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   BPatG, 21.10.2002 - 30 W (pat) 6/02   

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BPatG, 21.10.2002 - 30 W (pat) 6/02 (https://dejure.org/2002,22568)
BPatG, Entscheidung vom 21.10.2002 - 30 W (pat) 6/02 (https://dejure.org/2002,22568)
BPatG, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 30 W (pat) 6/02 (https://dejure.org/2002,22568)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.10.2002 - 30 W (pat) 6/02
    Wegen des in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar im Vordergrund stehenden rein beschreibenden Begriffsinhalts der angemeldeten Wortzusammensetzung und der lediglich einfachen werbeüblichen Gestaltung des Schriftbildes fehlt der angemeldeten Marke auch jegliche Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (vgl ua BGH GRUR 2001, 1153 - antiKalk; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus BPatG, 21.10.2002 - 30 W (pat) 6/02
    Das zum Grundwortschatz der englischen Sprache gehörende Wort "line" bedeutet "Linie" (vgl Weis, Grund- und Aufbauwortschatz, Englisch, S 61) und bezeichnet in Kombination mit anderen Begriffen eine bestimmte Produktlinie oder Produktgruppe mit gemeinsamen Konstruktions- und Ausstattungsmerkmalen, und zwar nicht nur im Modebereich (vgl BGH GRUR 1996, 68 - COTTON LINE), sondern auf vielen Waren- und Dienstleistungsgebieten (vgl BPatG GRUR 1996, 883 - BLUE LINE; EuG MarkenR 2000, 70 - Companyline).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 21.10.2002 - 30 W (pat) 6/02
    Wegen des in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar im Vordergrund stehenden rein beschreibenden Begriffsinhalts der angemeldeten Wortzusammensetzung und der lediglich einfachen werbeüblichen Gestaltung des Schriftbildes fehlt der angemeldeten Marke auch jegliche Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (vgl ua BGH GRUR 2001, 1153 - antiKalk; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch).
  • BGH, 08.12.1994 - I ZB 15/92

    "U-Key"; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis bei einem fremdsprachigen

    Auszug aus BPatG, 21.10.2002 - 30 W (pat) 6/02
    Nur wenn sich für den Ausdruck auch in Verbindung mit diesen kein eindeutiger Sinngehalt erkennen läßt, ist er ob dieser unbestimmten Aussagekraft nicht zur Beschreibung geeignet (vgl BGH GRUR 1995, 269 - U-KEY; BlPMZ 1997, 360 - à la Carte).
  • BPatG, 29.05.2000 - 30 W (pat) 247/99
    Auszug aus BPatG, 21.10.2002 - 30 W (pat) 6/02
    Der Markenbestandteil "HighQ" ist im Bereich der Technik - ebenso wie die Bezeichnung "HiQ" (vgl BPatG 30 W (pat) 247/99 - HiQ, veröffentlicht bei PAVIS PROMA CD-ROM) - eine Kurzform von "High quality"; das ist der englische Ausdruck für "hochwertig" (wörtlich: hohe Qualität), der in dieser Form und Bedeutung auch beschreibend verwendet wird.
  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.10.2002 - 30 W (pat) 6/02
    Die angenommene warenbeschreibende Sachaussage geht entgegen der Ansicht der Anmelderin auch nicht auf eine unzulässige zergliedernde Betrachtung des Anmeldezeichens zurück (vgl BGH GRUR 1996, 771- THE HOME DEPOT).
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