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OLG München, 20.08.2013 - 30 UF 504/13 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Nördlingen, 23.01.2013 - 1 F 409/12
- OLG München, 20.08.2013 - 30 UF 504/13
- BGH, 23.07.2014 - XII ZB 489/13
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.02.2014 - XII ZB 25/13
Leistungsfähigkeitsprüfung bei Geltendmachung eines Anspruchs auf …
bb) Eine weitere Auffassung wendet den vorgenannten Rechenweg an, will dem Unterhaltspflichtigen aber von dem ihm - nach Abzug seines anteiligen individuellen Familienbedarfs - verbleibenden Einkommen einen Betrag in Höhe von 5 bis 7 % des Familienselbstbehalts zur persönlichen Verwendung belassen bzw. von dem darüber hinausgehenden verbleibenden Einkommen nur die Hälfte für den Elternunterhalt verwenden (OLG München Beschluss vom 20. August 2013 - 30 UF 504/13 - S. 8 und 11, nicht veröffentlicht).