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   BPatG, 23.04.2009 - 30 W (pat) 64/08   

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BPatG, 23.04.2009 - 30 W (pat) 64/08 (https://dejure.org/2009,26771)
BPatG, Entscheidung vom 23.04.2009 - 30 W (pat) 64/08 (https://dejure.org/2009,26771)
BPatG, Entscheidung vom 23. April 2009 - 30 W (pat) 64/08 (https://dejure.org/2009,26771)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 23.04.2009 - 30 W (pat) 64/08
    Selbst wenn der Begriff "Swiss Aesthetic Group" auf eine Wortschöpfung durch die Anmelderin zurückzuführen wäre, so ist er doch sprachüblich gebildet, ohne weiteres verständlich und deshalb zur Beschreibung der Waren und Dienstleistungen geeignet, so dass seine freie Benutzung durch Dritte gewährleistet sein muss (vgl. BGH GRUR 2005, 578, 580 -LOKMAUS).

    Zum anderen erwächst selbst aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 -Autofelge; BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; GRUR 2005, 578 -LOKMAUS; BGH GRUR 2008, 1093, 1095 [18] -Marlene-Dietrich-Bildnis; EuGH a. a. O. -BioID; BPatG PMZ 2007, 160 -Papaya; vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 25, 26 m. w. N.).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 23.04.2009 - 30 W (pat) 64/08
    Bei derartigen, aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, soweit die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 -SAT.2; GRUR 2006, 229, 230 -BioID).

    Die aus beschreibenden Bestandteilen sprachüblich zusammengesetzte Wortfolge "Swiss Aesthetic Group" in ihrer Gesamtheit enthält damit keinen Aussagegehalt, der über die Bedeutung ihrer einzelnen Bestandteile hinausgeht (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 29 -BioID).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 23.04.2009 - 30 W (pat) 64/08
    Bei derartigen, aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, soweit die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 -SAT.2; GRUR 2006, 229, 230 -BioID).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 23.04.2009 - 30 W (pat) 64/08
    Zum anderen erwächst selbst aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 -Autofelge; BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; GRUR 2005, 578 -LOKMAUS; BGH GRUR 2008, 1093, 1095 [18] -Marlene-Dietrich-Bildnis; EuGH a. a. O. -BioID; BPatG PMZ 2007, 160 -Papaya; vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 25, 26 m. w. N.).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 23.04.2009 - 30 W (pat) 64/08
    Dies ist dann der Fall, wenn sich den angesprochenen Abnehmern eine konkret beschreibende Angabe ohne die Notwendigkeit besonderer Denkprozesse unmittelbar erschließt, wobei auch bei der Kombination fremdsprachiger Wörter die Verständnisfähigkeit des inländischen Publikums vor allem durch den gemeinsamen europäischen Markt nicht zu gering veranschlagt werden darf (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 26) -Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 253, 260 m. w. N.).
  • EuG, 15.10.2003 - T-295/01

    Nordmilch / HABM (OLDENBURGER)

    Auszug aus BPatG, 23.04.2009 - 30 W (pat) 64/08
    Dabei besteht bei Namen von Ländern oder sonst wirtschaftlich bedeutenden Örtlichkeiten eine grundsätzliche Vermutung dafür, dass sie als geographische Herkunftsangaben zur freien Verwendung benötigt werden (vgl. EuG GRUR 2004, 148 -OLDENBURGER; Ströbele/Hacker § 8 Rdn. 221 m. w. N.).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 23.04.2009 - 30 W (pat) 64/08
    Dabei nimmt der Verkehr Kennzeichen von Waren und Dienstleistungen regelmäßig in der Form auf, wie sie ihm entgegentreten und ist erfahrungsgemäß wenig geneigt, sie begrifflich zu analysieren, um beschreibende Bedeutungen herauslesen zu können, so dass die angemeldete Wortfolge in ihrer Gesamtheit der Beurteilung zugrunde zu legen und keine zergliedernde Analyse vorzunehmen ist (vgl. BGH GRUR 2001, 162 -164 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 23.04.2009 - 30 W (pat) 64/08
    Dies ist dann der Fall, wenn sich den angesprochenen Abnehmern eine konkret beschreibende Angabe ohne die Notwendigkeit besonderer Denkprozesse unmittelbar erschließt, wobei auch bei der Kombination fremdsprachiger Wörter die Verständnisfähigkeit des inländischen Publikums vor allem durch den gemeinsamen europäischen Markt nicht zu gering veranschlagt werden darf (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 26) -Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 253, 260 m. w. N.).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 23.04.2009 - 30 W (pat) 64/08
    Zum anderen erwächst selbst aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 -Autofelge; BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; GRUR 2005, 578 -LOKMAUS; BGH GRUR 2008, 1093, 1095 [18] -Marlene-Dietrich-Bildnis; EuGH a. a. O. -BioID; BPatG PMZ 2007, 160 -Papaya; vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 25, 26 m. w. N.).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 23.04.2009 - 30 W (pat) 64/08
    Dies ist dann der Fall, wenn sich den angesprochenen Abnehmern eine konkret beschreibende Angabe ohne die Notwendigkeit besonderer Denkprozesse unmittelbar erschließt, wobei auch bei der Kombination fremdsprachiger Wörter die Verständnisfähigkeit des inländischen Publikums vor allem durch den gemeinsamen europäischen Markt nicht zu gering veranschlagt werden darf (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 26) -Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 253, 260 m. w. N.).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

