Rechtsprechung
   BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1591
BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10 (https://dejure.org/2011,1591)
BPatG, Entscheidung vom 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10 (https://dejure.org/2011,1591)
BPatG, Entscheidung vom 22. September 2011 - 30 W (pat) 9/10 (https://dejure.org/2011,1591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Obazda

    § 130 MarkenG, Art 3 Abs 1 EGV 510/2006, Art 4 Abs 2 EGV 510/2006
    Markenbeschwerdeverfahren - "Obazda" - Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe - zur Gattungsbezeichnung - Gattungscharakter muss zweifelsfrei feststehen - die Produktspezifikation darf keine ungerechtfertigten Beschränkungen enthalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezeichnungen Bayerischer Obazda, Obazda, Bayerischer Obazter und Obazter als zu schützende geografische Angaben

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Obazda" - Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe - zur Gattungsbezeichnung - Gattungscharakter muss zweifelsfrei feststehen - die Produktspezifikation darf keine ungerechtfertigten Beschränkungen enthalten

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Obazda" - Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe - zur Gattungsbezeichnung - Gattungscharakter muss zweifelsfrei feststehen - die Produktspezifikation darf keine ungerechtfertigten Beschränkungen enthalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • markenmagazin:recht (Leitsatz)

    "Obazda” als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich schutzfähig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Bayerischer Obazda” ist als geografische Angabe schutzfähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Obazda" als geografische Herkunftsangabe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Obazter ist typisch bayerisch - Der Name des Biergartenkäses wird als geographische Angabe EU-weit geschützt

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Obazda

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 22.09.2011)

    Obazda ist nicht schützenswert

  • bpatg.de (Pressemitteilung)

    "Obazda" als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich schutzfähig

  • angster.net (Kurzinformation)

    "Obazda” ist als geografische Angabe schutzfähig

  • bundespatentgericht.de (Pressemitteilung)

    Obazda als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich schutzfähig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Obazda nur aus Bayern?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Obazda" - Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe - zur Gattungsbezeichnung - Gattungscharakter muss zweifelsfrei feststehen - die Produktspezifikation darf keine ungerechtfertigten Beschränkungen enthalten

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.09.2011)

    Der große Käsestreit

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Prozess um "Obazda": Alles Käse? - Ein süddeutscher Streit zur Wiesnzeit

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 402 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 150
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 25.10.2005 - C-465/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEZEICHNUNG "FETA" ALS GESCHÜTZTE

    Auszug aus BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
    Ein gewichtiges Indiz für die Entwicklung zur Gattungsbezeichnung stellt es demgegenüber dar, wenn die betreffende Bezeichnung in größerem Umfang für gleichartige Erzeugnisse benutzt wird, die nicht aus der bezeichneten Region u.s.w. stammen, insbesondere wenn derartige Erzeugnisse ohne Beanstandung in das ursprüngliche Herkunftsgebiet exportiert werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 77f. -FetaII; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 -GRANA BIRAGHI/grana padano).

    Gegen einen generischen Charakter spricht es hingegen, wenn auf der Aufmachung solcher Erzeugnisse nach wie vor auf das ursprüngliche Herkunftsgebiet Bezug genommen wird (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 87, 88 -FetaII; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 -GRANA BIRAGHI/grana padano).

  • EuG, 12.09.2007 - T-291/03

    "GRANA" IST AUF GEMEINSCHAFTSEBENE GESCHÜTZT UND STELLT KEINE GATTUNGSBEZEICHNUNG

    Auszug aus BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
    Ein gewichtiges Indiz für die Entwicklung zur Gattungsbezeichnung stellt es demgegenüber dar, wenn die betreffende Bezeichnung in größerem Umfang für gleichartige Erzeugnisse benutzt wird, die nicht aus der bezeichneten Region u.s.w. stammen, insbesondere wenn derartige Erzeugnisse ohne Beanstandung in das ursprüngliche Herkunftsgebiet exportiert werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 77f. -FetaII; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 -GRANA BIRAGHI/grana padano).

    Gegen einen generischen Charakter spricht es hingegen, wenn auf der Aufmachung solcher Erzeugnisse nach wie vor auf das ursprüngliche Herkunftsgebiet Bezug genommen wird (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 87, 88 -FetaII; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 -GRANA BIRAGHI/grana padano).

