Rechtsprechung
BPatG, 15.02.2012 - 30 W (pat) 18/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "physiomobil" - Freihaltungsbedürfnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Löschung der Wortmarke "physiomobil" aufgrund Entgegenstehens absoluter Schutzhindernisser
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "physiomobil" - Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05
SPA II
Auszug aus BPatG, 15.02.2012 - 30 W (pat) 18/11
Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35, 36) - BIOMILD; BGH GRUR 2008, 900, 901 - Tz. 12 - SPA; GRUR 2006, 850, 856 - Tz. 35 - FUSSBALL WM 2006).Von einem die Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Begriff kann auch auszugehen sein, wenn das Markenwort verschiedene Bedeutungen hat (vgl. BGH GRUR 2008, 900, 901 - Tz. 15 - SPA; GRUR 2006, 760 - Tz. 14 - LOTTO), sein Inhalt vage ist (BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt) oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH GRUR 2004, 146 - Tz. 33 - DOUBLEMINT).
- EuGH, 23.10.2003 - C-191/01
EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN …
Auszug aus BPatG, 15.02.2012 - 30 W (pat) 18/11
Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35, 36) - BIOMILD; BGH GRUR 2008, 900, 901 - Tz. 12 - SPA; GRUR 2006, 850, 856 - Tz. 35 - FUSSBALL WM 2006).Von einem die Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Begriff kann auch auszugehen sein, wenn das Markenwort verschiedene Bedeutungen hat (vgl. BGH GRUR 2008, 900, 901 - Tz. 15 - SPA; GRUR 2006, 760 - Tz. 14 - LOTTO), sein Inhalt vage ist (BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt) oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH GRUR 2004, 146 - Tz. 33 - DOUBLEMINT).
- BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 15.02.2012 - 30 W (pat) 18/11
Von einem die Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Begriff kann auch auszugehen sein, wenn das Markenwort verschiedene Bedeutungen hat (vgl. BGH GRUR 2008, 900, 901 - Tz. 15 - SPA; GRUR 2006, 760 - Tz. 14 - LOTTO), sein Inhalt vage ist (BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt) oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH GRUR 2004, 146 - Tz. 33 - DOUBLEMINT).
- BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04
LOTTO
Auszug aus BPatG, 15.02.2012 - 30 W (pat) 18/11
Von einem die Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Begriff kann auch auszugehen sein, wenn das Markenwort verschiedene Bedeutungen hat (vgl. BGH GRUR 2008, 900, 901 - Tz. 15 - SPA; GRUR 2006, 760 - Tz. 14 - LOTTO), sein Inhalt vage ist (BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt) oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH GRUR 2004, 146 - Tz. 33 - DOUBLEMINT). - BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 15.02.2012 - 30 W (pat) 18/11
Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35, 36) - BIOMILD; BGH GRUR 2008, 900, 901 - Tz. 12 - SPA; GRUR 2006, 850, 856 - Tz. 35 - FUSSBALL WM 2006). - BPatG, 06.03.2003 - 25 W (pat) 225/01
Auszug aus BPatG, 15.02.2012 - 30 W (pat) 18/11
Mit diesen Bedeutungen wird "mobil" in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts seit langem bewertet (vgl. BPatG 25 W (pat) 149/02 - Rehamobil; BPatG 25 W (pat) 225/01 - Pflegemobil, beide veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts). - BPatG, 05.06.2003 - 25 W (pat) 149/02
Auszug aus BPatG, 15.02.2012 - 30 W (pat) 18/11
Mit diesen Bedeutungen wird "mobil" in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts seit langem bewertet (vgl. BPatG 25 W (pat) 149/02 - Rehamobil; BPatG 25 W (pat) 225/01 - Pflegemobil, beide veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts). - EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 15.02.2012 - 30 W (pat) 18/11
Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35, 36) - BIOMILD; BGH GRUR 2008, 900, 901 - Tz. 12 - SPA; GRUR 2006, 850, 856 - Tz. 35 - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 15.02.2012 - 30 W (pat) 18/11
Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35, 36) - BIOMILD; BGH GRUR 2008, 900, 901 - Tz. 12 - SPA; GRUR 2006, 850, 856 - Tz. 35 - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 15.02.2012 - 30 W (pat) 18/11
Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35, 36) - BIOMILD; BGH GRUR 2008, 900, 901 - Tz. 12 - SPA; GRUR 2006, 850, 856 - Tz. 35 - FUSSBALL WM 2006).
- OLG Karlsruhe, 07.05.2012 - 6 U 187/10
Markenverletzung: Einwand des Rechtsmissbrauchs wegen Markenlöschung bei …
Die Marke ist mittlerweile bestandskräftig wegen Bestehens absoluter Schutzhindernisse im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gelöscht (vgl. Beschluss des Bundespatentgerichts, Az: 30 W (pat) 18/11; Mitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 10.04.2012, Az. 303 59 740 - S 206/09 Lösch). - BPatG, 08.01.2019 - 29 W (pat) 4/17
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Prophysis" - …
Das Wort " physio " ist zwar von dem griechischen Wort "physis" abgeleitet und seit langem aus den Wörtern "Physiotherapie" und "Physiotherapeut" bekannt; das Wort " physio " hat sich zudem als Kurzwort für "Physiotherapie" bzw. "Physiotherapeut" durchgesetzt (vgl. BPatG, Beschluss vom 15.02.2012, 30 W (pat) 18/11 - physiomobil), so dass es eine beschreibende Angabe über deren Art und Bestimmung für die hier in Rede stehenden Waren der Physiotherapie sein mag. - BPatG, 21.05.2015 - 30 W (pat) 30/13
Markenbeschwerdeverfahren - "Arthromobil" - kein Freihaltungsbedürfnis - …
Zur Ungewöhnlichkeit trägt nicht zuletzt auch der Umstand bei, dass "mobil" als nachgestelltes Wortbildungselement in vergleichbar gebildeten und allgemein bekannten Begriffskombinationen wie z. B. "Rehamobil", "Physiomobil", "Pflegemobil" oder "Büchermobil" eine andere, vorliegend nicht in Betracht kommende Bedeutung als Hinweis auf eine vor Ort zu erbringende Leistung bzw. auf ein entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug besitzt (vgl. BPatG 30 W (pat) 18/11 - physiomobil; BPatG 25 W (pat) 149/02 - Rehamobil; BPatG 25 W (pat) 225/01 - Pflegemobil, alle veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts). - BPatG, 27.10.2022 - 30 W (pat) 42/21 Mit der Markenstelle ist allerdings davon auszugehen, dass bei der angemeldeten Bezeichnung mein Getränkemobil der nachgestellte Bestandteil Getränkemobil in Anbetracht des Umstands, dass "mobil" als Kurzform des Wortes "Automobil" in vergleichbar gebildeten Begriffskombinationen wie z. B. "Physiomobil", "Rehamobil" oder "Pflegemobil" mobile, fahrbare Vertriebs- und Erbringungsstätten von Waren und Dienstleistungen bezeichnet (vgl. BPatG 30 W (pat) 18/11 - physiomobil; 25 W (pat) 149/02 - Rehamobil; BPatG 25 W (pat) 225/01 - Pflegemobil, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts), als Bezeichnung eines Fahrzeugs, das dazu geeignet und bestimmt ist, Getränke zu transportieren (Getränketransporter) bzw. als Bezeichnung einer mobilen Vertriebsstätte von Getränkeprodukten verstanden wird, worunter auch nicht motorisierte und selbständig fahrbare Anhänger fallen können.