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   BPatG, 23.02.2009 - 30 W (pat) 75/07   

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BPatG, 23.02.2009 - 30 W (pat) 75/07 (https://dejure.org/2009,25748)
BPatG, Entscheidung vom 23.02.2009 - 30 W (pat) 75/07 (https://dejure.org/2009,25748)
BPatG, Entscheidung vom 23. Februar 2009 - 30 W (pat) 75/07 (https://dejure.org/2009,25748)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 23.02.2009 - 30 W (pat) 75/07
    Keinesfalls umfasst die Ausstrahlungswirkung aber den gesamten Bereich einer Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder gar noch entferntere Gebiete (vgl. BGH GRUR 2004, 779, 781 Zwilling/Zweibrüder; BlPMZ 1978, 326, 327; Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rdn. 196 m. w. N.).

    Demgemäß bleibt auch ein sachbeschreibender Bestandteil bei der Feststellung des Gesamteindrucks nicht außer Betracht, sondern ist mit zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2004, 779, 782 Zwilling/Zweibrüder; a. a. O. NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRA-FLEX).

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 23.02.2009 - 30 W (pat) 75/07
    Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken übereinstimmend enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 Bayer/Bei-Chem; GRUR 2002, 542, 544 BIG; GRUR 2002, 544, 547 BANK 24).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 23.02.2009 - 30 W (pat) 75/07
    Für die Annahme, der Widerspruchsmarke komme, wie vorgetragen, ein weiter Schutzbereich auch für Waren und Dienstleistungen außerhalb der Klasse 16 zu, fehlen jedoch die erforderlichen konkreten Angaben der Widersprechenden zu Umsatzzahlen, Marktanteilen und Werbeaufwendungen bezogen auf die jeweiligen Waren und Dienstleistungen und im Vergleich zu Mitbewerbern (vgl. EuGH MarkenR 1999, 236, 239 (Nr. 23, 24) -Lloyd; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 60 -62) -Philips; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 -DKV/OKV; GRUR 2003, 1040, 1044 -Kinder; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. § 9 Rdn. 189 ff. m. w. N.).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 23.02.2009 - 30 W (pat) 75/07
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 -MEY/Ella May; GRUR 2004, 865, 866 -Mustang; GRUR 2004, 598, 599 -Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 -NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 23.02.2009 - 30 W (pat) 75/07
    Das setzt voraus, dass er eine selbständig kennzeichnende Funktion aufweist und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 2000, 233, 234 -RAUCH/ELFI RAUCH; GRUR 2002, 167, 169 -Bit/Bud; Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rdn. 232 ff. m. w. N.).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 23.02.2009 - 30 W (pat) 75/07
    Indessen sprechen die zu vergleichenden (abweichenden) Markenteile insbesondere dann gegen eine mittelbare Verwechslungsgefahr, wenn sie sich mit dem gemeinsamen Bestandteil zu eigenen, in sich geschlossenen Gesamtbegriffen verbinden, die von der Vorstellung wegführen, es handele sich um Serienmarken eines Unternehmens (vgl. BGH GRUR 1998, 932, 934 MEISTERBRAND; GRUR 1999, 735 POLYFLAM/MONOFLAM).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 23.02.2009 - 30 W (pat) 75/07
    Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken übereinstimmend enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 Bayer/Bei-Chem; GRUR 2002, 542, 544 BIG; GRUR 2002, 544, 547 BANK 24).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 23.02.2009 - 30 W (pat) 75/07
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 -MEY/Ella May; GRUR 2004, 865, 866 -Mustang; GRUR 2004, 598, 599 -Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 -NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 23.02.2009 - 30 W (pat) 75/07
    Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken übereinstimmend enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 Bayer/Bei-Chem; GRUR 2002, 542, 544 BIG; GRUR 2002, 544, 547 BANK 24).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 23.02.2009 - 30 W (pat) 75/07
    Für die Annahme, der Widerspruchsmarke komme, wie vorgetragen, ein weiter Schutzbereich auch für Waren und Dienstleistungen außerhalb der Klasse 16 zu, fehlen jedoch die erforderlichen konkreten Angaben der Widersprechenden zu Umsatzzahlen, Marktanteilen und Werbeaufwendungen bezogen auf die jeweiligen Waren und Dienstleistungen und im Vergleich zu Mitbewerbern (vgl. EuGH MarkenR 1999, 236, 239 (Nr. 23, 24) -Lloyd; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 60 -62) -Philips; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 -DKV/OKV; GRUR 2003, 1040, 1044 -Kinder; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. § 9 Rdn. 189 ff. m. w. N.).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

  • EuG, 07.07.2005 - T-385/03

    Miles International / OHMI - Biker Miles (Biker Miles) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BPatG, 27.11.2014 - 29 W (pat) 63/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "PMCOMPASS (Wort-Bildmarke)/P.M." - teilweise Waren-

    Die genannten Dienstleistungen sind zwar zu den "periodischen Druckereierzeugnissen" als sich ergänzende Produkte durchaus ähnlich, es fehlt jedoch insoweit an der erforderlichen engen Verwandtschaft (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 07.09.2012, 29 W (pat) 198/10 - geotherm/GEO; anders BPatG, Beschluss vom 23.02.2009, 30 W (pat) 75/07); gleiches gilt für die Widerspruchswaren "Magnetaufzeichnungsträger" und "Schallplatten", weil es sich bei diesen Waren nicht um geeignete bzw. übliche Datenträger für elektronische Zeitschriften handelt.
  • BPatG, 02.07.2014 - 29 W (pat) 49/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "PMCOMPACT (Wort-Bildmarke)/P.M." - teilweise Waren-

    Die genannten Dienstleistungen sind zwar zu den "periodischen Druckereierzeugnissen" als sich ergänzende Produkte durchaus ähnlich, es fehlt jedoch insoweit an der erforderlichen engen Verwandtschaft (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 07.09.2012, 29 W (pat) 198/10 - geotherm/GEO; anders BPatG, Beschluss vom 23.02.2009, 30 W (pat) 75/07); gleiches gilt für die Widerspruchswaren "Magnetaufzeichnungsträger" und "Schallplatten", weil es sich bei diesen Waren nicht um geeignete bzw. übliche Datenträger für elektronische Zeitschriften handelt.
  • BPatG, 27.11.2014 - 29 W (pat) 50/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "PMCOMPETENCE (Wort-Bildmarke)/P.M." - teilweise

    Die genannten Dienstleistungen sind zwar zu den "periodischen Druckereierzeugnissen" als sich ergänzende Produkte durchaus ähnlich, es fehlt jedoch insoweit an der erforderlichen engen Verwandtschaft (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 7. September 2012, 29 W (pat) 198/10 - geotherm/GEO; anders BPatG, Beschluss vom 23. Februar 2009, 30 W (pat) 75/07); gleiches gilt für die Widerspruchswaren "Magnetaufzeichnungsträger" und "Schallplatten", weil es sich bei diesen Waren nicht um geeignete bzw. übliche Datenträger für elektronische Zeitschriften handelt.
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