  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

    Auszug aus BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
    In diesem Zusammenhang -insbesondere aber auch für die Frage der Antragsbefugnis- kommt dem Umstand Bedeutung zu, dass nach dem bisherigen Verfahrensstand nur ein einziger Erzeuger im geografischen Gebiet Obazden zur Haltbarmachung thermisiert (die in der Spezifikation genannte A...K...-Werk GmbH&Co.KG), ein über den Verband der BayerischenPrivaten Milchwirtschaft als Mitglied des Antragstellers vermitteltes Mitglied (vgl. zur mittelbaren Mitgliedschaft im Rahmen der Klagebefugnis nach UWG BGH GRUR 2006, 778, 779 Nr. 17 -SammelmitgliedschaftIV; BGH GRUR 2003, 454, 455 -SammelmitgliedschaftI).
  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07

    DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER

    Auszug aus BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
    Eine geografische Angabe ist daher nur dann als Gattungsbezeichnung einzustufen, wenn der unmittelbare Zusammenhang zwischen dem geographischen Ursprung des Erzeugnisses einerseits und einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder einer anderen Eigenschaft des Erzeugnisses, die sich aus diesem geographischen Ursprung ergibt, andererseits verschwunden ist und die Bezeichnung nur noch eine bestimmte Art oder einen bestimmten Typ von Erzeugnissen beschreibt (vgl. EuGH GRUR 2009, 961, 967 Nr. 107 -Bayerisches Bier).
  • BGH, 16.01.2003 - I ZR 51/02

    Sammelmitgliedschaft

    Auszug aus BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
    In diesem Zusammenhang -insbesondere aber auch für die Frage der Antragsbefugnis- kommt dem Umstand Bedeutung zu, dass nach dem bisherigen Verfahrensstand nur ein einziger Erzeuger im geografischen Gebiet Obazden zur Haltbarmachung thermisiert (die in der Spezifikation genannte A...K...-Werk GmbH&Co.KG), ein über den Verband der BayerischenPrivaten Milchwirtschaft als Mitglied des Antragstellers vermitteltes Mitglied (vgl. zur mittelbaren Mitgliedschaft im Rahmen der Klagebefugnis nach UWG BGH GRUR 2006, 778, 779 Nr. 17 -SammelmitgliedschaftIV; BGH GRUR 2003, 454, 455 -SammelmitgliedschaftI).
  • OLG München, 27.05.2004 - 29 U 5084/03

    Geographische Angaben als sonstige ältere Rechte im Sinn des § 13 Abs. 2 Nr. 5

    Auszug aus BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
    Andererseits genügen Hinweise, dass eine Bezeichnung in einigen wenigen Mitgliedstaaten im Begriff ist, sich zur Gattungsbezeichnung zu entwickeln oder dass diese Entwicklung bereits abgeschlossen ist, für sich gesehen noch nicht, um von einer Gattungsbezeichnung "in der Gemeinschaft" auszugehen (vgl. BGH GRUR 2008, 413, 414 Nr. 23 -Bayerisches Bier; OLG München GRUR Int. 2005, 72, 74 -Bayerisches Bier).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 69/04

    Bayerisches Bier

    Auszug aus BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
    Andererseits genügen Hinweise, dass eine Bezeichnung in einigen wenigen Mitgliedstaaten im Begriff ist, sich zur Gattungsbezeichnung zu entwickeln oder dass diese Entwicklung bereits abgeschlossen ist, für sich gesehen noch nicht, um von einer Gattungsbezeichnung "in der Gemeinschaft" auszugehen (vgl. BGH GRUR 2008, 413, 414 Nr. 23 -Bayerisches Bier; OLG München GRUR Int. 2005, 72, 74 -Bayerisches Bier).
  • EuGH, 16.03.1999 - C-289/96

    Dänemark / Kommission

    Auszug aus BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
    Eine Eintragung kann vielmehr auch dann zu versagen sein, wenn dies nur in einem Teil der Mitgliedstaaten der Fall ist (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 532, 539f., Nr. 87ff. -Feta).
  • BPatG, 14.04.2016 - 30 W (pat) 35/13

    Hiffenmark II - Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Eintragung einer

    Handelt es sich bei dem als geografische Angabe einzutragenden Namen um ein Dialektwort (vorliegend "Hiffenmark" für eine Hagebuttenkonfitüre), ist eine Eintragung in der Regel auch ohne spezifizierende geographische Angabe (vorliegend: "fränkisch") möglich, weil das Dialektwort selbst eine geografische Konnektierung ermöglicht (im Anschluss an BPatG BlPMZ 2012, 279, 282 - Obazda).

