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   BPatG, 23.02.2012 - 30 W (pat) 85/10   

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BPatG, 23.02.2012 - 30 W (pat) 85/10 (https://dejure.org/2012,7840)
BPatG, Entscheidung vom 23.02.2012 - 30 W (pat) 85/10 (https://dejure.org/2012,7840)
BPatG, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 30 W (pat) 85/10 (https://dejure.org/2012,7840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 37 Abs 1 MarkenG, § 107 MarkenG, § 113 MarkenG, Art 5 Abs 1 MAbk Madrid
    Markenbeschwerdeverfahren - "MYPILOT (IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "MYPILOT (IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 23.02.2012 - 30 W (pat) 85/10
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608 - EUROHYPO; MarkenR 2004, 99 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 411 - STREETBALL).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2009, 411 Rn. 9 - STREETBALL; GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 23.02.2012 - 30 W (pat) 85/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2009, 411 Rn. 9 - STREETBALL; GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).

    Bei der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d. h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 23.02.2012 - 30 W (pat) 85/10
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi (Vorsprung durch Technik); GRUR 2006, 220 Rn. 27 - BioID; BGH GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 138 Rn. 23 - ROCHER-Kugel; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; MarkenR 2004, 39 - City Service).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2009, 411 Rn. 9 - STREETBALL; GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 23.02.2012 - 30 W (pat) 85/10
    Bei derartigen, aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, soweit die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2; GRUR 2006, 229, 230 - BioID).

    Die aus beschreibenden Bestandteilen sprachüblich zusammengesetzte Wortfolge "MYPILOT" in ihrer Gesamtheit enthält damit keinen Aussagegehalt, der über die Bedeutung ihrer einzelnen Bestandteile hinausgeht (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 29 - BioID).

  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

    Auszug aus BPatG, 23.02.2012 - 30 W (pat) 85/10
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi (Vorsprung durch Technik); GRUR 2006, 220 Rn. 27 - BioID; BGH GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 138 Rn. 23 - ROCHER-Kugel; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; MarkenR 2004, 39 - City Service).
  • BPatG, 17.03.2003 - 30 W (pat) 56/02
    Auszug aus BPatG, 23.02.2012 - 30 W (pat) 85/10
    Im technischen Bereich wird der Begriff "Pilot" in einer - für die Werbesprache üblichen - personifizierten Form in der Bedeutung von Führer, Lotse für ein Steuergerät als beschreibender Hinweis verstanden (vgl. BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 56/02 - PARKPILOT; PAVIS PROMA 30 W (pat) 222/95 - GRAPHIC-PILOT).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 23.02.2012 - 30 W (pat) 85/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2009, 411 Rn. 9 - STREETBALL; GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 23.02.2012 - 30 W (pat) 85/10
    Bei derartigen, aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, soweit die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2; GRUR 2006, 229, 230 - BioID).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 23.02.2012 - 30 W (pat) 85/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2009, 411 Rn. 9 - STREETBALL; GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 23.02.2012 - 30 W (pat) 85/10
    Maßgeblich ist der objektiv beschreibende Charakter und das darauf beruhende Allgemeininteresse an der ungehinderten Verwendbarkeit als Sachangabe (vgl. EuGH a. a. O. - KPN-Postkantoor; BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

  • BPatG, 18.03.1996 - 30 W (pat) 222/95
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BPatG, 18.07.2022 - 26 W (pat) 571/20
    Dieses besitzanzeigende englische Fürwort wird im inländischen Werbesprachgebrauch häufig verwendet, um auf ein auf die individuellen Bedürfnisse des Adressaten und Nutzers zugeschnittenes Waren- oder Dienstleistungsangebot hinzuweisen (vgl. BPatG 30 W (pat) 9/19 - my sandstone; 25 W (pat) 569/18 - MyDevice; 25 W (pat) 532/19 - My Donut sweet and tasty; 25 W (pat) 503/19 - MyMode; 30 W (pat) 529/17 - MYPROTEIN; 25 W (pat) 546/14 - myProtection; 25 W (pat) 21/13 - MyWallet; 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT; 26 W (pat) 113/10 - My Anhänger.com Anhängervermietung).
  • BPatG, 23.05.2019 - 30 W (pat) 529/17
    Die sprachliche Verbindung des Personalpronomens "My" mit einer Produktbeschreibung ist als allgemeine sachbezogene Werbebotschaft außerordentlich beliebt, um auf ein auf die individuellen Bedürfnisse des Adressaten und Nutzers zugeschnittenes Waren- oder Dienstleistungsangebot hinzuweisen (vgl. BPatG 25 W (pat) 21/13 - MyWallet; 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT, jeweils m. w. Nachw. [jeweils über die Internetseite des Gerichts abrufbar].
  • BPatG, 27.11.2013 - 29 W (pat) 523/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "myJobs" - Unterscheidungskraft - kein

    Wörter wie "my" und "mein" sind vielfältig gebräuchlich und werbeüblich, um auszudrücken, dass die Sachangabe bzw. das beworbene Produkt Gegenstand einer subjektiven Perspektive ist; der Verbraucher wird in den Mittelpunkt gestellt und die Waren und Dienstleistungen werden als speziell für dessen Bedürfnisse bestimmt angepriesen (vgl. BPatG 33 W (pat) 509/12 - Mein Windpark; 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT; 25 W (pat) 3/10 - Myfruit; 29 W (pat) 35/07 - my choice).
  • BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 514/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "my Stadtwerk (Wort-Bild-Marke)" -

