Weitere Entscheidung unten: BPatG, 01.12.2008

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   BPatG, 23.04.2009 - 30 W (pat) 166/06   

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https://dejure.org/2009,29680
BPatG, 23.04.2009 - 30 W (pat) 166/06 (https://dejure.org/2009,29680)
BPatG, Entscheidung vom 23.04.2009 - 30 W (pat) 166/06 (https://dejure.org/2009,29680)
BPatG, Entscheidung vom 23. April 2009 - 30 W (pat) 166/06 (https://dejure.org/2009,29680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 43 Abs. 1 S. 2 MarkenG
    Markenbenutzung muss auch ohne Hinweis des Gerichts glaubhaft gemacht werden

Verfahrensgang

 
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  • BPatG, 14.05.1996 - 24 W (pat) 152/95
    Auszug aus BPatG, 23.04.2009 - 30 W (pat) 166/06
    Der im Rahmen des Benutzungszwanges herrschende Beibringungsgrundsatz lässt es grundsätzlich auch nach der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung des § 139 ZPO nicht zu, die Widersprechende auf diese Verpflichtung zum Vortrag hinzuweisen (vgl. BPatG GRUR 1996, 981, 982 -ESTAVITAL m. w. N. zur früheren Rechtslage).

    Im Falle einer zulässigerweise erhobenen Einrede der Nichtbenutzung ist dies dann anzunehmen, wenn der Widerspruch ohne ernsthaften Versuch der erforderlichen Glaubhaftmachung weiterverfolgt wird (ständige Rechtsprechung, BPatG GRUR 1996, 981 f.; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. 2006, § 71 Rdn. 15 m. w. N.).

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   BPatG, 01.12.2008 - 30 W (pat) 166/06   

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https://dejure.org/2008,40848
BPatG, 01.12.2008 - 30 W (pat) 166/06 (https://dejure.org/2008,40848)
BPatG, Entscheidung vom 01.12.2008 - 30 W (pat) 166/06 (https://dejure.org/2008,40848)
BPatG, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - 30 W (pat) 166/06 (https://dejure.org/2008,40848)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 14.05.1996 - 24 W (pat) 152/95
    Auszug aus BPatG, 01.12.2008 - 30 W (pat) 166/06
    Der im Rahmen des Benutzungszwanges herrschende Beibringungsgrundsatz lässt es grundsätzlich auch nach der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung des § 139 ZPO nicht zu, die Widersprechende auf diese Verpflichtung zum Vortrag hinzuweisen (vgl. BPatG GRUR 1996, 981, 982 - ESTAVITAL m. w. N. zur früheren Rechtslage).

    Im Falle einer zulässigerweise erhobenen Einrede der Nichtbenutzung ist dies dann anzunehmen, wenn der Widerspruch ohne ernsthaften Versuch der erforderlichen Glaubhaftmachung weiterverfolgt wird (ständige Rechtsprechung, BPatG GRUR 1996, 981 f.; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. 2006, § 71 Rdn. 15 m. w. N.).

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