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   BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 25/07   

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BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 25/07 (https://dejure.org/2008,32113)
BPatG, Entscheidung vom 24.11.2008 - 30 W (pat) 25/07 (https://dejure.org/2008,32113)
BPatG, Entscheidung vom 24. November 2008 - 30 W (pat) 25/07 (https://dejure.org/2008,32113)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 25/07
    Im Gemeinschaftsmarkenrecht gelten dieselben Grundsätze (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 431 f. -Nr. 60 ff. -Henkel; EuGH GRUR -BioID), wobei ausländische Voreintragungen noch weniger erheblich sind.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 25/07
    Bei der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d. h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 -marktfrisch).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 25/07
    Hieraus erwächst auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 -Autofelge; BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; a. a. O. -LOKMAUS; GRUR 2008, 1093, 1095 Rn. 18 -Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG 24 W (pat) 121/05 -Papaya).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 25/07
    Allerdings darf die Prüfung dabei nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern sie muss vielmehr streng und vollständig ausfallen (vgl. EuGH WRP 2003, 735 -Libertel-Orange; a. a. O. -Postkantoor).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 25/07
    Hieraus erwächst auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 -Autofelge; BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; a. a. O. -LOKMAUS; GRUR 2008, 1093, 1095 Rn. 18 -Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG 24 W (pat) 121/05 -Papaya).
  • BPatG, 11.05.2004 - 27 W (pat) 197/03
    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 25/07
    "Open" bezeichnet in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, bei Datenverarbeitungsund Kommunikationssystemen Standards und Schnittstellen möglichst weitgehend offen zu halten bzw. als Hinweis auf ein Produkt mit frei verfügbarem Quellcode (vgl. 27 W (pat) 197/03 -openCTI).
  • BPatG, 17.02.2004 - 24 W (pat) 197/03
    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 25/07
    plattformunabhängig" zu verstehen (vgl. BPatG, 24 W (pat) 197/03 -b2bopen).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 25/07
    Hieraus erwächst auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 -Autofelge; BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; a. a. O. -LOKMAUS; GRUR 2008, 1093, 1095 Rn. 18 -Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG 24 W (pat) 121/05 -Papaya).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 25/07
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH MarkenR 2004, 39 -City Service).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 25/07
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH MarkenR 2004, 99 -Postkantoor).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

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