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   BPatG, 02.07.2007 - 30 W (pat) 183/05   

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BPatG, 02.07.2007 - 30 W (pat) 183/05 (https://dejure.org/2007,27096)
BPatG, Entscheidung vom 02.07.2007 - 30 W (pat) 183/05 (https://dejure.org/2007,27096)
BPatG, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - 30 W (pat) 183/05 (https://dejure.org/2007,27096)
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  • BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 154/99
    Auszug aus BPatG, 02.07.2007 - 30 W (pat) 183/05
    Wie die Markenstelle unter Verweis auf die Entscheidung des BPatG in 33 W (pat) 154/99 - McCool/Kool (vgl. PAVIS PROMA) und die dort genannten Fundstellen (vgl. z. B. Brockhaus, Die Enzyklopädie in 24 Bänden, 20. Auflage, Bd. 14, 1998, S. 379 - 383; OLG München Mitt. 1996, 92, 94 - McDonald/McShirt; OLG Karlsruhe GRUR 1992, 460, 462 - McChinese/ McDonald's) zutreffend festgestellt hat, sind den deutschen Verkehrskreisen entsprechend gebildete Familiennamen allgemein geläufig wie beispielsweise "McDonald", "McCartney", "McLaren" etc., wobei üblicherweise sowohl die aneinander gerückte als auch die abgesetzte Schreibweise des Präfixes "Mc" bzw. "Mac" verwendet wird (vgl. auch BPatG 27 W (pat) 248/99 - Mac One/MAC in PAVIS PROMA).

    Wie die Markenstelle unter Verweis auf die die Entscheidung des BPatG in 33 W (pat) 154/99 - McCool/Kool (vgl. PAVIS PROMA) und die dort genannten Fundstellen (vgl. Marken-Lexikon 1999, Bd. M-N, S. 5536 - 5544; OLG München a. a. O; OLG Karlsruhe a. a. O; OLG München, GRUR 1996, 63, 65 - McDonald's/Mac Fash) zutreffend festgestellt hat, sind derartige "sprechende" markenmäßige Kennzeichnungen, die nicht nur durch die Markenserie "McChicken", "McDrive", "McPizza", "McExpress", "McKids", "McSnack" etc. des Fast-Food-Unternehmens McDonald's, sondern auch auf verschiedenen sonstigen Waren- und Dienstleistungsgebieten Verbreitung gefunden haben, den angesprochenen Verkehrskreisen vertraut.

    Auch die angegriffene Marke erhält ihre schutzbegründende Eigenart gerade durch die Voranstellung des Namenspräfixes "Mac" vor einen beschreibenden Bestandteil und die daraus folgende individualisierende Personalisierung des an sich schutzunfähigen Ausdrucks (vgl. BPatG 33 W (pat) 154/99 - Mc Cool/Kool a. a. O.).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 02.07.2007 - 30 W (pat) 183/05
    Für die Annahme, den Widerspruchsmarken komme, wie vorgetragen, ein extrem weiter Schutzbereich zu, fehlen jedoch die erforderlichen konkreten Angaben der Widersprechenden zu Umsatzzahlen, Marktanteilen und Werbeaufwendungen bezogen auf die jeweiligen Widerspruchsmarken und im Vergleich zu Mitbewerbern (vgl. EuGH MarkenR 1999, 236, 239 (Nr. 23, 24) - Lloyd; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 60-62) - Philips; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV; GRUR 2003, 1040, 1044 - Kinder; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. § 9 Rdn. 189 ff. m. w. N.).

    Insoweit scheidet insbesondere bei schutzunfähigen Bestandteilen eine Verwechslungsgefahr schon aus Rechtsgründen aus, da aus diesen Bestandteilen keine gesonderten Rechte hergeleitet werden können (vgl. BGH GRUR 2001, 1158, 1160 Dorf MÜNSTERLAND; BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rdn. 221, 274 m. w. N.).

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 02.07.2007 - 30 W (pat) 183/05
    Diese werden nach dem Grundsatz, dass der Verkehr bei Wort/Bildmarken dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform eine prägende Bedeutung beimisst (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 URLAUB DIREKT; GRUR 2006, 60, 62 (Nr. 20) coccodrillo) und angesichts ihrer werbeüblichen graphischen Gestaltung mit ihrem Wortbestandteil "MAC" benannt werden.

    Insoweit scheidet insbesondere bei schutzunfähigen Bestandteilen eine Verwechslungsgefahr schon aus Rechtsgründen aus, da aus diesen Bestandteilen keine gesonderten Rechte hergeleitet werden können (vgl. BGH GRUR 2001, 1158, 1160 Dorf MÜNSTERLAND; BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rdn. 221, 274 m. w. N.).

  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

    Auszug aus BPatG, 02.07.2007 - 30 W (pat) 183/05
    Indessen sprechen die zu vergleichenden (abweichenden) Markenteile insbesondere dann gegen eine mittelbare Verwechslungsgefahr, wenn sie sich mit dem gemeinsamen Bestandteil zu eigenen, in sich geschlossenen Gesamtbegriffen verbinden, die von der Vorstellung wegführen, es handele sich um Serienmarken eines Unternehmens (vgl. BGH GRUR 1998, 932, 934 MEISTERBRAND; GRUR 1999, 735 POLYFLAM/MONOFLAM).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 02.07.2007 - 30 W (pat) 183/05
    Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken übereinstimmend enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 Bayer/ BeiChem; GRUR 2002, 542, 544 BIG; GRUR 2002, 544, 547 BANK 24).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 02.07.2007 - 30 W (pat) 183/05
    Indessen sprechen die zu vergleichenden (abweichenden) Markenteile insbesondere dann gegen eine mittelbare Verwechslungsgefahr, wenn sie sich mit dem gemeinsamen Bestandteil zu eigenen, in sich geschlossenen Gesamtbegriffen verbinden, die von der Vorstellung wegführen, es handele sich um Serienmarken eines Unternehmens (vgl. BGH GRUR 1998, 932, 934 MEISTERBRAND; GRUR 1999, 735 POLYFLAM/MONOFLAM).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 02.07.2007 - 30 W (pat) 183/05
    Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken übereinstimmend enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 Bayer/ BeiChem; GRUR 2002, 542, 544 BIG; GRUR 2002, 544, 547 BANK 24).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 02.07.2007 - 30 W (pat) 183/05
    Jedoch können, wie vorliegend das Wort "MAC", kennzeichnungsschwache oder schutzunfähige Elemente auch unter dem Gesichtspunkt einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne nicht kollisionsbegründend wirken (vgl. BGH GRUR 2000, 608, 610 ARD-1).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 02.07.2007 - 30 W (pat) 183/05
    Demgemäß bleibt auch ein sachbeschreibender Bestandteil bei der Feststellung des Gesamteindrucks nicht außer Betracht, sondern ist mit zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2004, 779, 782 Zwilling/Zweibrüder; a. a. O. NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRA-FLEX).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 02.07.2007 - 30 W (pat) 183/05
    Das setzt voraus, dass er eine selbständig kennzeichnende Funktion aufweist und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 2000, 233, 234 RAUCH/ELFI RAUCH; GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rdn. 232 ff. m. w. N.).
  • BGH, 22.02.2001 - I ZR 194/98

    Dorf MÜNSTERLAND; Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

  • EuG, 07.07.2005 - T-385/03

    Miles International / OHMI - Biker Miles (Biker Miles) - Gemeinschaftsmarke -

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • BPatG, 27.03.2001 - 27 W (pat) 248/99
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

  • BPatG, 15.10.1997 - 32 W (pat) 31/97
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

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Rechtsprechung
   BPatG, 26.11.2007 - 30 W (pat) 183/05   

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https://dejure.org/2007,82874
BPatG, 26.11.2007 - 30 W (pat) 183/05 (https://dejure.org/2007,82874)
BPatG, Entscheidung vom 26.11.2007 - 30 W (pat) 183/05 (https://dejure.org/2007,82874)
BPatG, Entscheidung vom 26. November 2007 - 30 W (pat) 183/05 (https://dejure.org/2007,82874)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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