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   OLG München, 11.01.2005 - 30 U 335/02   

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https://dejure.org/2005,4158
OLG München, 11.01.2005 - 30 U 335/02 (https://dejure.org/2005,4158)
OLG München, Entscheidung vom 11.01.2005 - 30 U 335/02 (https://dejure.org/2005,4158)
OLG München, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 30 U 335/02 (https://dejure.org/2005,4158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richtigkeit von Ad-hoc-Meldungen; Schadensersatzanspruch bei Ursächlichkeit der Ad-hoc-Meldungen für mehrfache Kaufentscheidungen; Behandlung vorsätzlicher Veröffentlichung bewusst unwahrer Ad-hoc-Meldungen

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; AktG § 400; ; BörsG a.F. § 88; ; WpHG § 15; ; StGB § 263; ; StGB § 264a

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Kausalität einer falschen Ad-hoc-Meldung für einen elf Monate später erfolgten Aktienkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 2, § 826; AktG § 400; BörsG § 88; StGB §§ 263, 264a
    Kausalität einer falschen Ad-hoc-Mitteilung für elf Monate später erfolgten Aktienkauf ("Infomatec")

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Leitsatz)

    Zur Frage der Kausalität fehlerhafter adhoc- Mitteilungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 298
  • NZG 2005, 404
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 01.10.2002 - 30 U 855/01

    Haftung des Vorstands einer AG für fehlerhafte Ad-hoc-Meldungen nur bei

    Auszug aus OLG München, 11.01.2005 - 30 U 335/02
    Die Unrichtigkeit der Ad-hoc-Mitteilung vom 19.5.1999 bzw. 20.5.1999 (Anlage K 14) und die Kenntnis der beiden Beklagten von der Unrichtigkeit hat der Senat im Rechtsstreit 30 U 855/01 (H gegen die beiden Beklagten) geprüft und bejaht (vgl. das dortige Endurteil vom 1. Oktober 2002, Seiten 10-16).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG München, 11.01.2005 - 30 U 335/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist davon auszugehen, dass die unrichtigen Meldungen keinen anderen Zweck hatten, als dem Börsenpublikum einen gestiegenen Unternehmenswert vorzuspiegeln und den Börsengang positiv zu beeinflussen (BGH vom 19. Juli 2004, II ZR 402/02).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2017 - 11 U 12/16

    Schadenersatz für Aktionär wegen falscher Sekundärmarktinformation

    Dabei hat das Gericht berücksichtigt, dass der Inhalt einer Ad-Hoc-Mitteilung nicht die einzige Ursache für die Anlageentscheidung sein muss und dass es deshalb ausreichen kann, wenn sie lediglich für die Erwerbsvorgänge mitursächlich geworden ist (OLG München NZG 2005, 404 [OLG München 11.01.2005 - 30 U 335/02] ).
  • LG Düsseldorf, 11.12.2020 - 10 O 366/19
    Insoweit ist es Sache des Anlegers, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass sein Wertpapiererwerb durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist (vgl. OLG München, Urteil vom 11.01.2005, 30 U 335/02, NZG 2005, 404).
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