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   BPatG, 09.07.2009 - 30 W (pat) 53/09   

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BPatG, 09.07.2009 - 30 W (pat) 53/09 (https://dejure.org/2009,19664)
BPatG, Entscheidung vom 09.07.2009 - 30 W (pat) 53/09 (https://dejure.org/2009,19664)
BPatG, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 30 W (pat) 53/09 (https://dejure.org/2009,19664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Hausärztliche Vereinigung Deutschland" als Marke für Medizinbereich nicht eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Hausärztliche Vereinigung..." als Marke nicht unterscheidungskräftig

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 09.07.2009 - 30 W (pat) 53/09
    Selbst wenn der Begriff "Hausärztliche Vereinigung Deutschland" auf eine Wortschöpfung durch den Anmelder zurückzuführen wäre, so ist er doch sprachüblich gebildet, ohne weiteres verständlich und deshalb zur Beschreibung der Dienstleistungen geeignet, so dass seine freie Benutzung durch Dritte gewährleistet sein muss (vgl. BGH GRUR 2005, 578, 580 -LOKMAUS).

    Zum anderen erwächst selbst aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 -Autofelge; BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; GRUR 2005, 578 -LOKMAUS; EuGH a. a. O. -BioID; BPatG PMZ 2007, 160 -Papaya; vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 25, 26 m. w. N.).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 09.07.2009 - 30 W (pat) 53/09
    Bei derartigen, aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, soweit die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 -SAT.2; GRUR 2006, 229, 230 -BioID).

    Die Wortfolge "Hausärztliche Vereinigung Deutschland" in ihrer Gesamtheit enthält keinen Aussagegehalt, der über die Bedeutung ihrer einzelnen Bestandteile hinausgeht (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 29 -BioID).

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 09.07.2009 - 30 W (pat) 53/09
    Zum anderen erwächst selbst aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 -Autofelge; BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; GRUR 2005, 578 -LOKMAUS; EuGH a. a. O. -BioID; BPatG PMZ 2007, 160 -Papaya; vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 25, 26 m. w. N.).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 09.07.2009 - 30 W (pat) 53/09
    Zum anderen erwächst selbst aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 -Autofelge; BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; GRUR 2005, 578 -LOKMAUS; EuGH a. a. O. -BioID; BPatG PMZ 2007, 160 -Papaya; vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 25, 26 m. w. N.).
  • BPatG, 30.06.2008 - 30 W (pat) 76/06
    Auszug aus BPatG, 09.07.2009 - 30 W (pat) 53/09
    Hiergegen hat der Anmelder Beschwerde eingelegt und ausgeführt, die von der Markenstelle angeführte Entscheidung des Bundespatentgerichts -30 W (pat) 76/06 -Kassenhausärztliche Vereinigung -könne nach der Entscheidung des BGH vom 31. Juli 2008 -I ZR 171/05 "Haus & Grund II" zur Frage des kennzeichenrechtlichen Schutzes von Verbandsnamen nicht mehr herangezogen werden.
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 09.07.2009 - 30 W (pat) 53/09
    Bei derartigen, aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, soweit die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 -SAT.2; GRUR 2006, 229, 230 -BioID).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 09.07.2009 - 30 W (pat) 53/09
    Dies ist dann der Fall, wenn sich den angesprochenen Abnehmern eine konkret beschreibende Angabe ohne die Notwendigkeit besonderer Denkprozesse unmittelbar erschließt (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 26) -Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 09.07.2009 - 30 W (pat) 53/09
    Dies ist dann der Fall, wenn sich den angesprochenen Abnehmern eine konkret beschreibende Angabe ohne die Notwendigkeit besonderer Denkprozesse unmittelbar erschließt (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 26) -Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 09.07.2009 - 30 W (pat) 53/09
    Von einem die Dienstleistungen beschreibenden Begriff kann auch auszugehen sein, wenn das Markenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Dienstleistungen beschreibt (vgl. BGH GRUR 2008, 900 -903 -SPA II).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 09.07.2009 - 30 W (pat) 53/09
    Vor allem bei Oberbegriffen oder Sammelbezeichnungen -wie es vorliegend der Fall ist -ist eine gewisse Allgemeinheit und Unschärfe sogar unvermeidbar, um den gewünschten möglichst weiten Bereich warenoder dienstleistungsbezogener Eigenschaften beschreibend erfassen zu können (vgl. BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05

    Haus & Grund II

  • EuG, 15.10.2003 - T-295/01

    Nordmilch / HABM (OLDENBURGER)

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BPatG, 13.12.2013 - 24 W (pat) 59/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "ISETsolar (Wort-Bild-Marke)/ISET

    Auch ähnlich gebildete Bezeichnungen von Einrichtungen, Vereinen und Verbänden sind (meist) für nicht unterscheidungskräftig erachtet worden (vgl. z. B. BPatG, B. v. 22.03.2012, Az. 30 W (pat) 73/11 - Hochschulkrankenhaus Köln; BPatG, B. v. 4.10.2006, Az. 32 W (pat) 230/04 - German Pain Association e. V.; B. v. 9.7.2009, Az. 30 W (pat) 53/09 - Hausärztliche Vereinigung Deutschland; a. A. aber BPatG, GRUR 2010, 342 - German Poker Players Association).
  • BPatG, 22.07.2011 - 24 W (pat) 43/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Deutsches Institut für Menschenrechte" - keine

    Auch ähnlich gebildete Bezeichnungen von Vereinen und Verbänden auf nationaler - oder auch regionaler - Ebene sind (meist) für nicht unterscheidungskräftig erachtet worden (vgl. z. B. BPatG, Beschluss vom 4. Oktober 2006, 32 W (pat) 230/04 - German Pain Association e. V.; Beschluss vom 9. Juli 2009, 30 W (pat) 53/09 - Hausärztliche Vereinigung Deutschland); entsprechendes gilt für sog. Event-Bezeichnungen (z. B. BPatG, Beschluss vom 16. Januar 2008, 32 W (pat) 84/06 - Deutscher SportpresseBall).
  • BPatG, 03.05.2011 - 24 W (pat) 43/10

    "Deutsches Institut für Menschenrechte" nicht als Marke eintragbar

    Auch ähnlich gebildete Bezeichnungen von Vereinen und Verbänden auf nationaler - oder auch regionaler - Ebene sind (meist) für nicht unterscheidungskräftig erachtet worden (vgl. z.B. BPatG, Beschluss vom 4. Oktober 2006, 32 W (pat) 230/04 -German Pain Association e.V.; Beschluss vom 9. Juli 2009, 30 W (pat) 53/09 - Hausärztliche Vereinigung Deutschland); entsprechendes gilt für sog. Event-Bezeichnungen (z.B. BPatG, Beschluss vom 16. Januar 2008, 32 W (pat) 84/06 - Deutscher SportpresseBall).
  • BPatG, 17.04.2013 - 29 W (pat) 563/12

    Unterscheidungskraft der Wortfolge "Gesamtverband Autoteile-Handel"

    Vergleichbare Instituts-, Verbands- oder Vereinsbezeichnungen, wie z. B. "Deutsches Institut für Menschenrechte" (BPatG 24 W (pat) 43/10), "Deutsches Notarinstitut" (BPatGE 48, 65), "German Pain Association e. V." (BPatG 32 W (pat) 230/04) oder "Hausärztliche Vereinigung Deutschland (BPatG 30 W (pat) 53/09) seien ebenfalls als nicht unterscheidungskräftig angesehen worden.
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