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BPatG, 24.02.1996 - 30 W (pat) 92/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BPatG, 04.02.1997 - 24 W (pat) 107/96
Auszug aus BPatG, 24.02.1996 - 30 W (pat) 92/96
Das Fehlen des Inlandsvertreters rechtfertigt für sich gesehen noch nicht die Löschung der angegriffenen Marke (Anschluß an 24 W (pat) 107/96 - "Coveri").
- BGH, 27.01.2000 - I ZB 47/97
EWING; Löschung einer eingetragenen Marke im Fall des Fehlens eines …
So haben auch andere Senate des Bundespatentgerichts (24. Senat: BPatGE 38, 50, 51 f.; 30. Senat: 30 W (pat) 92/96) ausdrücklich entschieden, daß das Fehlen des Inlandsvertreters bei Sachverhaltsgestaltungen wie im Streitfall nicht allein wegen des Fehlens eines Inlandsvertreters zur Löschung der eingetragenen Marke führe. - BPatG, 24.03.2003 - 30 W (pat) 240/01 Dagegen ist über die Beschwerde der Gegnerin auch nach Wegfall des Inlandsvertreters der Markeninhaberin zu entscheiden (…vgl hierzu Althammer/ Ströbele, MarkenG, 5. Aufl, § 96 Rdn 20 mwNachw; PAVIS/PROMA, Kliems, 30 W (pat) 92/96 "XENON").
- BPatG, 26.08.1997 - 27 W (pat) 55/96 Hat der ausländische Inhaber einer mit Widerspruch angegriffenen Marke im Beschwerdeverfahren keinen Inlandsvertreter bestellt, ist gleichwohl über die vom Widersprechenden eingelegte Beschwerde in der Sache zu entscheiden; das Fehlen (bzw der Wegfall) des Inlandsvertreters zieht nicht die Löschung der angegriffenen Marke nach sich (insoweit Anschluß an BPatGE 38, 50 = Mitt 1997, 261 - Coveri und 30 W (pat) 92/96 - XENON; entgegen 28 W (pat) 172/95 - Realit).2.