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   BPatG, 19.02.2009 - 30 W (pat) 125/06   

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https://dejure.org/2009,29154
BPatG, 19.02.2009 - 30 W (pat) 125/06 (https://dejure.org/2009,29154)
BPatG, Entscheidung vom 19.02.2009 - 30 W (pat) 125/06 (https://dejure.org/2009,29154)
BPatG, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 30 W (pat) 125/06 (https://dejure.org/2009,29154)
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  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

    Auszug aus BPatG, 19.02.2009 - 30 W (pat) 125/06
    Wer zu den beteiligten Verkehrskreisen zählt, die neben den Herstellern und Händlern in erster Linie die Endabnehmer der betroffenen Waren umfassen (vgl. EuGH GRUR 2004, 682, 683 (Nr. 23 -25) "Bostongurka"), bestimmt sich nach den angemeldeten Waren und Dienstleistungen und deren üblicher bestimmungsgemäßer Verwendung, die nach dauerhaften charakteristischen Kriterien zu beurteilen ist, nicht nach Werbekonzeptionen, die jederzeit geändert werden können (vgl. BGH GRUR 2002, 340, 341 "Faberge).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 19.02.2009 - 30 W (pat) 125/06
    Bei der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d. h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 -marktfrisch).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 19.02.2009 - 30 W (pat) 125/06
    Als im Rechtssinn erheblich ist es dabei anzusehen, wenn die Mehrheit der angesprochenen Verkehrskreise in der Marke nicht mehr nur eine nicht unterscheidungskräftige Sachoder sonstige Angabe, sondern einen auf ein bestimmtes Unternehmen bezogenen kennzeichnenden Herkunftshinweis sieht (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 727 (Nr. 52) -Chiemsee; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 65) -Philips; BGH GRUR 2001, 1042, 1043 -REICH UND SCHOEN; GRUR 2006, 760, 762 -LOTTO; BPatG GRUR 2005, 337, 341 f. -VISAGE).
  • BPatG, 10.02.2005 - 24 W (pat) 338/03

    Fehlende Unterscheidungskraft einer angemeldeten Marke; Anforderungen und

    Auszug aus BPatG, 19.02.2009 - 30 W (pat) 125/06
    Als im Rechtssinn erheblich ist es dabei anzusehen, wenn die Mehrheit der angesprochenen Verkehrskreise in der Marke nicht mehr nur eine nicht unterscheidungskräftige Sachoder sonstige Angabe, sondern einen auf ein bestimmtes Unternehmen bezogenen kennzeichnenden Herkunftshinweis sieht (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 727 (Nr. 52) -Chiemsee; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 65) -Philips; BGH GRUR 2001, 1042, 1043 -REICH UND SCHOEN; GRUR 2006, 760, 762 -LOTTO; BPatG GRUR 2005, 337, 341 f. -VISAGE).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99

    Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke

    Auszug aus BPatG, 19.02.2009 - 30 W (pat) 125/06
    Wer zu den beteiligten Verkehrskreisen zählt, die neben den Herstellern und Händlern in erster Linie die Endabnehmer der betroffenen Waren umfassen (vgl. EuGH GRUR 2004, 682, 683 (Nr. 23 -25) "Bostongurka"), bestimmt sich nach den angemeldeten Waren und Dienstleistungen und deren üblicher bestimmungsgemäßer Verwendung, die nach dauerhaften charakteristischen Kriterien zu beurteilen ist, nicht nach Werbekonzeptionen, die jederzeit geändert werden können (vgl. BGH GRUR 2002, 340, 341 "Faberge).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 19.02.2009 - 30 W (pat) 125/06
    Allerdings darf die Prüfung dabei nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern sie muss vielmehr streng und vollständig ausfallen (vgl. EuGH WRP 2003, 735 -Libertel-Orange; a. a. O. -Postkantoor).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 19.02.2009 - 30 W (pat) 125/06
    Als im Rechtssinn erheblich ist es dabei anzusehen, wenn die Mehrheit der angesprochenen Verkehrskreise in der Marke nicht mehr nur eine nicht unterscheidungskräftige Sachoder sonstige Angabe, sondern einen auf ein bestimmtes Unternehmen bezogenen kennzeichnenden Herkunftshinweis sieht (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 727 (Nr. 52) -Chiemsee; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 65) -Philips; BGH GRUR 2001, 1042, 1043 -REICH UND SCHOEN; GRUR 2006, 760, 762 -LOTTO; BPatG GRUR 2005, 337, 341 f. -VISAGE).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.02.2009 - 30 W (pat) 125/06
    Als im Rechtssinn erheblich ist es dabei anzusehen, wenn die Mehrheit der angesprochenen Verkehrskreise in der Marke nicht mehr nur eine nicht unterscheidungskräftige Sachoder sonstige Angabe, sondern einen auf ein bestimmtes Unternehmen bezogenen kennzeichnenden Herkunftshinweis sieht (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 727 (Nr. 52) -Chiemsee; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 65) -Philips; BGH GRUR 2001, 1042, 1043 -REICH UND SCHOEN; GRUR 2006, 760, 762 -LOTTO; BPatG GRUR 2005, 337, 341 f. -VISAGE).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 19.02.2009 - 30 W (pat) 125/06
    Als im Rechtssinn erheblich ist es dabei anzusehen, wenn die Mehrheit der angesprochenen Verkehrskreise in der Marke nicht mehr nur eine nicht unterscheidungskräftige Sachoder sonstige Angabe, sondern einen auf ein bestimmtes Unternehmen bezogenen kennzeichnenden Herkunftshinweis sieht (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 727 (Nr. 52) -Chiemsee; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 65) -Philips; BGH GRUR 2001, 1042, 1043 -REICH UND SCHOEN; GRUR 2006, 760, 762 -LOTTO; BPatG GRUR 2005, 337, 341 f. -VISAGE).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 19.02.2009 - 30 W (pat) 125/06
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH MarkenR 2004, 39 -Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

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