  • BPatG, 12.11.2020 - 30 W (pat) 509/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Metropolitan Aesthetics" - fehlende

    Bei dem nachgestellten Substantiv "aesthetics" handelt es sich um die fast identische und daher für den inländischen Verkehr ohne weiteres verständliche englische Entsprechung des deutschen Begriffs "Ästhetik", welcher als aus dem Griechischen stammendes Fremdwort mit der Bedeutung "Wissenschaft, Lehre vom Schönen; das stilvoll Schöne; Schönheit" (vgl. DUDEN-online zu "Ästhetik" bzw. https://dictionary.cambridge.org/de/ worterbuch/englisch /aesthetics zu "aesthetics") in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen ist (vgl. dazu bereits BPatG 30 W (pat) 64/08 vom 23. April 2009 - Swiss Aesthetic Group; veröffentlicht unter BeckRS 2009, 18250).

    Ferner haben sich die Begriffe "aesthetics/Ästhetik" über den vorgenannten Bereich der kosmetischen Schönheitspflege hinaus auch im Bereich der plastischen und Schönheitschirurgie als werblich prägnantes Schlag- bzw. Kurzwort für deren Tätigkeitsbereich etabliert (vgl. BPatG 30 W (pat) 64/08 vom 23. April 2009 - Swiss Aesthetic Group, BeckRS 2009, 18250), so dass sich der Begriff "aesthetics" hinsichtlich der zurückgewiesenen medizinischen Dienstleistungen der Klasse 44, welche ausnahmslos den Bereich der plastischen, ästhetischen und/oder Schönheitschirurgie betreffen, auf eine glatt beschreibende Angabe zu deren Gegenstand und Inhalt beschränkt.

  • BPatG, 29.06.2017 - 30 W (pat) 508/16

    Unterscheidungskraft des in den Farben rot und weiß gestalteten Wortzeichens und

    Im Gegenteil liegt es vorliegend, gerade auch unter Berücksichtigung des hinzugefügten Slogans "...so druckt die Schweiz heute..." (vgl. hierzu auch im Folgenden 5.), auf der Hand, dass die Verbraucher mit der geografischen Herkunftsangabe "Schweiz" positiv besetzte Vorstellungen bzw. einen Qualitätshinweis verbinden werden, wie auch die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat (vgl. ergänzend zur Wertung des Bestandteiles "Swiss" als geografische Herkunftsangabe in der Rspr: BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 64/11 - SWISS EYE; 30 W (pat) 64/08 - Swiss Aestethic Group).
  • BPatG, 12.11.2020 - 30 W (pat) 508/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "WOLFF ENERGY GROUP (Wort-Bild-Marke)/WOLF" -

    Der Bestandteil bringt zum Ausdruck, dass die Photovoltaikanlagen von einer im Bereich der Energiebranche tätigen Unternehmensgruppe hergestellt werden, worauf bereits die Markenstelle zutreffend hingewiesen hat (vgl. zu derartigen Bezeichnungen BPatG, Beschluss vom 13.10.2004 - Media Planning Group; Beschluss vom 23.04.2009, 30 W (pat) 64/08 - Swiss Aesthetic Group; s. auch EUIPO R0415/10-2, 10.03.2011 - PPC Energy Group./. PCC).
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