz. 12; Kammer, Urt. v. 21. Dezember 2015 - 67 S 65/14 , WuM 2016, 168 , juris Tz. 8 ; LG Stuttgart, Urt. v. 12. Mai 2015 - 26 O 286/14, ZMR 2015, 720, juris Tz. 36).
  • LG Berlin, 21.12.2015 - 67 S 65/14

    Wohnraummietvertrag: Vermieterpflicht zum Schutz eines in der Nähe eines

    Denn eine Mietsache mit Beziehung zu einer Gefahrenquelle gilt nicht erst dann als mangelhaft, wenn der Mieter wirklich Schaden erleidet, sondern schon dann und deshalb, wenn und weil er sie nur in der Befürchtung der Gefahrverwirklichung benutzen kann (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13. Februar 2002 - 30 U 20/01, Tz. 20 m.w.N, zit. nach juris).
  • AG Berlin-Mitte, 30.06.2021 - 123 C 165/20

    Einbaumöbel müssen gestrichen werden: Schönheitsreparaturklausel unwirksam!

    Schon die latent befürchtete Gefahr kann die Wertschätzung und den ungestörten Gebrauch der Sache beeinträchtigen, sofern es sich um eine begründete Gefahrbesorgnis handelt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2002 - 30 U 20/01 -).
  • LG Berlin, 13.05.2015 - 18 S 140/14

    Mietminderung bei Wohnraummiete: Asbesthaltige Bodenfliesen als Mangel

    Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu dem der von den Klägern zitierten Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 13.02.2002 - 30 U 20/01) zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem eine Asbestbelastung feststand.

    Zwar kann ein Mangel der Mietsache schon darin liegen, dass sie einer Gefahrenquelle ausgesetzt ist und nur in der Befürchtung einer Gefahrverwirklichung genutzt werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2002 - 30 U 20/01).

  • LG Stuttgart, 12.05.2015 - 26 O 286/14

    Legionellen im Wasser sind ein Mietmangel!

    Bereits eine latent vorhandene befürchtete Gefahr kann die Wertschätzung und insbesondere den ungestörten Gebrauch der Mietsache beeinträchtigen (OLG Hamm, Urt.v. 13.02.2002, 30 U 20/01; LG Lübeck ZMR 2002, 431; AG Dresden GE 2014, 396).
  • AG Berlin-Wedding, 17.03.2022 - 13 C 335/21

    Legionellenbefall rechtfertigt bei reiner Gefahrbesorgnis Minderung von 10%

    Letztlich kommt es auf die auf die Frage, ob eine Konzentration in gesundheitsgefährdender Höhe vorlag, allerdings nicht an, weil aus den vorgenannten Gründen bereits die latent befürchtete Gefahr die Wertschätzung und den ungestörten Gebrauch der Mietsache beeinträchtigen kann, sofern es sich - wie hier - um eine begründete Gefahrbesorgnis handelt (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 30.06.2021 - 123 C 165/20 - vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2002 - 30 U 20/01 - Staudinger/V Emmerich (2021) BGB § 536 Rn. 10).
  • LG Berlin, 03.12.2010 - 63 S 42/10

    Keine Möglichkeit der mechanischen Bearbeitung von asbestbelasteten Wänden bei

    Soweit in der Rechtsprechung im Falle einer Asbestbelastung ein Mangel angenommen worden ist, waren jedoch - anders als hier - Umstände vorhanden, aufgrund derer sich die abstrakte Gefahr konkretisiert hatte und von über dem Normalwert liegenden Asbestkonzentrationen in der Raumluft auszugehen war (OLG Hamm, Urt. v. 13. Februar 2002 - 30 U 20/01, OLGR 2003, 312; LG Berlin LG Berlin [ZK 67] GE 1998, 1091).
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