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BPatG, 08.01.2009 - 30 W (pat) 159/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04
Euro Telekom
Auszug aus BPatG, 08.01.2009 - 30 W (pat) 159/05
So versteht der Verkehr beschreibende Angaben lediglich als Sachhinweis, wobei diese in der Wahrnehmung regelmäßig gegenüber kennzeichnenden weiteren Bestandteilen zurücktreten, zumal der Verkehr erfahrungsgemäß dazu neigt, mehrteilige Bezeichnungen in einer ihrer Merkbarkeit und Aussprechbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen (vgl. BGH GRUR 2007, 888, 890 -Euro Telekom). - BGH, 29.06.2006 - I ZR 110/03
Ichthyol II
Auszug aus BPatG, 08.01.2009 - 30 W (pat) 159/05
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, wobei von einer Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke auszugehen ist (…vgl. BGH WRP 2007, 183 Rz. 17 -Goldhase; GRUR 2006, 937 (938), Rz. 17 -Ichthyol II). - BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05
Pantohexal
Auszug aus BPatG, 08.01.2009 - 30 W (pat) 159/05
Denn insofern könnte diesem Bestandteil die erforderliche eigenständige kennzeichnende Stellung nicht abgesprochen werden, zumal er auch optisch vom weiteren Bestandteil abgesetzt ist, so dass um so mehr eine Klammerwirkung (vgl. BGH WRP 2008, 1345 -Pantogast; 2008, 1349 -Pantohexal) ausscheidet. - BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05
Pantogast
Auszug aus BPatG, 08.01.2009 - 30 W (pat) 159/05
Denn insofern könnte diesem Bestandteil die erforderliche eigenständige kennzeichnende Stellung nicht abgesprochen werden, zumal er auch optisch vom weiteren Bestandteil abgesetzt ist, so dass um so mehr eine Klammerwirkung (vgl. BGH WRP 2008, 1345 -Pantogast; 2008, 1349 -Pantohexal) ausscheidet. - BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 08.01.2009 - 30 W (pat) 159/05
Kollisionsbegründend ist ein solcher Bestandteil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Mitt. 2006, 519, 521 -Malteserkreuz) dann, wenn er den Gesamteindruck der Marke dergestalt prägt, dass neben ihm ein weiterer oder mehrere andere Bestandteile in den Hintergrund treten.