    Insoweit hat bereits die Markenstelle zutreffend dargelegt, dass es sich bei dem Begriff "Stadtwerk" um die im Verkehr übliche und dem deutschen Durchschnittsverbraucher bekannte Bezeichnung für (irgend)ein kommunales Unternehmen handelt, das für die Grundversorgung der Bevölkerung mit u. a. Wasser und Gas sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung  zuständig ist, und dass das ihm vorangestellte englische Wort "my" mit der dem normal informierten deutschen Durchschnittsverbraucher bekannten Bedeutung "mein" ein werbeüblicher, den Verkehr persönlich ansprechender, jedoch nicht auf ein einzelnes Unternehmen hinweisender Begriff ist (ebenso: BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT; 28 W (pat) 72/12 - MySpass; 27 W (pat) 16/12 - my bed; 26 W (pat) 122/09 - mykaraokeradio), und dass auch die Verbindung dieser beiden für sich genommen nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteile selbst der Unterscheidungskraft i. S  d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entbehrt, weil sie sich in einer anpreisenden Sachaussage erschöpft.
  • BPatG, 20.08.2020 - 30 W (pat) 9/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "my sandstone" - fehlende Unterscheidungskraft

    Die sprachliche Verbindung des Personalpronomens "my" mit einer Produktbeschreibung ist als allgemeine sachbezogene Werbebotschaft außerordentlich beliebt, um auf ein auf die individuellen Bedürfnisse des Adressaten und Nutzers zugeschnittenes Waren- oder Dienstleistungsangebot hinzuweisen (vgl. BPatG 25 W (pat) 21/13 - MyWallet; 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT, jeweils m. w. Nachw. [jeweils über die Internetseite des Gerichts abrufbar]).
  • BPatG, 24.05.2023 - 26 W (pat) 535/21
    Der Begriff wird seit Jahrzehnten im technischen Sprachgebrauch mit "Steuergerät" gleichgesetzt (vgl. BPatG 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT; 33 W (pat) 349/01 - ColorPilot; 24 W (pat) 355/03 - Krisenpilot; 30 W (pat) 66/02 - NETPILOT; 33 W (pat) 348/01 - PressPilot; 24 W (pat) 288/03 - processpilot; 24 W (pat) 97/05 - qualitypilot; 27 W (pat) 19/05 - NAVpilot; 25 W (pat) 501/11 - WISEPILOT; 25 W (pat) 508/11 - Touchpilot; 30 W (pat) 222/95 - GRAPHIC-PILOT; 30 W (pat) 56/02 - PARKPILOT; 24 W (pat) 73/96 - MULTI-PILOT; 24 W (pat) 48/95 - CNC-Pilot).
  • BPatG, 20.08.2020 - 30 W (pat) 10/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "my basalt" - fehlende Unterscheidungskraft

    Werbebotschaft außerordentlich beliebt, um auf ein auf die individuellen Bedürfnisse des Adressaten und Nutzers zugeschnittenes Waren- oder Dienstleistungsangebot hinzuweisen (vgl. BPatG 25 W (pat) 21/13 - MyWallet; 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT, jeweils m. w. Nachw. [jeweils über die Internetseite des Gerichts abrufbar).
  • BPatG, 07.04.2022 - 30 W (pat) 566/20
    Zwar ist im inländischen Werbesprachgebrauch die sprachliche Verbindung des Personalpronomens "my" mit einer Produktbeschreibung als allgemeine sachbezogene Werbebotschaft außerordentlich beliebt, um auf ein auf die individuellen Bedürfnisse des Adressaten und Nutzers zugeschnittenes Waren- oder Dienstleistungsangebot hinzuweisen (vgl. BPatG 25 W (pat) 21/13 - MyWallet; 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT, jeweils m. w. Nachw. [jeweils über die Internetseite des Gerichts abrufbar).
  • BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "my Stadtwerk (Wort-Bild-Marke)" -

    Insoweit hat bereits die Markenstelle zutreffend dargelegt, dass es sich bei dem Begriff "Stadtwerk" um die im Verkehr übliche und dem deutschen Durchschnittsverbraucher bekannte Bezeichnung für (irgend)ein kommunales Unternehmen handelt, das für die Grundversorgung der Bevölkerung mit u. a. Wasser und Gas sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung  zuständig ist, und dass das ihm vorangestellte englische Wort "my" mit der dem normal informierten deutschen Durchschnittsverbraucher bekannten Bedeutung "mein" ein werbeüblicher, den Verkehr persönlich ansprechender, jedoch nicht auf ein einzelnes Unternehmen hinweisender Begriff ist (ebenso: BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT; 28 W (pat) 72/12 - MySpass; 27 W (pat) 16/12 - my bed; 26 W (pat) 122/09 - mykaraokeradio) , und dass auch die Verbindung dieser beiden für sich genommen nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteile selbst der Unterscheidungskraft i. S  d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entbehrt, weil sie sich in einer anpreisenden Sachaussage erschöpft.
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