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BPatG, 21.07.2008 - 30 W (pat) 86/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01
"Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 21.07.2008 - 30 W (pat) 86/06
Die Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. GRUR 2007, 1071 - Kinder Kram; WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEUROVIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX). - BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01
"Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit …
Auszug aus BPatG, 21.07.2008 - 30 W (pat) 86/06
Die Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. GRUR 2007, 1071 - Kinder Kram; WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEUROVIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX). - BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05
Kinder II
Auszug aus BPatG, 21.07.2008 - 30 W (pat) 86/06
Die Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. GRUR 2007, 1071 - Kinder Kram; WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEUROVIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX). - EuG, 09.03.2005 - T-33/03
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE DER FIRMA OSOTSPA GEGEN DIE …
Auszug aus BPatG, 21.07.2008 - 30 W (pat) 86/06
Damit stehen den Waren der angegriffenen Marke zumindest ähnliche Waren gegenüber, wobei der Ähnlichkeitsgrad bei den Nahrungsergänzungsmitteln/Vitaminpräparaten eher stärker (…vgl. Richter/Stoppel, Warenähnlichkeit, 14. Aufl. 2008, S. 41, Stichwort "Bier"; S. 5 Stichwort "alkoholische Getränke" unter Hinweis auf EuG Mitt. 2005, 458: "Energydrinks ähnlich bis zur Identität", ebenso S. 41 unter Hinweis auf OLGR Frankfurt: "Bier ähnlich mit Energydrinks bis zur Identität"), bei den Milchgetränken eher weniger stark ausgeprägt ist, auch wenn diese als alkoholische Mischgetränke auf dem Markt sind; hingegen sieht der Senat keine Ähnlichkeit zwischen den verbleibenden Waren und Dienstleistungen der Vergleichsmarken, so dass der Widerspruch insoweit schon deshalb erfolglos bleiben musste: "Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung" haben weder mit den "Dienstleistungen auf dem Gebiet der Ernährungsberatung" noch mit den Waren der angegriffenen Marke hinreichende Berührungspunkte. - BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01
NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX
Auszug aus BPatG, 21.07.2008 - 30 W (pat) 86/06
Die Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. GRUR 2007, 1071 - Kinder Kram; WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEUROVIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).