Rechtsprechung
BPatG, 10.11.2003 - 30 W (pat) 220/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,27225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- BPatG, 10.11.2003 - 30 W (pat) 220/02
- BPatG, 18.12.2003 - 30 W (pat) 220/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.11.1991 - I ZR 24/90
Verwechslungsgefahr bei Branchen-und Warenidentität - "dib"
Auszug aus BPatG, 10.11.2003 - 30 W (pat) 220/02
Das zusätzliche Schlußa bei der angegriffenen Marke kann diese nicht aus dem Schutzbereich der Widerspruchsmarke herausführen (vgl etwa BGH GRUR 1992, 110 dipa/dib).
- BPatG, 23.08.2010 - 25 W (pat) 124/09
Markenbeschwerdeverfahren - "BIOGRAN ® (Wort-Bild-Marke)/GRAN" - Warenidentität - …
Die von der Widersprechenden genannte Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 10. November 2003 -30 W (pat) 220/02 stehe dieser Einschätzung nicht entgegen, da insoweit auf die Bekanntheit als Firmenschlagwort und eine besonders starke Kennzeichnungskraft der dortigen Widerspruchsmarke abgestellt worden sei.
Rechtsprechung
BPatG, 18.12.2003 - 30 W (pat) 220/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,58588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 10.11.2003 - 30 W (pat) 220/02
- BPatG, 18.12.2003 - 30 W (pat) 220/02
Wird zitiert von ...
- BPatG, 17.08.2007 - 24 W (pat) 7/06 Eine Vernachlässigung des Bestandteils "Bio" habe auch das Bundespatentgericht in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2003, 30 W (pat) 220/02 - "Bionorma/NORMA", abgelehnt, weil "Bio" im Gegensatz zu Zusätzen wie "aktiv, forte" oder "extra" keine derartige, lediglich verstärkende Angabe sei, sondern einen eigenen Bedeutungsgehalt habe.
Aus den dargelegten Gründen kann auch nicht der Ausnahmefall einer sog. "Abspaltung" (vgl. u. a. BPatGE 10, 93, 95 f. "EXTRAVERAL/Verla"; BPatG GRUR 1994, 122, 123 f. "BIONAPLUS") angenommen und davon ausgegangen werden, die angesprochenen Verkehrskreise würden den Wortbestandteil "Bio-" als einen dem Kennzeichen nicht zugehörigen glatt beschreibenden Zusatz gedanklich abspalten (vgl. hierzu auch BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 220/02 "Bionorma/NORMA").