    Für das Verfahren auf Gemeinschaftsebene sieht Art. 58 Abs. 1 UAbs. 2 hier nicht interessierende Einschränkungen bei der Anwendung des neuen Rechts für Anträge vor, die bei der K...-... vor dem Inkrafttreten der VO 1151/2012 eingehen; im Übrigen gilt somit das neue Recht vorbehaltlos (vgl. BPatG GRUR 2014, 192, 194 - Zoigl; BPatGE 53, 102, 105 - Obazda; BPatG GRUR 2014, 677, 678 - Bayrisch Blockmalz).

    Demnach scheidet eine Eintragung jedenfalls aus, wenn die betreffende Bezeichnung im Ursprungsland zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. BPatGE 53, 102, 106 - Obazda; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 130 Rdn. 32; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, 2. Aufl., Rdn. 1885; Knaak ZLR 2006, 66).

    Handelt es sich nämlich bei dem einzutragenden Namen um ein Dialektwort (wie vorliegend unstreitig "Hiffenmark" für eine Hagebuttenkonfitüre), ist eine Eintragung in der Regel auch ohne spezifizierende geographische Angabe (vorliegend: "fränkisch") möglich, weil das Dialektwort selbst eine geografische Konnektierung ermöglicht (Ströbele/Hacker, a. a. O., § 130 Rn. 70, unter Hinweis auf BPatG BPIMZ 2012, 279, 282 Obazda; zweifelnd allerdings Schoene, GRUR-Prax 2011, 510).

  • BPatG, 07.06.2018 - 30 W (pat) 36/15

    Markenbeschwerdeverfahren betreffend die geografische Herkunftsangabe

    neuen Rechts für Anträge vor, die bei der Kommission vor dem Inkrafttreten der VO 1151/2012 eingehen; im Übrigen gilt somit das neue Recht vorbehaltlos (vgl. BPatG GRUR 2014, 192, 194 - Zoigl; BPatGE 53, 102, 105 - Obazda; BPatG GRUR 2014, 677, 678 - Bayrisch Blockmalz; BPatG GRUR 2017, 528, 529 f. - Hiffenmark II).

    Im öffentlichen Interesse ist daher dafür Sorge zu tragen, dass die Spezifikation nur sachlich berechtigte Benutzungsbedingungen enthält (vgl. Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O. § 130 Rn. 77 m. w. N.), wobei auch der technische Fortschritt und die heute übliche industrielle Herstellung, die eine Haltbarmachung verlangt, zu berücksichtigen sind (BPatG BlPMZ 2012, 279, 282 - Obazda).

    Unter diesen Umständen kann im Einzelfall die Festlegung einer Konservierungsmethode zur Haltbarmachung in der Spezifikation unter Ausschluss der Verwendung von Konservierungsstoffen eine ungerechtfertigte Beschränkung darstellen, weil Hersteller, die so nicht konservieren können oder wollen, von der Herstellung ausgeschlossen werden (vgl. zum Ganzen ausführlich BPatG BlPMZ 2012, 279, 282 - Obazda).

  • BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bairisch Blockmalz, Bairischer Blockmalz, Bayrisch

    2 hier nicht interessierende Einschränkungen bei der Anwendung des neuen Rechts für Anträge vor, die bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vor dem Inkrafttreten der VO 1151 eingehen; im Übrigen gilt somit das neue Recht vorbehaltlos (vgl. BPatG GRUR 2014, 192, 194 - Zoigl; BPatGE 53, 102, 105 - Obazda).

    Demnach scheidet eine Eintragung jedenfalls aus, wenn die betreffende Bezeichnung im Ursprungsland zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. BPatGE 53, 102, 106 - Obazda; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 130 Rdn. 24; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, 2. Aufl., Rdn. 1885; Knaak ZLR 2006, 66).

  • BPatG, 27.06.2013 - 30 W (pat) 47/11

    Zoigl - Markenbeschwerdeverfahren - "Zoigl" - Antragsbefugnis des Antragstellers

    2 hier nicht interessierende Einschränkungen bei der Anwendung des neuen Rechts für Anträge vor, die bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vor dem Inkrafttreten der VO 1151 eingehen; im Übrigen gilt somit das neue Recht vorbehaltlos (vgl. auch BPatGE 53, 102, 105 - Obazda).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht