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   OLG München, 25.03.1998 - 30 U 598/97   

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https://dejure.org/1998,15331
OLG München, 25.03.1998 - 30 U 598/97 (https://dejure.org/1998,15331)
OLG München, Entscheidung vom 25.03.1998 - 30 U 598/97 (https://dejure.org/1998,15331)
OLG München, Entscheidung vom 25. März 1998 - 30 U 598/97 (https://dejure.org/1998,15331)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1210
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 17.11.2011 - 28 U 109/11

    Rechte des Käufers bei behobenen Lackschäden eines Neufahrzeugs

    Während ein als Neuwagen verkaufter Pkw, der nach Verlassen des Herstellerwerks nicht ganz unerhebliche Lackschäden erlitten hat, nicht mehr "fabrikneu" ist, auch wenn die Schäden vor Übergabe durch Nachlackierung ausgebessert worden sind (BGH a.a.O.), gilt anderes bei geringfügigen Lackschäden, soweit sie fachgerecht beseitigt wurden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 20.04.1998, 32 U 159/97, NJW-RR 1998, 1212; OLG München, Urt. v. 25.03.1998, 30 U 598/97, NJW-RR 1998, 1210).
  • LG Saarbrücken, 22.10.2012 - 3 O 356/11

    Neuwagenkaufvertrag: Rücktritt wegen Lackschäden und fehlgeschlagener

    anders nur, soweit es sich um geringfügige Lackschäden handelt, die fachgerecht beseitigt wurden (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 20.04.1998, 32 U 159/97; OLG München, Urteil vom 25.03.1998, 30 U 598/97).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 28 U 179/04

    Erfordernis der Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Fahrzeugmangel

    Es gibt keinen vernünftigen Grund, dies nur deshalb anders zu beurteilen, weil dieser im Umfang, Erscheinungsbild, sowie technischen und finanziellen Beseitigungsaufwand geringfügige Produktionsmangel nicht schon vor der Auslieferung an den Kläger durch das Werk, sondern erst nachträglich durch eine Fachwerkstatt vorgenommen wird (vgl. insoweit OLG München in NJW-RR 1998, 1210; OLG Hamm in NJW-RR 1998, 1212 [1213]; siehe auch Reinking/Eggert, "Der Autokauf", 8. Aufl., Rdn. 217, 218).
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