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   BPatG, 14.05.2009 - 30 W (pat) 22/08   

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BPatG, 14.05.2009 - 30 W (pat) 22/08 (https://dejure.org/2009,27211)
BPatG, Entscheidung vom 14.05.2009 - 30 W (pat) 22/08 (https://dejure.org/2009,27211)
BPatG, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 30 W (pat) 22/08 (https://dejure.org/2009,27211)
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  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 14.05.2009 - 30 W (pat) 22/08
    Nach der Rechtsprechung besitzen Wortmarken vor allem dann keine die Ursprungsidentität gewährleistende Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden, ohne weiteres und ohne Unklarheiten fassbaren beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen oder geläufigen Wörtern einer fremden Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) -Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1153 -antiKALK; GRUR 2002, 1070, 1071 -Bar jeder Vernunft; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; a. a. O. (Nr. 19) -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 14.05.2009 - 30 W (pat) 22/08
    Nach der Rechtsprechung besitzen Wortmarken vor allem dann keine die Ursprungsidentität gewährleistende Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden, ohne weiteres und ohne Unklarheiten fassbaren beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen oder geläufigen Wörtern einer fremden Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) -Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1153 -antiKALK; GRUR 2002, 1070, 1071 -Bar jeder Vernunft; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; a. a. O. (Nr. 19) -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 14.05.2009 - 30 W (pat) 22/08
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 806 (Nr. 35) -Philips; GRUR 2003, 514, 517 (Nr. 40) -Linde, Winward, Rado; GRUR 2004, 428, 431 (Nr. 48) -Henkel; GRUR 2008, 608, 610 (Nr. 59) EUROHYPO; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 18) -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 14.05.2009 - 30 W (pat) 22/08
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die beanspruchten Waren und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren abzustellen ist (vgl. EuGH a. a. O. (Nr. 41) -Linde, Winward, Rado; a. a. O. (Nr. 50) -Henkel; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 24) -SAT.2; BGH a. a. O. (Nr. 18) -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 14.05.2009 - 30 W (pat) 22/08
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 806 (Nr. 35) -Philips; GRUR 2003, 514, 517 (Nr. 40) -Linde, Winward, Rado; GRUR 2004, 428, 431 (Nr. 48) -Henkel; GRUR 2008, 608, 610 (Nr. 59) EUROHYPO; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 18) -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 14.05.2009 - 30 W (pat) 22/08
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 806 (Nr. 35) -Philips; GRUR 2003, 514, 517 (Nr. 40) -Linde, Winward, Rado; GRUR 2004, 428, 431 (Nr. 48) -Henkel; GRUR 2008, 608, 610 (Nr. 59) EUROHYPO; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 18) -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 14.05.2009 - 30 W (pat) 22/08
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 806 (Nr. 35) -Philips; GRUR 2003, 514, 517 (Nr. 40) -Linde, Winward, Rado; GRUR 2004, 428, 431 (Nr. 48) -Henkel; GRUR 2008, 608, 610 (Nr. 59) EUROHYPO; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 18) -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 14.05.2009 - 30 W (pat) 22/08
    Zu berücksichtigen ist außerdem, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen i. d. R. so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. EuGH a. a. O. (Nr. 53) -Henkel; BGH MarkenR 2000, 420, 421 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.05.2009 - 30 W (pat) 22/08
    Nach der Rechtsprechung besitzen Wortmarken vor allem dann keine die Ursprungsidentität gewährleistende Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden, ohne weiteres und ohne Unklarheiten fassbaren beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen oder geläufigen Wörtern einer fremden Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) -Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1153 -antiKALK; GRUR 2002, 1070, 1071 -Bar jeder Vernunft; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; a. a. O. (Nr. 19) -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.05.2009 - 30 W (pat) 22/08
    Nach der Rechtsprechung besitzen Wortmarken vor allem dann keine die Ursprungsidentität gewährleistende Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden, ohne weiteres und ohne Unklarheiten fassbaren beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen oder geläufigen Wörtern einer fremden Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) -Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1153 -antiKALK; GRUR 2002, 1070, 1071 -Bar jeder Vernunft; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; a. a. O. (Nr. 19) -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

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